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Mitteilung
15. September 2026
 
 

Regierungsrat beantragt Nachtragskredite von rund 6,6 Millionen Franken

In der Erfolgsrechnung 2026 sollen zusätzlich Mehrkosten von rund 6,6 Millionen Franken bewilligt werden. Der Regierungsrat des Kantons Luzern beantragt dem Kantonsrat vier Nachtragskredite zum Voranschlag 2026. Rund 5,9 Millionen Franken fallen im Bereich Berufs- und Weiterbildung an.

Gemäss der im Juni 2026 veröffentlichten Hochrechnung I zum Jahresabschluss können die beantragten Mehrausgaben in der Höhe von rund 6,6 Millionen Franken durch den erwarteten Ertragsüberschuss in der Erfolgsrechnung von 305,1 Millionen Franken finanziert werden. Ein wesentlicher Teil der beantragten Mittel betrifft den Aufgabenbereich Berufs- und Weiterbildung. Mehr Klassen an kantonalen und privaten Berufsfachschulen, mehr ausserkantonale Schulbesuche und mehr Prüfungen am Kompetenzzentrum Qualifikationsverfahren sowie ein höherer Raum- und Sachaufwand führen zu einem Mehraufwand von rund 5,9 Millionen Franken.

Die Zunahme kostenintensiver Massnahmen sowie die steigende Komplexität der Fälle im Straf- und Massnahmenvollzug von Jugendlichen verursachen im Aufgabenbereich Strafverfolgung zusätzliche Kosten von 500'000 Franken. Im Aufgabenbereich Migrationswesen wird ein Nachtragskredit von 110'000 Franken für die höhere Abschreibung von offenen Forderungen beantragt. Ein weiterer Nachtragskredit wird im Aufgabenbereich Staatskanzlei erforderlich. Mehr und längere Fraktions- und Kommissionssitzungen führen zu höheren Entschädigungen. Zudem führen zusätzlich benötigte Ressourcen bei den Regierungsdiensten sowie im Postdienst zu einem höheren Personalaufwand. Total belaufen sich die Mehrkosten in der Staatskanzlei auf 100'000 Franken.

Finanzielle Mehrbelastung kann kompensiert werden
Die für die Erfolgsrechnung 2026 beantragten Nachtragskredite von rund 6,6 Millionen Franken und der bereits vom Kantonsrat beschlossene Nachtragskredit von 8,5 Millionen für die Überbrückungshilfe an die Steeltec AG, Emmenbrücke entsprechen zirka 0,4 Prozent des im Voranschlag 2026 beschlossenen betrieblichen Aufwandes von rund 4,3 Milliarden Franken. Die Erfolgsrechnung 2026 wird gemäss Hochrechnung I/2026 einen Ertragsüberschuss von 305,1 Millionen Franken aufweisen. Die beantragten Mehrausgaben können daher kompensiert werden. Zudem wurde in der Investitionsrechnung für den Kauf des Grundstücks an der Würzenbachstrasse 8, als neuer Standort des Kantonsgerichts, ein Nachtragskredit in der Höhe von 17,5 Millionen Franken bereits beschlossen. Die Hochrechnung II wird im September 2026 vorliegen. Die Botschaft zu den Nachtragskrediten wird dem Kantonsrat im Herbst 2026 zur Beratung vorgelegt.

Anhang
Botschaft B 113
 
 
Sämi Deubelbeiss
Leiter Kommunikation
Finanzdepartement des Kantons Luzern
Telefon 041 228 77 56
saemi.deubelbeiss@lu.ch
 
 
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