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Gesetz über die Niederlassung und den Aufenthalt wird modernisiert
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Das Gesetz über die Niederlassung und den Aufenthalt aus dem Jahr 1948 soll aktualisiert werden. Drei Aspekte stehen im Vordergrund: Erstens soll das Gesetz sprachlich und inhaltlich modernisiert, zweitens an den elektronischen Datenaustausch angepasst und drittens soll auf die Hinterlegung des Heimatscheines verzichtet werden. Die Regelungen zum Einwohnermeldewesen werden modernisiert und so ergänzt bzw. präzisiert, dass die Aktualität der Einwohnerregister verbessert wird.
Der fortschreitende digitale Wandel zeigt sich auch im Bereich des Einwohnermeldewesens. Die Behörden tauschen bereits heute viele Daten elektronisch aus. Das kantonale Gesetz über die Niederlassung und den Aufenthalt wurde zwar gelegentlich angepasst, ist aber insgesamt veraltet. Mit der Totalrevision des Gesetzes über die Niederlassung und den Aufenthalt soll der elektronischen Datenaustausch auch in den rechtlichen Grundlagen berücksichtigt werden. Unter anderem bedeutet dies, dass bei der Anmeldung in einer Gemeinde neu kein physischer Heimatschein mehr hinterlegt werden muss. Bereits heute verzichten mehrere Kantone auf die Hinterlegung eines Heimatscheines.
Um die Meldepflicht in den Gemeinden konsequenter umzusetzen und die Aktualität der Einwohner-register zu verbessern, sollen die Bestimmungen bezüglich Aufgaben, Handlungsmöglichkeiten und Kontrollen der Gemeinden präzisiert und ergänzt werden. Die Gemeinden sollen insbesondere die Möglichkeit erhalten, die An-, Um- oder Abmeldung von Amtes wegen vorzunehmen.
Mit der Revision soll das Gesetz auch sprachlich und inhaltlich an die veränderten Verhältnisse angepasst werden. Die Anpassungen dienen zudem der interkantonalen Vereinheitlichung im Bereich des Einwohnermeldewesens. Ziel ist ein zeitgemässes, schlankes Gesetz.
In der Vernehmlassung wurde die Totalrevision grundsätzlich positiv aufgenommen, und der Handlungsbedarf in Bezug auf alle Revisionspunkte von einer Mehrheit anerkannt. Insbesondere die Abschaffung des Heimatscheins, die Vereinheitlichung der Begrifflichkeiten «Hauptwohnsitz» und «Nebenwohnsitz», die Anpassung an die fortschreitende Digitalisierung sowie die Modernisierung und Verschlankung des Gesetzes werden grossmehrheitlich ausdrücklich als zeitgemäss begrüsst.
Strategiereferenz - Digitaler Wandel - Gesellschaftlicher Wandel gemäss Kantonsstrategie
Anhang Botschaft B 99
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