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| lawa – Newsletter Landwirtschaft |
16. Juni 2026
Sehr geehrte Damen und Herren Mit unseren Kurzbeiträgen unterstützen wir Sie dabei, wichtige Termine und Vorgaben zeitgerecht wahrzunehmen. Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns. |
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Akontozahlung Juni 2026
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Die Akontozahlung für das Beitragsjahr 2026 erfolgt am 17. Juni 2026. Sie beträgt 60 Prozent der provisorisch berechneten Direktzahlungen für das Jahr 2026. Keine Akontozahlung erhalten: - Betriebe, bei welchen die Direktzahlungsberechtigung 2026 noch nicht definitiv festgestellt werden kann. - Betriebe, bei welchen nach einem Betriebsleiterwechsel nicht alle geforderten Unterlagen eingereicht sind. Die Abrechnung ist auf agate.ch / Kant. Datenerhebung LU / Dokumente einsehbar und wird nicht per Post zugestellt.
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HODUFLU wird durch digiFLUX ersetzt
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Wichtig: Diese Umstellung betrifft ausschliesslich den Bereich Hof- und Recyclingdünger. In der zweiten Augusthälfte 2026 wird HODUFLU durch digiFLUX abgelöst. Sämtliche bestehenden Produkte und Lieferungen aus HODUFLU werden automatisch nach digiFLUX übertragen. Die Migration wird bis Ende August 2026 abgeschlossen sein. Anschliessend wird HODUFLU deaktiviert und Hof- und Recyclingdüngerlieferungen können nur noch in digiFLUX erfasst werden. Betriebe, die in HODUFLU registriert sind, werden automatisch für digiFLUX freigeschaltet. Sie müssen ihren Standort lediglich mit einem Aktivierungscode bestätigen. Den Aktivierungscode erhalten alle bisherigen HODUFLU-Nutzerinnen und -Nutzer per Post. Der Zugang erfolgt weiterhin über das Agate-Portal.
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Hinweis zur Prüfung der Kulturendeklaration
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Bitte prüfen Sie auf agate.ch / Kant. Datenerhebung LU die deklarierten Kulturen, um mögliche Falschdeklarationen zu verhindern. Beachten Sie besonders folgende Punkte:
| | – | Maismeldungen nach Kunst- oder Dauerwiese sind bis zum 30. Juni 2026 direkt auf agate.ch / Kant. Datenerhebung LU vorzunehmen. |
| | – | Weitere Mutationen der Kulturen (ohne BFF) sind gegen Gebühr per E-Mail mit Parzellenplan und eingezeichneter Kultur nachzureichen. Bitte Betriebsnummer und Absender angeben. |
| | – | Die schonende Bodenbearbeitung muss bis zum 30. Juni 2026 erfasst werden. |
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Start Lachgasprojekt: Infoveranstaltung am 1. Juli 2026
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Das freiwillige Ressourcenprojekt «Lachgas» (ein Treibhausgas) verfolgt das Ziel, verschiedene Massnahmen zur Reduktion von Lachgasemissionen auf Luzerner Landwirtschaftsbetrieben praxisnah zu testen. Im Fokus stehen dabei eine höhere Stickstoffeffizienz sowie die Verringerung von Bodenverdichtungen. Mit dem Projekt soll auf insgesamt 50 Landwirtschaftsbetrieben im Wahlkreis Sursee eine 20-prozentige Reduktion der Lachgasemissionen erzielt werden. Für interessierte Betriebsleitende findet am Mittwoch, 1. Juli 2026, um 19.30 Uhr beim BBZN in Sursee ein unverbindlicher Infoanlass zum Projekt statt. Sollten Sie am 1. Juli verhindert sein und dennoch mehr über das Projekt erfahren wollen oder auch bereits konkrete Fragen haben, dürfen Sie sich gerne direkt per E-Mail (rp-lachgas.lawa@lu.ch) oder per Telefon unter 041 349 73 32 melden.
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Bauprojekte: Meldepflicht bei Beanspruchung von LN
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Bei Bauprojekten in der Landwirtschaftszone wird landwirtschaftliche Nutzfläche (LN) oft temporär oder dauerhaft der landwirtschaftlichen Produktion entzogen, etwa durch Strassenbau, Leitungsbau, Hochbauten oder Renaturierungen von Fliessgewässern. Die betroffenen Betriebsleitenden stehen in der Pflicht, die Veränderungen der Nutzfläche spätestens vor Beginn der Arbeiten der Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) zu melden. Für landwirtschaftliche Nutzflächen und Biodiversitätsförderflächen gelten unterschiedliche Bestimmungen.
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Lagerung von Siloballen am Wald
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Die Lagerung von Siloballen ist sowohl auf dichten oder befestigten Plätzen als auch auf unbefestigtem, düngbarem, betriebseigenem Boden erlaubt. Da der Silosaft als Dünger gilt, müssen Siloballen einen Waldabstand von drei Metern einhalten – gleich wie beim Ausbringen von Dünger. Die Waldgrenze verläuft zwei Meter ab Stock. Befestigte Lagerplätze haben einen Mindestabstand von zehn Metern zum Wald einzuhalten.
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Agricheck – Unterstützung bei der Vorbereitung auf Kontrollen
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Mit «Agricheck» steht Landwirtinnen und Landwirten eine Online-Übersicht zu Kontrollpunkten verschiedener privatrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Organisationen des Aktionsplans «Kontrollen auf Landwirtschaftsbetrieben» zur Verfügung. Die Applikation wird laufend weiterentwickelt und unterstützt Betriebe dabei, sich gezielt auf Kontrollen vorzubereiten. Die Plattform bündelt Kontrollpunkte aus gesetzlichen Anforderungen, Direktzahlungsprogrammen sowie Labelanforderungen und schafft damit mehr Transparenz im Kontrollwesen. Bewirtschaftende können sich einfacher einen Überblick verschaffen und ihre Vorbereitung auf Kontrollen erleichtern.
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Förderbeiträge für verarbeitende Betriebe
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Im Rahmen des Aktionsplans Biolandbau werden Projekte in den Bereichen Verarbeitung und Handel finanziell unterstützt:
| | – | Projekte die Verarbeitungsstrukturen von biologisch produzierten Lebensmitteln verbessern (nur Hofverarbeitung von mehreren Landwirtschaftsbetrieben oder mit breiter Wirkung auf andere Landwirtschaftsbetriebe). |
| | – | Projekte von Unternehmen, welche die Vielseitigkeit des regionalen Bioangebots erhöhen. |
| | – | Projekte, welche zur Stärkung der Biobranche beitragen. |
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Kennen Sie Betriebe, die von diesen Förderbeiträgen profitieren könnten oder haben Sie selbst ein Projekt? Kontaktieren Sie André Liner, Koordinator Aktionsplan Biolandbau Kanton Luzern, unter andre.liner@sluz.ch.
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UNO-Jahr der Landwirtinnen
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Die Vereinten Nationen haben das Jahr 2026 zum Internationalen Jahr der Landwirtinnen erklärt. Damit wird die wichtige Rolle von Frauen in der Landwirtschaft gewürdigt. Landwirtinnen leisten einen wesentlichen Beitrag zur Versorgungssicherheit, zur Pflege der Kulturlandschaft und zur Weiterentwicklung der Landwirtschaft. Sie übernehmen Verantwortung auf den Betrieben, in der Direktvermarktung, in Organisationen und Verbänden sowie in zahlreichen weiteren Bereichen des ländlichen Raums. Das Jahr 2026 bietet die Gelegenheit, dieses Engagement sichtbar zu machen und die vielfältigen Leistungen der Landwirtinnen in den Fokus zu rücken.
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Die nächsten Termine
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Akontozahlung 17. Juni 2026
Meldungen Silo-/Körnermais 1. Februar bis 30. Juni 2026
Meldungen schonende Bodenbearbeitung 1. Februar bis 30. Juni 2026
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Landwirtschaft und Wald (lawa)
Centralstrasse 33, Postfach
6210 Sursee
Telefon 041 349 74 00
E-Mail lawa@lu.ch |
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