|
|
|
| lawa – Info an die Gemeinden |
16. September 2026
Liebe Leserin, lieber Leser Die Gemeinde ist für die Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) eine wichtige Ansprechpartnerin. Unsere Anliegen betreffen verschiedene Gebiete, deshalb bitten wir Sie, diese Informationen an die jeweils zuständigen Personen weiterzuleiten. Danke für Ihr Engagement. |
| |
| |
| Inhalt |
|
|
| |
| |
| An Gemeinderat, Geschäftsleitung, Werkdienstmitarbeitende, Mitglieder Umweltkommission, Mitarbeitende Bau und Infrastruktur, weitere interessierte Personen aus der Gemeinde
|
| |
| |
Trockenheit im Wald: erhöhte Vorsicht nötig
|
Die anhaltende Trockenheit setzt dem Wald und seinen vielfältigen Leistungen zu. Die Situation ist je nach Waldstandort unterschiedlich ausgeprägt. Die Abteilung Wald der Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) rät nicht grundsätzlich von einem Waldbesuch ab, weist aber auf die erhöhten Gefahren hin. Ein Waldbesuch, insbesondere mit Gruppen, bedingt in den nächsten Monaten einer vertieften Risikobeurteilung. Bäume entlang des Weges und im Aufenthaltsbereich sowie das Wetter (Wind, Nassschnee) sind besonders zu beachten. Folgende Anzeichen können auf eine erhöhte Gefahr hindeuten:
| | – | grosse Bäume, deren Laub bereits früh verfärbt oder vorzeitig abfällt |
| | – | dürre Äste in den Kronen der Bäume |
| | – | abgebrochene grüne Äste |
|
Wer im Wald auf mögliche Gefahren achtet, kann das Risiko deutlich reduzieren. Ein Restrisiko für waldtypische Gefahren wie Baumstürze oder Astabbrüche bleibt. Wer sich im Wald aufhält, trägt Verantwortung für die eigene Sicherheit.
|
| |
| |
Werkeigentümerhaftung und die Bedeutung für die Gemeinden
|
|
Viele Gemeinden sind Werkeigentümerinnen von Erholungsinfrastrukturen wie Vitaparcours oder Grillplätzen. Oft übernehmen sie die Mitverantwortung, beispielsweise bei Waldspielgruppenplätzen. Auch bei Wanderwegen sind sie als unterhaltspflichtige Stelle für die Sicherheit zuständig. Durch eine regelmässige Kontrolle der Werke sowie deren Umgebung im Wald kann die Gemeinde ihre Sicherheitsaufgaben erfüllen. Falls die Unterhaltspflicht nicht klar ist, sollte die Verantwortung für Kontrollen und Unterhalt mit der Waldeigentümerschaft geregelt werden. Der Kanton unterstützt die Sicherheitsholzerei bei Erholungsinfrastruktur gestützt auf Vereinbarungen zwischen den involvierten Stellen (siehe nächster Beitrag).
|
| |
| |
Unterstützung Sicherheitsholzerei durch Bund und Kanton
|
Der Kanton Luzern unterstützt die Sicherheitsholzerei bei Erholungsinfrastrukturen im Wald wie Vitaparcours oder Grillplätzen. Ziel ist es, die Gefahr durch umstürzende oder herunterfallende Baum- und Kronenteile zu minimieren. Mittels Vereinbarungen werden pro Gemeinde oder Waldgebiet die beitragsberechtigten Infrastrukturanlagen sowie die Aufgaben und Kompetenzen zwischen den unterhaltspflichtigen Stellen und der Waldeigentümerschaft festgehalten. Für die Ausarbeitung der Vereinbarung wird empfohlen, die Forstfachperson der betrieblichen Waldorganisation beizuziehen. Die Genehmigung erfolgt durch die Abteilung Wald der Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa). Bisher haben 33 Gemeinden Vereinbarungen mit Waldorganisationen abgeschlossen.
|
| |
| |
Strategie Wald-Wild-Lebensraum
|
 |
 |
Das Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement BUWD hat im August 2026 die kantonale Strategie Wald-Wild-Lebensraum genehmigt. Sie schafft die Grundlage für ein koordiniertes Vorgehen und eine zukunftsfähige Waldverjüngung. Erarbeitet wurde sie in enger Zusammenarbeit mit Vertretungen aus Wald- und Landwirtschaft, Jagd, Natur- und Umweltschutz, Gemeindeverband und Freizeitnutzung. Im Zentrum stehen fünf Handlungsfelder: Waldbewirtschaftung, Regulation der Wildbestände, Lebensraumaufwertungen, Reduktion von Störungen der Wildtiere sowie die Vernetzung der Akteurinnen und Akteure. Für die erfolgreiche Umsetzung sind die Gemeinden wichtige Partner. Ihr Mitwirken ist insbesondere bei der Aufwertung von Wildlebensräumen im Offenland, der Lenkung von Freizeitaktivitäten und der Überprüfung der auf Gemeindeebene geführten Revierkommissionen gefragt. Für die erste Umsetzungsphase sind acht Jahre vorgesehen. In den kommenden Monaten werden die nächsten Schritte konkretisiert, erste Teilprojekte lanciert und die betroffenen Gemeinden und Organisationen einbezogen. Kontakt: Sarah Jüstrich (Projektleitung) sarah.juestrich@lu.ch
|
| |
| |
Ablagerungen und Abfall im Wald
|
 |
 |
Helfen Sie mit, verbotene Ablagerungen im Wald zu verhindern indem Sie die Bevölkerung informieren. Den folgenden Text können Sie dafür als Vorlage für Ihre Gemeindeinfo verwenden:
Im Wald werden immer wieder abgelagerte Materialien gefunden: Geräte, Bauschutt, Ziegel, behandeltes Holz oder auch Garten- und sonstige Grünabfälle. Das Ablagern von waldfremdem Material im Wald ist verboten. Solche Ablagerungen und Abfälle verursachen Schäden an der Natur, Kosten für die Allgemeinheit und mindern das Naturerlebnis, das uns der Wald bieten kann. Helfen Sie mit, Sorge zu unserem Wald zu tragen.
[Lokalbezug und Lösungsangebot: An dieser Stelle kann die Gemeinde ihren eigenen Text einfügen mit Details dazu, wo und wie insbesondere Bau- und Gartenabfälle, sowie Sperrgut korrekt entsorgt werden können. Evtl. mit einem Foto ergänzen]
Wer solche Materialien im Wald entdeckt, kann diese der Gemeinde, der/dem zuständigen Försterin oder Förster oder (anonym) über das Meldeformular Waldrecht auf der lawa-Website melden. Die Kosten für die Entsorgung müssen grundsätzlich die Verursacher/innen bezahlen. Wenn diese nicht gefunden werden, übernimmt die Gemeinde die Entsorgung. In diesem Fall trägt die Allgemeinheit die Kosten.
Wichtig zu wissen: Bei Waldarbeiten fällt ebenfalls Material wie Asthaufen, Totholz oder Wurzelstöcke an. Dieses darf und soll direkt im Wald liegen bleiben. Es bietet wertvollen Lebensraum für zahlreiche Waldbewohner und erhält den natürlichen Nährstoffkreislauf.
|
| |
| |
Aktuelle Informationen zum Japankäfer
|
Neben dem ersten Japankäfer-Befallsherd in Neuenkirch von 2025 ist diesen Sommer in der Umgebung der Luzerner Allmend eine weitere Japankäfer-Population nachgewiesen worden. Um eine weitere Ausbreitung zu verhindern und die Population zu tilgen, hat der Kanton Luzern gemäss den Vorgaben des Bundes einen Befallsherd in Teilen der Stadt Luzern, von Horw und Kriens sowie eine angrenzende Pufferzone ausgeschieden. Sämtliche Massnahmen entsprechen den bereits bestehenden Massnahmen im Befallsherd und in der Pufferzone «Neuenkirch». Die Flugsaison des Japankäfers dauert noch bis Ende September. Damit verbunden gelten die Massnahmen beim Umgang mit Pflanzenmaterial aus der Grünpflege sowie das Bewässerungsverbot von Grünflächen noch bis Ende September. Weitere Massnahmen, wie beispielsweise das Verbot, Oberboden aus dem Befallsherd zu verschieben, gelten ganzjährig. Die Erläuterungen zu den geltenden Massnahmen sind auf der Webseite der Dienststelle Landwirtschaft und Wald abrufbar.
|
| |
| |
Newsletter abonnieren Jemand hat Ihnen den Newsletter weitergeleitet? Sie können den Newsletter an Gemeinden der Dienststelle Landwirtschaft und Wald und weitere Newsletter direkt selber abonnieren hier.
|
| |
| |
Landwirtschaft und Wald (lawa)
Centralstrasse 33, Postfach
6210 Sursee
Telefon 041 349 74 00
E-Mail lawa@lu.ch |
| |
| |
|
|
|
|
| |
|
|