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lawa – Newsletter Landwirtschaft
17. August 2026

Sehr geehrte Damen und Herren
Mit unseren Kurzbeiträgen unterstützen wir Sie dabei, wichtige Termine und Vorgaben zeitgerecht wahrzunehmen. Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns.
 
 
Inhalt
 Beratung bei betrieblichen Herausforderungen
 Pflanzenschutz – Kontrolle der Auflagen betreffend Abschwemmung
 Anmeldung Beitragsprogramme 2027
 Datenerhebung Sömmerung
 Lohnverarbeitungsangebote für Spezialkulturen
 Japankäfer - neuer Befallsherd im Kanton Luzern
 Neues Faktenblatt zur Biomilchproduktion
 Fieberhafte Durchfallerkrankungen bei Milchkühen
 Die nächsten Termine
 
 

Beratung bei betrieblichen Herausforderungen

Trockenheit und Ertragsausfälle fordern Betriebsleitende aktuell stark. Eine Beratung kann helfen, die Situation zu beurteilen und bisher ungenutzte Möglichkeiten zu erkennen. Etwa bei Fütterung, Futterbau und Betriebswirtschaft oder durch die Vermittlung geeigneter Hilfsangebote. Beratung: BBZN Hohenrain oder BBZN Schüpfheim. Direkt Kontakt: 041 590 60 72.
 
 

Pflanzenschutz – Kontrolle der Auflagen betreffend Abschwemmung

Abschwemmung auf Landwirtschaftsfläche
Bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (PSM) muss darauf geachtet werden, dass keine PSM in Gewässer gelangen, wo sie Schaden anrichten können. Die im Jahr 2023 eingeführten Massnahmen im Bereich Abschwemmung (ÖLN) werden ab 2027 erstmals kontrolliert.

Im Bereich Abschwemmung sind auf folgenden Parzellen Massnahmen umzusetzen:
 Auf Flächen mit mehr als zwei Prozent Gefälle in Richtung angrenzende Oberflächengewässer, entwässerte Strassen oder Wege: Reduktion der Abschwemmung um einen Punkt.
Mögliche Massnahmen, um den einen Abschwemmpunkt zu erreichen:
 Pufferstreifen von 6 Metern
 Direktsaat, Streifensaat/Streifenfrässaat, Mulchsaat
 Weitere Massnahmen finden Sie im Merkblatt
Beachten Sie die Auflagen bei der anstehenden Saat der Herbstkulturen und berücksichtigen Sie die aktuell begrünten Flächen, um diese als bestehende Pufferstreifen zu nutzen. Ebenfalls zu beachten ist, dass die produktspezifischen Auflagen (Spe 3), beispielsweise gegenüber Oberflächengewässer auch einzuhalten sind.

Bei Fragen können Sie sich an die Beratung wenden.
 
 

Anmeldung Beitragsprogramme 2027

Ackerkultur
Die Anmeldung für die Beitragsprogramme 2027 für Ganzjahresbetriebe erfolgt zwischen dem 17. August und 15. September 2026 auf agate.ch. Auf der «Kantonalen Datenerhebung LU/Programmanmeldung» finden Sie den aktuellen Stand Ihrer Anmeldungen. Bei Programmen, die weiterhin bestehen, wurde die Vorjahresanmeldung übernommen. Überprüfen Sie die Angaben und nehmen Sie wo nötig Anpassungen vor. Die An- und Abmeldungen, welche per 15. September 2026 auf agate.chvorgenommen werden, müssen nicht ausgedruckt werden.
 
 

Datenerhebung Sömmerung

Alpbewirtschafterinnen und Alpbewirtschafter können vom 17. August bis am 15. September 2026 aufagate.ch unter «Kantonale Datenerhebung LU» Gesuche für Sömmerungs- und Landschaftsqualitätsbeiträge stellen. Gesömmerte Tiere wie Rindvieh, Pferde, Schafe und Ziegen müssen nicht mehr zusätzlich zur Tierverkehrsdatenbank TVD gemeldet werden. Die gesömmerten Lamas und Alpakas melden Sie wie bis anhin über agate.ch/Kant. Datenerhebung LU (Stichtag 25. Juli 2026).
 
 

Lohnverarbeitungsangebote für Spezialkulturen

Abfüllmaschine
Viele landwirtschaftliche Betriebe bauen Spezialkulturen wie Obst, Beeren, Gemüse oder Nüsse an. Ein Teil dieser Ernte wird direkt vermarktet, frisch oder auch in veredelter Form. Eine Liste mit Angeboten zur Lohnverarbeitung soll Produzentinnen und Produzenten bei der Suche nach geeigneten Möglichkeiten zur Weiterverarbeitung unterstützen. Darauf finden sich unter anderem Anbieterinnen und Anbieter für folgende Tätigkeiten:
 mosten
 dörren
 Öl pressen
 Nüsse knacken
 gefriertrocknen
Auch ein Angebot für die Miete von Kühlerplätzen ist auf der Liste zu finden.
 
 

Japankäfer - neuer Befallsherd im Kanton Luzern

Japankäfer
In der Umgebung der Luzerner Allmend konnte eine Japankäfer-Population nachgewiesen werden. Bis Ende Juli 2026 gingen an mehreren Standorten in Luzern, Horw und Kriens insgesamt 25 Käfer in die Falle. Um eine weitere Ausbreitung zu verhindern und die Population zu tilgen, hat der Kanton Luzern gemäss den Vorgaben des Bundes einen Befallsherd in Teilen von Luzern, Horw und Kriens sowie eine angrenzende Pufferzone ausgeschieden. Sämtliche Massnahmen sind in der Allgemeinverfügung vom 1. August 2026 festgehalten und sind identisch zu den bestehenden Massnahmen im Befallsherd und der Pufferzone «Neuenkirch».

Die Erläuterungen zu den geltenden Massnahmen sind auf der Webseite der Dienststelle Landwirtschaft und Wald abrufbar.
 
 

Neues Faktenblatt zur Biomilchproduktion

Milchkühe
Höhere Milchpreise, tiefere Direktkosten und eine stärkere Ausrichtung auf betriebseigene Ressourcen: Die Biomilchproduktion bietet vielen Milchviehbetrieben Chancen. Gleichzeitig erfordert die Umstellung eine sorgfältige Abstimmung von Fütterung, Tierbestand, Infrastruktur und Betriebsstrategie. Ein neues Faktenblatt des FiBL, BBZN und Bio Suisse gibt eine erste Orientierung.
 
 

Fieberhafte Durchfallerkrankungen bei Milchkühen

Milchkühe
Aktuell treten schweizweit fieberhafte Durchfallerkrankungen bei Milchkühen auf, zusammen mit Leistungsrückgang und teilweise Festliegen. Untersuchungen des Instituts für Virologie und Immunologie IVI haben bei mehreren akut erkrankten Tieren ein Virus nachgewiesen, das bisher in der Schweiz nicht festgestellt worden war. Die Ergebnisse des IVI stimmen mit Erkenntnissen aus Frankreich und Deutschland überein. Das sogenannte „Shamonda-like-Virus“ ist eng mit dem Schmallenberg-Virus verwandt. Dieses, sowie das Blauzungen-Virus wird durch Gnitzen übertragen. Ob die hohen Temperaturen zusätzlich zum Krankheitsgeschehen beigetragen, ist derzeit unklar.

Hohe Temperaturen stellen insbesondere für Hochleistungsmilchkühe eine erhebliche Belastung dar und können die Tiere anfälliger für Erkrankungen machen. Während Hitzeperioden müssen Tiere konsequent vor Hitzestress geschützt werden, insbesondere durch ausreichend Wasser, Schatten und geeignete Kühlungsmassnahmen (siehe Empfehlungen Rindergesundheit Schweiz (RGS)).

Bei Symptomen wie Fieber, Durchfall oder Leistungsrückgang sollten Tierhaltende umgehend ihre Tierärztin oder ihren Tierarzt informieren. Da das neue Virus nicht in der Tierseuchenverordnung geregelt ist, können keine Entschädigungen für allenfalls umgestandene Tiere geltend gemacht werden.
 
 

Die nächsten Termine

Erhebung/Gesuch Sömmerung
17. August bis 15. September 2026

Programmanmeldung 2027
17. August bis 15. September 2026
 
 
Landwirtschaft und Wald (lawa)
Centralstrasse 33, Postfach
6210 Sursee
Telefon 041 349 74 00
E-Mail lawa@lu.ch
 
 
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