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Newsletter Freiwilligenarbeit 02/2026
Wissenswertes und Informatives aus der Arbeit der Koordinationsstelle für Freiwilligenarbeit der Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen (DAF)
 
 

Vorwort

 
Geschätzte Damen und Herren Sozialvorstehende
Geschätzte Freiwillige

Was würden Sie mitnehmen, wenn Sie Ihr Zuhause von heute auf morgen verlassen müssten?

Diese Frage habe ich anlässlich des Weltflüchtlingstags vielen Luzernerinnen und Luzernern gestellt. Sie führt uns eindrücklich vor Augen, was Flucht bedeutet: den Verlust von Heimat, Vertrautem und Sicherheit. Gleichzeitig erinnert sie uns daran, wie wichtig Solidarität und gesellschaftlicher Zusammenhalt sind.

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Herzliche Grüsse

Michaela Tschuor
Regierungsrätin
Vorsteherin des Gesundheits- und Sozialdepartements des Kantons Luzern
 
 

Aktuelles aus der Freiwilligenarbeit

 
Freiwilligenarbeit der DAF an der LUGA Sonderschau
Im Rahmen der diesjährigen LUGA Sonderschau zeigte benevol Luzern als Fachstelle für Freiwilligenarbeit im Kanton gemeinsam mit rund zwanzig Organisationen und Vereinen der Öffentlichkeit einen breiten Einblick in die Freiwilligenarbeit.

Unter dem Leitsatz «Freiwillig. Voll wichtig.» stellten rund 230 Freiwillige in rund 400 Einsätzen ihre ehrenamtlichen Tätigkeiten in unterschiedlichsten Einsatzbereichen vor, sei dies Soziales, Gesundheit, Integration, Sport, Kultur, Natur und Umwelt. Damit veranschaulichten sie den Besuchenden, wie vielfältig die Freiwilligenarbeit ist, und welche gesellschaftliche Relevanz sie hat.

Die mitwirkenden Organisationen und Freiwilligen nutzten die gemeinsame Plattform ausserdem, um sich auszutauschen und bestenfalls neue Freiwillige zu gewinnen.

Wir danken allen Freiwilligen herzlich, die an der LUGA Sonderschau im Einsatz standen.
 
 

Neues aus der DAF

 
Solidaritätstag: Einblick in die Arbeit der DAF
Am Solidaritätstag des Kantons Luzern vom 20. Juni 2026 durfte die Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen (DAF) der Öffentlichkeit im Rahmen von zwei Veranstaltungen einen Einblick in die vielfältigen Aufgaben rund um die Unterbringung, Betreuung und Integration von Menschen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich im Kanton Luzern geben. Der Solidaritätstag fand anlässlich des Weltflüchtlingstags statt. Auch Partnerorganisationen der DAF führten Veranstaltungen durch.

Am Informationsparcours der DAF im Bourbaki in Luzern erhielten die Besuchenden einen fiktiven Ausweis, mit dem sie in die Rolle einer geflüchteten Person schlüpfen konnten. Die Mitarbeitenden der DAF informierten die Besuchenden an verschiedenen Stationen über ihre Rechte und Pflichten, die sie als geflüchtete Person mit diesem Ausweis hätten. So erfuhren sie unter anderem, wie sie untergebracht und betreut, wie viel (Asyl-)Sozialhilfe sie erhalten, und welche obligatorischen Integrationsmassnahmen sie besuchen würden. Am Tag der offenen Tür im AZ Adligenswil führten die DAF-Mitarbeitenden die rund 60 Besuchenden durch das Asylzentrum und gaben einen Einblick in den Alltag. Auch Kontakte mit den Bewohnenden waren möglich. Diese verwöhnten die Besuchenden mit Köstlichkeiten aus ihren Herkunftsländern.

Die Mitarbeitenden und das Klientel der DAF freuten sich sehr über das grosse Interesse der Personen, die trotz der hochsommerlichen Temperaturen die Veranstaltungen besuchten. In persönlichen Begegnungen und Gesprächen konnten sie die Besuchenden informieren und sensibilisieren und so einen Beitrag dazu leisten, in der Gesellschaft Vorurteilen entgegenzuwirken und Solidarität zu schaffen.

Aufenthaltsbewilligung B für Schutzbedürftige nach fünf Jahren Aufenthalt in der Schweiz
Viele Geflüchtete aus der Ukraine werden sich im Jahr 2027 bereits mehr als fünf Jahre in der Schweiz aufhalten. Das schweizerische Asylgesetz sieht vor, dass Schutzbedürftige nach fünf Jahren Aufenthalt in der Schweiz automatisch eine Aufenthaltsbewilligung B erhalten. Diese Aufenthaltsbewilligung B bleibt an den Schutzstatus gekoppelt. Wenn der Bundesrat den Schutzstatus S aufhebt, erlischt auch diese Aufenthaltsbewilligung B und die betroffenen Schutzbedürftigen verlieren ihr Recht auf Aufenthalt in der Schweiz. Auch der Schutzstatus S mit Aufenthaltsbewilligung B bleibt somit rückkehrorientiert.

Sozialhilferechtliche Zuständigkeit bleibt beim Kanton Luzern
Schutzbedürftige fallen gemäss Sozialhilfegesetz des Kantons Luzern in die grundsätzliche Zuständigkeit des Kantons. Somit ist der Kanton Luzern auch für Schutzbedürftige mit Aufenthaltsbewilligung B zuständig.

In Ausnahmefällen Zuständigkeitswechsel zu den Gemeinden
Auch Schutzbedürftige haben die Möglichkeit, nach mindestens fünfjährigem, ununterbrochenem Aufenthalt in der Schweiz ein Gesuch um Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung infolge eines schwerwiegenden persönlichen Härtefalls zu stellen. Wird dem Härtefallgesuch durch den Kanton entsprochen und mit Zustimmung des Bundes eine Aufenthaltsbewilligung B erteilt, erlischt der Schutzstatus S. Ist die Person von der Sozialhilfe abhängig, wechselt diese Person in die sozialhilferechtliche Zuständigkeit der Wohnortgemeinde. Ob und wie viele Personen mit Schutzstatus S von der Möglichkeit eines sogenannten Härtefallgesuches Gebrauch machen werden, ist nicht abzuschätzen.

Bund hat Konsultation zur «Zukunft Status S» eröffnet
Inzwischen hat der Bund eine Konsultation zur «Zukunft Status S» mit den Kantonen, Kommunalverbänden, Sozialpartnern sowie weiteren staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren eröffnet. In dieser Konsultation geht es um die Frage, wie es mit dem Schutzstatus S ab März 2027 weitergehen soll. Die EU hat Mitte Juli 2026 beschlossen, den Schutz bis März 2028 zu verlängern. Wehrpflichtige ukrainische Männer, die neu ein Gesuch stellen, sollen jedoch keinen Schutz mehr erhalten. Der Rat der Mitgliedsländer muss den Beschluss nun noch formell absegnen, was als reine Formsache gilt. Der Bundesrat teilt in der Konsultation mit, dass er diesen Beschluss zu übernehmen plant. Ausserdem schlägt der Bund in seiner Konsultation vor, dass die Kantone ab März 2027 die Höhe der Sozialhilfe für Personen mit Schutzstatus S gemäss kantonalem Recht selbst festlegen können. Dies entspricht der Forderung des Kantons Luzern als Mitglied der Zentralschweizer Sozialdirektorinnen- und -direktorenkonferenz (ZSODK).

Weitere Informationen zur Konsultation sind in der Medienmitteilung des Bundes vom 19. Juni 2026 zu lesen.

Kollektivunterkunft in Sempach stellt Betrieb per Ende September 2026 ein
Seit Oktober 2022 betreibt die DAF im ehemaligen Bürogebäude der Firma SUISAG auf der Sempacher Allmend eine temporäre Kollektivunterkunft. Ab Herbst 2026 wird der Kanton Luzern als Mieterin der Liegenschaft dieses Gebäudes vorübergehend wieder als Bürogebäude nutzen - als Provisorium im Zusammenhang mit dem Projekt zur Gesamtsanierung des unmittelbar benachbarten Ausbildungszentrums Sempach. Im Dezember 2025 erhielt der Kanton Luzern die Baubewilligung für die Realisierung dieses Projekts, welche seit Anfang 2026 rechtskräftig ist. Die Bauarbeiten starten voraussichtlich Anfang 2027.

Vor diesem Hintergrund wird die Kollektivunterkunft in Sempach ihren Betrieb per Ende September 2026 einstellen. Dadurch verliert die DAF 50 Unterbringungsplätze für Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingswesen. Für diese Plätze konnte bislang noch keinen Ersatz gefunden werden.

Die Zwischennutzung des Bürogebäudes auf der Sempacher Allmend war dank dem Entgegenkommen der Firma SUISAG als Liegenschaftsbesitzerin sowie der Stadt Sempach möglich. Letztere erteilte eine baurechtliche Umnutzungsbewilligung, um einen befristeten Betrieb eines Asylzentrums möglich zu machen. Der Kanton Luzern dankt der Firma SUISAG und der Stadt Sempach für ihre Unterstützung sowie der Bevölkerung von Sempach für die gezeigte Solidarität.
 
 

Menschen & Projekte

 
Wohlbefinden von Freiwilligen, Umfrage der Migros
Was Freiwillige stärkt – und warum das für uns alle wichtig ist


Menschen, die sich freiwillig engagieren, schenken etwas besonders Wertvolles: Zeit, Aufmerksamkeit und Menschlichkeit. Gerade im Asyl- und Flüchtlingsbereich sind es oft die Begegnungen, Gespräche und kleinen Gesten des Alltags, die Vertrauen schaffen und geflüchteten Menschen in anspruchsvollen Lebensphasen Orientierung geben.

Eine aktuelle schweizweite Situationsanalyse zum Wohlbefinden von Freiwilligen zeigt, dass die grosse Mehrheit der Freiwilligen ihr Engagement als bereichernd erlebt. Viele berichten, dass sie durch ihre Tätigkeit Sinn erfahren, neue Perspektiven gewinnen und Teil einer Gemeinschaft werden. Das Gefühl, etwas bewirken zu können, gehört zu den stärksten Quellen von Zufriedenheit und Motivation.

Gleichzeitig macht die Studie deutlich, dass freiwilliges Engagement nicht selbstverständlich ist. Wer Verantwortung übernimmt, erlebt auch Belastungen. Zeitdruck, hohe Erwartungen, emotionale Herausforderungen oder das Gefühl, dass zu wenige Schultern zu viel tragen müssen, können das Wohlbefinden beeinträchtigen. Besonders bemerkenswert ist dabei eine Erkenntnis der Studie: Freiwillige und Organisationen nehmen Belastungen oft unterschiedlich wahr. Umso wichtiger sind der offene Austausch, das gegenseitige Zuhören und das gemeinsame Suchen nach guten Lösungen.

Die Analyse zeigt zudem, dass Wertschätzung weit mehr sein muss als ein gelegentliches Dankeschön. Freiwillige wünschen sich, dass ihr Beitrag eine Anerkennung erfährt – durch die Menschen, die sie begleiten, durch die Organisation, die sie unterstützen und durch die Gesellschaft. Ebenso wichtig sind den Freiwilligen klare Rahmenbedingungen, verlässliche Ansprechpersonen, Möglichkeiten zur Mitgestaltung und die Freiheit, eigene Grenzen wahrzunehmen und auch einmal Nein sagen zu dürfen.

Für die DAF sind diese Erkenntnisse eine wertvolle Erinnerung daran, wie wichtig gute Begleitung und ein achtsamer Umgang miteinander sind. Freiwilliges Engagement entfaltet seine grösste Wirkung dort, wo Menschen nicht nur geben, sondern selbst auch Unterstützung, Gemeinschaft und Anerkennung erfahren.

Wir danken Ihnen herzlich für Ihren Einsatz, Ihre Geduld, Ihre Offenheit und Ihr Vertrauen. Mit Ihrem Engagement leisten Sie einen wichtigen Beitrag für das Zusammenleben in unserem Kanton und für Menschen, die in Luzern eine neue Perspektive suchen. Dass Sie sich dabei wohlfühlen und langfristig mit Freude engagieren können, ist uns ein wichtiges Anliegen.
 
 

Wissen & Hintergründe

 
Rückblick auf die Förderung der sozialen Integration im Jahr 2025

Die Integration von Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich erfolgt gemäss Integrationsagenda Schweiz (IAS) und den Kantonalen Integrationsprogrammen (KIP) . Die Förderbereiche in den KIP und der IAS umfassen Massnahmen zu Information, Beratung und Integrationsförderbedarf, Sprache, Ausbildungs- und Arbeitsmarkfähigkeit, frühe Kindheit sowie Zusammenleben und Partizipation.

Die Massnahmen im Bereich Zusammenleben und Partizipation sollen insbesondere die soziale Integration fördern. Sie zielen darauf ab, dass Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich am gesellschaftlichen Leben in den Gemeinden, in den Quartieren und in der Nachbarschaft teilnehmen.

Im Jahr 2025 besuchten im Bereich der Erstinformation über 2'000 Klientinnen und Klienten der DAF insgesamt rund 370 Kurse zur Alltagsbewältigung. In diesen sogenannten Basisinformationskursen informieren interkulturelle Vermittelnde in der jeweiligen Muttersprache über die in der Schweiz geltenden Werte und Pflichten, den Integrationsprozess, Hygiene und Gesundheit, Familienplanung, Schwangerschaft und Geburt, Sicherheit im öffentlichen Raum, Sucht, Geld, Wohnen, Sexualität und Schweizer Gesetze sowie Anforderungen im Schweizer Arbeitsmarkt. Die Teilnahme ist für alle neu eingereisten Klientinnen und Klienten obligatorisch.

Im Weiteren vermittelt die DAF ihre Klientinnen und Klienten aktiv in Vereine. Dabei arbeitet sie eng mit dem Verein Integration in der Freizeit zusammen. Die Vermittlung von minderjährigen Asylsuchenden (MNA) erfolgt in Zusammenarbeit mit der kantonalen Dienststelle Gesundheit und Sport (DIGE). 2025 nahmen über 40 Jugendliche an Sportlagern teil (Polysportlager in Tenero, Ski- und Langlauflager, Tanzlager). Ausserdem besuchten zahlreiche Jugendliche verschiedene Trainings gemäss ihren persönlichen Interessen (Volleyball, Bouldern, Ringen, Fussball, Boxen, Jubla/Pfadi, Schwimmen, Karate und Tanz).

Für Personen mit psychischen Belastungen bietet das Projekt «SPIRIT» seit 2025 einen niederschwelligen Zugang zu psychosozialer Unterstützung. Das Projekt ist eine Initiative des Universitätsspitals Zürich und soll die psychische Gesundheit von Betroffenen stärken und schliesslich die Integration fördern. In fünf Sitzungen erlernen die Teilnehmenden mit Unterstützung durch kultursensible Peers verschiedene Strategien zur Stressbewältigung und Problemlösung, unter anderem durch Bewegung und Aktivitäten.
 
 

Termine & Veranstaltungen

 
 Mittagsgespräch der Caritas: Perspektiven aus verschiedenen Kulturen
Mittwoch, 26. August 2026 2026, 12.00 – 13.00 Uhr
Online-Veranstaltung der Caritas
 Weiterbildung der DAF im Herbst – mit Siro Burkard, Luzerner Polizei (Lupol), Brückenbauer zwischen Lupol und Menschen mit Migrationshintergrund
Mittwoch, 21. Oktober 2026, 19.00-20.00 Uhr
Grosser Pfarreisaal St. Anton, Langensandstrasse 5, 6005 Luzern
Weitere Informationen folgen.
 Workshop der Caritas in Kooperation mit Theaterkoffer: Humor und Lachen als Ressource
Donnerstag, 5. November 2026, 16.00-18.00 Uhr
Caritas Zentralschweiz, Grossmatt Ost 10, 6014 Littau
 Dankesanlass der DAF
Montag, 09. November 2026, 18.00-20.00 Uhr mit anschliessendem Apero riche
Campus Luzern Bahnhof, Walter-von-Moos-Promenade 1, 6005 Luzern
Weitere Informationen folgen.
 Mittagsgespräch der Caritas: Perspektiven aus verschiedenen Kulturen
Donnerstag, 19. November 2026, 12.00 – 13.00 Uhr
Online-Veranstaltung der Caritas
 
 
KANTON LUZERN
Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen
Brünigstrasse 25
Postfach 2544
6002 Luzern
Telefon 041 228 57 78
E-Mail daf@lu.ch
 
 
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