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Kurzmitteilung aus dem Regierungsrat
Juni 2026
 
 

Umsetzung Raumplanungsgesetz RPG 2: Regierungsrat setzt Einführungsverordnung in Kraft

Für den kantonalen Vollzug des nationalen Raumplanungsgesetzes (RPG 2) ist für bestimmte Regelungen eine Anpassung der rechtlichen Grundlagen auf kantonaler Ebene erforderlich. Die entsprechenden Entwürfe des Planungs- und Baugesetzes (PBG) und der Planungs- und Bauverordnung (PBV) waren bis am 11. Mai 2026 in der Vernehmlassung, die aktuell ausgewertet wird (Mitteilung vom 26.01.26). Nachdem per 1. Januar 2026 der erste Teil der Bundesbestimmungen in Kraft gesetzt wurde, folgt am 1. Juli 2026 der zweite Teil. Damit mit dem Inkrafttreten der Bundesbestimmungen auch während des ordentlichen Gesetzgebungsprozesses kantonale Vollzugsvorschriften bestehen, setzt der Regierungsrat per 1. Juli 2026 eine Einführungsverordnung zum übergeordneten Recht in Kraft. Darin enthalten sind Bestimmungen, die Gegenstand der Vernehmlassung waren und welche zwingend notwendig sind für den kantonalen Vollzug der Umsetzung von RPG 2. Zudem hat der Regierungsrat die PBV um eine Bestimmung bezüglich der bei einem Baugesuch einzureichenden Dokumente ergänzt. Die Einführungsverordnung sowie die dazugehörigen Erläuterungen stehen ab 1. Juli 2026 auf www.baurecht.lu.ch zur Verfügung.
 
 
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