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Kommission genehmigt Jahresbericht 2025
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Die Planungs- und Finanzkommission PFK genehmigt den Jahresbericht 2025 einstimmig. Sie beantragt dem Kantonsrat die Nichtabschreibung von fünf Vorstössen, welche sie als noch nicht umgesetzt beurteilt. Die PFK ist mehrheitlich auch für die Verlängerung der Frist zur Unterbreitung der Botschaft und eines Gegenentwurfs zur Volksinitiative «Für zahlbare Wohnungen».
Die Planungs- und Finanzkommission PFK hat unter dem Vorsitz von Präsident Ruedi Amrein (FDP, Malters) den Jahresbericht 2025 (B 94) vorberaten. Die Erfolgsrechnung 2025 des Kantons Luzern schliesst bei einem Aufwand von rund 4,6 Milliarden Franken vor allem dank höheren Steuereinnahmen bei den natürlichen und juristischen Personen mit einem Ertragsüberschuss von 338,2 Millionen Franken ab.
Das Ergebnis wurde von allen Fraktionen erfreut zur Kenntnis genommen. Die PFK hat zur Jahresrechnung 2025 die Vorsteherinnen und Vorsteher aller Departemente, den Staatsschreiber sowie den Kantonsgerichtspräsidenten angehört. So wird gewährleistet, dass die Mitglieder der PFK Fragen direkt den zuständigen Personen stellen und für die Beratung kompetente Antworten erhalten können. Die PFK stimmte der Genehmigung des Jahresberichts 2025 einstimmig zu. Auch der Bericht über die Umsetzung der Beteiligungsstrategie wird durch die PFK genehmigt.
Von den vom Regierungsrat zur Abschreibung beantragten Vorstössen möchte die PFK fünf nicht abschreiben, da sie als noch nicht umgesetzt beurteilt werden. Die PFK wird dem Kantonsrat entsprechend Antrag stellen.
Volksinitiative «Für zahlbare Wohnungen» Die PFK stimmte mehrheitlich der vom Regierungsrat beantragen Verlängerung der Frist zur Unterbreitung der Botschaft und eines Gegenentwurfs zur Volksinitiative «Für zahlbare Wohnungen» (B 97) zu. Die Befürwortenden erachteten als wünschenswert, dass der Regierungsrat einen Gegenentwurf zur Initiative unterbreitet und hierfür die notwendige Zeit erhält. Die Minderheit der PFK war der Ansicht, dass die Initiative aufgrund der Dringlichkeit des Anliegens keiner Fristverlängerung bedarf.
Der Kantonsrat wird diese Vorlage an der Juni Session beraten.
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