Zur Webansicht
Mitteilung
2. Juni 2026
 
 

Finanzierung von Spitalschulen: Kanton plant Beitritt zur interkantonalen Vereinbarung

Kinder und Jugendliche sollen auch bei einem Spitalaufenthalt den Schulunterricht besuchen können. Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat daher den Beitritt zur Interkantonalen Spitalschulvereinbarung (ISV), welche die Finanzierung zwischen den Kantonen regelt. Der Beitritt bedingt eine Anpassung des Gesetzes über die Volksschulbildung.

Werden schulpflichtige Kinder oder Jugendliche hospitalisiert, ist der Zugang zu schulischen Angeboten für den späteren Wiedereinstieg in ihre angestammte Schule von grosser Bedeutung. Luzerner Volksschülerinnen und -schüler können Spitalschulen in allen Kantonen bereits heute unentgeltlich besuchen. Mit dem Beitritt zur Interkantonalen Spitalschulvereinbarung (ISV) soll nun die administrative und finanzielle Abwicklung zwischen den Spitälern der Standortkantone vereinfacht werden. Durch den Beitritt zur ISV erhält Luzern als Standortkanton mehrerer Spitalschulen Sicherheit, was die zahlungspflichtigen Kantone und die Kostendeckung anbelangt. Zudem profitiert der Kanton Luzern von vereinfachten Zahlungsvorgängen an ausserkantonale Spitalschulen. Mit dem Beitritt wird zudem im Gesetz über die Volksschulbildung eine klare Grundlage für die Kostentragung und die staatliche Aufsicht über diese Angebote geschaffen.

Drei Spitalschulen im Kanton Luzern
In seiner Botschaft unterstreicht der Regierungsrat die Bedeutung einer verlässlichen Bildungskontinuität während krankheitsbedingter Abwesenheiten. Er beantragt dem Kantonsrat, der Änderung des Gesetzes über die Volksschulbildung zuzustimmen und den Beitritt zur ISV zu beschliessen. Denn Luzern als Standortkanton von drei Spitalschulen - Luzerner Kantonsspital, Luzerner Psychiatrie, Schweizer Paraplegiker-Zentrum - profitiert von den vereinfachten Zahlungsvorgängen. Bei einem Beitritt zur ISV ist mit jährlichen Mehrkosten von 45'000 Franken zu rechnen.

Ausweitung auf Sekundarstufe ll folgt später
In der vorangegangenen Vernehmlassung zur Vorlage befürwortete die Mehrheit der Adressatinnen und Adressaten den Beitritt zur Spitalschulvereinbarung. Gemäss Vernehmlassungsentwurf war vorgesehen, dass der Kanton Luzern im Zuge des Beitritts zur ISV künftig auch Spitalschulangebote auf der Sekundarstufe II abgelten soll. Die damit verbundenen Kosten waren im Aufgaben- und Finanzplan (AFP) 2026−2029 nicht eingestellt. Die Ausweitung der Spitalschulung auf die höhere Schulstufe wird dem Kantonsrat somit nach der Genehmigung der Finanzplanung im kommenden Jahr unterbreitet.

Anhang
Botschaft B 104 Beitritt zur Interkantonalen Spitalschulvereinbarung ISV
 
 
Staatskanzlei Luzern
Kommunikation
Bahnhofstrasse 15
6002 Luzern
Telefon 041 228 60 00
information@lu.ch
 
 
Impressum | DisclaimerNewsletter verwalten | Abmelden
Staatskanzlei.lu.ch