Zur Webansicht
lawa – Newsletter Landwirtschaft: Trockenheit
13. Juli 2026

Werte Leserin, werter Leser

Die Trockenheit und die hohen Temperaturen sind für viele Landwirtschaftsbetriebe eine grosse Herausforderung.
 
 

Flächen mit Schnittzeitpunkt 15. Juli

Am Freitag, 26. Juni und Montag, 6. Juli 2026 haben wir darüber informiert, dass die Meldepflicht für das geltend machen von höherer Gewalt teilweise aufgehoben wurde.

Da ab Mittwoch eine steigende Gewittertendenz vorhergesagt wird, ist es zulässig auf Basis von Art. 106 DZV (höhere Gewalt) die Biodiversitätsförderflächen und Naturschutzvertragsflächen mit Schnittzeitpunkt 15. Juli ab heute zu mähen. So kann die Futterqualität gesichert werden. Alle anderen Anforderungen gemäss Flächenverzeichnis sind weiterhin einzuhalten.

WICHTIG: Es besteht auch hier keine Freigabe. Einzig die Meldepflicht der höheren Gewalt ist aufgehoben. Abweichungen beim Schnittzeitpunkt sind zu dokumentieren und die höhere Gewalt ist zu beweisen.

Spätere Schnittzeitpunkte sind von dieser Ausnahmeregelung ausgenommen und gemäss Flächenverzeichnis einzuhalten.

 
 
Landwirtschaft und Wald (lawa)
Centralstrasse 33, Postfach
6210 Sursee
Telefon 041 349 74 00
E-Mail lawa@lu.ch
 
 
Impressum | DisclaimerNewsletter verwalten | Abmelden
lawa.lu.ch