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Mitteilung
16. Juni 2026
 
 

Kommission genehmigt Ablösung der Sonderabgabe zur Finanzierung der Ausfallkosten im Altlastenbereich

Die Kommission Raumplanung, Umwelt und Energie (RUEK) des Luzerner Kantonsrates genehmigt die Änderung des Einführungsgesetzes zum Umweltschutzgesetz. Sie beantragt jedoch eine Anpassung der vorgesehenen Kostenverteilung.

Die Kommission stimmt dem Entwurf einer Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Umweltschutz zur Ablösung der Sonderabgabe zur Finanzierung der Ausfallkosten im Altlastenbereich (B 83) einstimmig zu. Gleichzeitig beschliesst sie eine Anpassung des Kostenteilers.

Die RUEK begrüsst die Ziele der Botschaft. Eine Nachfolgelösung zum auslaufenden Finanzierungssystem ist notwendig. Die gesetzliche Verankerung des Lärmschutzes erachtet sie als zweckmässig. Auch die geringfügigen Anpassungen im Bereich der Luftreinhaltung werden unterstützt. Insbesondere mit Blick auf die Herausforderungen im Zusammenhang mit PFAS ist eine langfristig tragfähige Lösung nötig. Unbestritten ist zudem die Entkoppelung der Kosten über das vorgesehene Bilanzkonto.

Bis zur Umsetzung des Konsolidierungsprogramms 2017 (KP17) trug der Kanton die Ausfallkosten im Altlastenbereich. Neben dem regierungsrätlichen Vorschlag prüfte die Kommission zwei weitere Varianten: die Weiterführung der bisherigen Sonderabgabe und sowie eine hälftige Aufteilung der Kosten zwischen Kanton und Gemeinden. Mit deutlicher Mehrheit sprach sich die Kommission für den 50:50-Kostenteiler aus. Dieser Ansatz trägt sowohl dem Solidaritätsgedanken zwischen Kanton und Gemeinden als auch dem Umstand Rechnung, dass die heutige Sonderabgabe nicht verursachergerecht ausgestaltet ist. Die Minderheit argumentierte vergebens, dass es zweckmässiger ist, die bestehende Lösung weiterzuführen, zumal die damit verbundene Aufgabe noch nicht erfüllt ist. Die regierungsrätliche Fassung unterlag in der Abstimmung dem 50:50 Kostenteiler deutlich.

Wie für den Regierungsrat erachtet auch die Kommission eine nahtloss Anschlusslösung als wichtig. Die Sanierung von Altlasten bleibt eine wichtige öffentliche Aufgabe, die nicht auf die lange Bank geschoben werden darf.

Die RUEK hat das Geschäft unter dem Vorsitz von Michael Kurmann (Die Mitte, Dagmersellen) vorberaten. Der Kantonsrat behandelt die Vorlage in der Juni-Session.
 
 
Michael Kurmann
Präsidentin der Kommission Raumplanung, Umwelt und Energie
Telefon 079 443 93 84
michael.kurmann@lu.ch
 
 
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