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Mitteilung
1. Juni 2026
 
 

Vernehmlassungsstart zum Entwurf Finanzleitbild 2026

Der Kanton Luzern gibt seinen Entwurf Finanzleitbild 2026 in die Vernehmlassung und setzt damit die finanzpolitischen Leitplanken für die kommenden Jahre. Der Entwurf des Planungsberichtes trägt den veränderten Rahmenbedingungen Rechnung: Während sich die finanzielle Lage des Kantons in den letzten Jahren positiv entwickelt hat, bleiben die geopolitischen Unsicherheiten hoch. Gleichzeitig gewinnen nationale Reformvorhaben und deren Auswirkungen auf die Kantonsfinanzen zunehmend an Bedeutung. Das Finanzleitbild zeigt auf, wie der Kanton Luzern diesen Herausforderungen begegnen will, um seine finanzielle Handlungsfähigkeit langfristig zu sichern.

Das Finanzleitbild legt die langfristige finanzpolitische Ausrichtung des Kantons fest. Ziel des Planungsberichtes ist es, die finanzielle Handlungsfähigkeit langfristig zu sichern. Das Finanzleitbild basiert auf klar definierten Grundsätzen, die als verbindliche Orientierung für das staatliche Handeln dienen. Es verfolgt einen vorausschauende Planungsansatz und trägt den unterschiedlichen Volatilitäten und Unsicherheiten gezielt Rechnung.

Der Regierungsrat setzt im Finanzleitbild 2026 auf eine klare Priorisierung der staatlichen Leistungen und eine nachhaltige Sicherung der finanziellen Ausgangslage. Ziel ist es, die Ausgaben an den verfügbaren Mitteln auszurichten und finanzpolitische Spielräume zu erhalten. Die Verschuldung soll vorausschauend gesteuert und langfristig tragbar gehalten werden. Gleichzeitig soll die Handlungsfähigkeit und Eigenständigkeit der Gemeinden gestärkt werden. Ebenso hält die Regierung fest, dass der Kanton Luzern seine Finanzkraft sichern und seine finanzielle Unabhängigkeit stärken soll.

Das letzte Finanzleitbild stammt aus dem Jahr 2022. Inzwischen konnte der Kanton Luzern seine finanzielle Basis stärken und seither vier weitere positive Jahresabschlüsse vorweisen. Der Regierungsrat hat bei den Fraktionen bereits eine Anhörung zum Entwurf des Finanzleitbildes 2026 durchgeführt. Im Grundsatz wurde der Planungsbericht positiv gewürdigt. Einige Anmerkungen zu diversen Themen sind von den Fraktionen eingegangen. Der Regierungsrat dankt für die wertvollen Hinweise und hat einige davon bereits in der vorliegenden Version, welche wie angekündigt als Grundlage für die Erarbeitung des Aufgaben- und Finanzplans 2027–2030 dient, berücksichtigt. Wir verweisen dazu auf das Kapitel 2.4. Anhörung der Fraktionen.

Separate Vernehmlassung zur geplanten Steuergesetzrevision
Besonders ist im Entwurf Finanzleitbild 2026 die bereits detaillierte Aufarbeitung der geplanten Steuergesetzrevision 2029, die zum Ziel hat, primär den Mittelstand steuerlich zu entlasten. Das Anliegen fusst auf der durch den Kantonsrat an den Regierungsrat überwiesenen Bemerkung Nr. 1 zum AFP 2026–2029 und weiteren Vorstössen. Die Steuergesetzrevision ist im vorliegenden Finanzleitbild nur ein Element. Zur geplanten Steuergesetzrevision 2029 wird zu gegebener Zeit eine ordentliche Vernehmlassung durchgeführt.

Unter Berücksichtigung der Sommerpause dauert die Vernehmlassung vom 1. Juni bis am 25. September 2026. Die Unterlagen sind auf der Webseite aufgeschaltet. Die Antworten aus der Vernehmlassung werden in den Planungsbericht einfliessen, bevor dieser von der Regierung zuhanden des Kantonsrates verabschiedet wird. Die Beratung durch den Kantonsrat ist für die Session im März 2027 vorgesehen.

Strategiereferenz
Diese Massnahme dient der Umsetzung der politischen Schwerpunkte im Bereich
- Gesellschaftlicher Wandel
gemäss Kantonsstrategie

Anhang
  • Link auf die Vernehmlassungsunterlagen
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    Finanzdepartement des Kantons Luzern
    Telefon 041 228 55 39
    medien.fd@lu.ch
     
     
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