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| lawa – Newsletter Wald |
2. Juli 2026
Liebe Leserin, lieber Leser Viermal pro Jahr senden wir Ihnen Neuigkeiten zum Luzerner Wald. Die Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) informiert Sie auf diesem Weg über den naturnahen Waldbau, die Holznutzung, weitere Waldleistungen oder die politischen Prozesse. |
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Absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe
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Im Kanton Luzern gilt seit dem 25. Juni 2026 und bis auf Widerruf ein absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe. Zudem ist es auf dem ganzen Kantons-gebiet (inkl. auf Gewässern) verboten, Feuerwerkskörper abzubrennen oder durch offenes Feuer angetriebene Ballons oder Laternen steigen zu lassen. Damit die Waldbrandgefahr sinkt, bräuchte es ergiebige und anhaltende Niederschläge. Alle relevanten Informationen zum geltenden Verbot sind auf der Webseite der Dienststelle Landwirtschaft und Wald zu finden.
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Lagerung von Siloballen am Wald
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Die Lagerung von Siloballen ist sowohl auf dichten oder befestigten Plätzen als auch auf unbefestigtem, düngbarem und betriebseigenem Boden erlaubt. Da der Silosaft als Dünger gilt, müssen Siloballen einen Waldabstand von drei Metern einhalten – gleich wie beim Ausbringen von Dünger. Die Waldgrenze verläuft zwei Meter ab Stock. Befestigte Lagerplätze haben einen Mindestabstand von zehn Metern zum Wald einzuhalten.
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Eichenprozessionsspinner
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Im Juni gingen Meldungen zum Eichenprozessionsspinner ein. Dabei handelt es sich um eine einheimische Schmetterlingsart, die vor allem auf Eichen vorkommt. Augenfällig sind die Raupen und die Gespinstnester. Kommen Menschen oder Tiere mit den Brennhaaren in Kontakt, können allergische Reaktionen folgen. Eichen reagieren nach einem Kahlfrass meist mit einem zweiten Laubaustrieb und überstehen den Befall in der Regel gut – bei mehrjährigem Befall steigt das Mortalitätsrisiko. Haben Sie einen Verdacht oder brauchen Sie eine Beratung? Dann nutzen Sie das Meldeformular.
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Hegetage am Pilatus
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Herausforderungen lassen sich am besten verstehen, wenn man gemeinsam Hand anlegt. Seit mehreren Jahren finden in Malters/Schwarzenberg sowie Kriens/Horw gemeinsam von Forst und Jagd durchgeführte Hegetage statt. Am 30. Mai 2026 trafen sich die Jagdgesellschaften Grüebli, Höchberg und Schattenberg sowie Betriebsförster vom Stadtforstamt Luzern, vom Verein Waldregion Pilatus Nord und Revierförster der Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) zum Arbeitseinsatz. In enger Zusammenarbeit mit der gastgebenden Jagdgesellschaft – dieses Jahr die Jagdgesellschaft Grüebli – wird der Tag jeweils vorbereitet. Die Teilnehmenden arbeiten in durchmischten Gruppen an verschiedenen Einsatzorten und schützen junge Bäumchen vor Wildverbiss, entfernen alte Stacheldrahtzäune oder schaffen neuen Freihaltefläche für die Jagd. Sie leisten so einen wertvollen Beitrag für Wald und Wild und stärken die Zusammenarbeit zwischen Jagd und Forst.
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Natürliche Dynamik im Wald – meist eine gute Wahl
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Ein vitales Waldökosystem ist die Grundvoraussetzung für einen Wald, der die verschiedenen von ihm verlangten Leistungen erbringen soll. Heute ist es besonders wichtig, natürliche Prozesse bei der Waldbewirtschaftung zu berücksichtigen. Die Arbeitsgruppe Waldbiodiversität des Schweizerischen Forstvereins hat wissenschaftlich abgestützte Argumente gesammelt und zeigt die Vorteile der natürlichen Dynamik anhand von sechs Argumenten auf.
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Köhlerei – gelebte Tradition
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Wenn im Napfgebiet ein Kohlenmeiler raucht, wird ein altes Handwerk lebendig. Weil die Bergwälder schwer zugänglich waren und die Transportwege weit, wurde das Holz direkt vor Ort zu Holzkohle verarbeitet. Durch das Verkohlen verliert das Holz einen grossen Teil seines Gewichts und konnte anschliessend leichter in Säcken transportiert werden. Früher belieferte die Holzköhlerei regionale Handwerksbetriebe, Haushalte und sogar das Stahlwerk in Emmen. Heute wird die Holzkohle vor allem zum Grillieren verwendet und erinnert daran, wie eng Tradition, Natur und Handwerk im Napfgebiet bis heute miteinander verbunden sind. Die Abteilung Wald wünscht einen sonnigen, erholsamen Sommer mit vielen schönen Momenten in unserer einzigartigen Region.
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Landwirtschaft und Wald (lawa)
Centralstrasse 33, Postfach
6210 Sursee
Telefon 041 349 74 00
E-Mail lawa@lu.ch |
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