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Kurzmitteilungen aus dem Regierungsrat
4. August 2026
 
 

Formelle Änderung des Gesetzes über die Tierseuchenkasse

Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat eine formelle Änderung des Gesetzes über die Tierseuchenkasse. In erster Linie wird mit der Teilrevision bezweckt, das Gesetz geschlechtergerecht zu formulieren. Damit soll dem Postulat P 735 über eine Änderung der Richtlinien über die Gesetzestechnik zur schnelleren Umsetzung der geschlechtergerechten Sprache in allen Luzerner Erlassen Rechnung getragen werden. Im Zuge der formellen Änderung des Gesetzes über die Tierseuchenkasse sollen weitere redaktionelle Anpassungen vorgenommen und veraltete Formulierungen ersetzt werden. Aufgrund der ausschliesslich formellen Änderungen wurde auf die Durchführung einer Vernehmlassung verzichtet. Der Regierungsrat hat die Botschaft zur formellen Teilrevision des Gesetzes verabschiedet und beantragt dem Kantonsrat, der Gesetzesänderung zuzustimmen.

Anhang
Botschaft B 110
 
 

Wolhusen und Ruswil: Ausbau und Sanierung der Kantonsstrasse K 34 günstiger als bewilligt

Von November 2020 bis Dezember 2022 hat der Kanton Luzern die Kantonsstrasse K 34 zwischen Wolhusen und Ruswil saniert und ausgebaut. Mit dem Projekt entstand insbesondere eine durchgängige, von der Strasse abgesetzte Velo- und Fussgängerverbindung, die Bushaltestellen wurden gemäss den Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes neugestaltet und die Strasse verkehrssicherer gestaltet. Der Kantonsrat sprach für das Projekt einen Sonderkredit von 14'600'000 Franken (B 133). Das Projekt konnte mit Gesamtkosten von 14’260'191 Franken abgerechnet werden. Der bewilligte Kredit wurde somit um 346'309 Franken unterschritten. Hauptfaktor dafür sind insbesondere tiefere Honorarkosten.

Anhang
Botschaft B 109
 
 
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