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Kommission berät zweiten Planungsbericht zur Förderung der Gleichstellung aller Geschlechter und Lebensformen 2026–2030
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Die Kommission Gesundheit, Arbeit und soziale Sicherheit (GASK) des Kantonsrates hat den zweiten Planungsbericht zur Förderung der Gleichstellung aller Geschlechter und Lebensformen 2026–2030 vorberaten und stimmt der Botschaft zu. Der Bericht zieht eine Bilanz der letzten Periode und legt neue Ziele fest. Zwar folgt die Kommission der Regierung im Grundsatz, zu Diskussionen Anlass gab jedoch unter anderem der Zeitpunkt des Berichts.
Die GASK hat unter dem Vorsitz von Pia Engler (SP, Kriens) die Botschaft (B 92) zum zweiten Planungsbericht zur Förderung der Gleichstellung aller Geschlechter und Lebensformen 2026–2030 vorberaten. Sie nimmt die Botschaft zustimmend zur Kenntnis.
Der Planungsbericht baut auf seinem Vorgänger für die Periode 2022–2025 auf, zieht Bilanz über die bisherigen Massnahmen und definiert darauf aufbauend konkretisierte Ziele und Aktivitäten für die neue Planungsperiode. In der Vernehmlassung wurde der Entwurf mehrheitlich positiv aufgenommen.
In der Kommission wurde der Bericht grundsätzlich begrüsst. Die Einschätzungen gehen im Detail jedoch auseinander: Während ein Teil der GASK die Massnahmen als zu wenig weitgehend und die Ziele als zu wenig konkret beurteilt, sehen andere keinen zusätzlichen Handlungsbedarf und warnen vor mehr Regulierung und höherem administrativem Aufwand.
Kritisch beurteilt wurde auch der Zeitpunkt der Berichterstattung. Die Kommission verlangt von der Regierung, die Planungsberichte künftig vor Beginn einer Planungsperiode vorzulegen, damit die finanziellen Mittel im Budget festgelegt werden können.
Begrüsst wurde die Sensibilisierung für Gleichstellungsthemen von Mitarbeitenden von Kanton und Gemeinden im Sinne einer Daueraufgabe. Bestehende Weiterbildungsangebote des Kantons sollen auch Gemeindemitarbeitenden offenstehen. Eine Weiterbildungsverpflichtung fand hingegen keine Mehrheit. Die Kommission fordert die Regierung zusätzlich dazu auf, in amtlichen Dokumenten künftig den Begriff «Erziehungsberechtigte» anstelle von «Mütter» und «Väter» zu verwenden. Weitergehende Kontrollen zur Lohngleichheit lehnte die Kommission mit Verweis auf das bereits überwiesene Postulat (P 2) ab.
Verschiedene Minderheiten erachteten das Ergebnis der Vorberatung als unzureichend bzw. die Botschaft als überladen und wollten die Botschaft lediglich neutral zur Kenntnis nehmen.
Die Botschaft (B 92) wird an der Juni-Session 2026 im Kantonsrat beraten.
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