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lawa – Newsletter Wald
16. September 2026

Liebe Leserin, lieber Leser
Mehrmals pro Jahr senden wir Ihnen Neuigkeiten zum Luzerner Wald. Die Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) informiert Sie auf diesem Weg über den naturnahen Waldbau, die Holznutzung, weitere Waldleistungen oder die politischen Prozesse.
 
 

Trockenheit im Wald: erhöhte Vorsicht nötig

Die anhaltende Trockenheit setzt dem Wald und seinen vielfältigen Leistungen zu. Die Situation ist je nach Waldstandort unterschiedlich ausgeprägt. Die Abteilung Wald der Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) rät nicht grundsätzlich von einen Waldbesuch ab, weist aber auf die erhöhten Gefahren hin. Ein Waldbesuch bedingt in den nächsten Monaten einer vertieften Risikobeurteilung. Bäume entlang eines Weges und in dessen Aufenthaltsbereich sowie das Wetter (Wind, Nassschnee) sind besonders zu beachten.
Folgende Anzeichen können auf eine erhöhte Gefahr hindeuten:
 grosse Bäume, deren Laub bereits früh verfärbt oder vorzeitig abfällt
 dürre Äste in den Kronen der Bäume
 abgebrochene grüne Äste
Wer im Wald auf mögliche Gefahren achtet, kann das Risiko deutlich reduzieren. Ein Restrisiko für waldtypische Gefahren wie Baumstürze oder Astabbrüche bleibt. Wer sich im Wald aufhält, trägt die Verantwortung für die eigene Sicherheit.
 
 

Werkeigentümerhaftung und Bedeutung für das Waldeigentum

Viele Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer bieten Hand für die Einrichtung von Erholungsinfrastrukturen wie Vitaparcours, Grillplätze oder Waldspielgruppenplätze. Erstellt und unterhalten werden diese häufig von Gemeinden, Organisationen oder Privatpersonen. Durch eine regelmässige Kontrolle der Werke sowie deren Umgebung im Wald kann die Werkeigentümerschaft ihre Sicherheitsaufgaben erfüllen. Falls die Zuständigkeiten für Kontroll-, Unterhalts- und Sicherungsaufgaben nicht klar sind, sollen diese zwischen Wald- und Werkeigentümerschaft geregelt werden (Mustervereinbarung bei Wald Luzern erhältlich). Ohne vertragliche Regelung kann die Werkeigentümerhaftung auf die Waldeigentümerschaft fallen.
 
 

Strategie Wald-Wild-Lebensraum

Das Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement hat im August 2026 die kantonale Strategie Wald-Wild-Lebensraum genehmigt. Sie schafft die Grundlage für ein koordiniertes Vorgehen und eine zukunftsfähige Waldverjüngung. Erarbeitet wurde sie in enger Zusammenarbeit mit Vertretungen aus Wald- und Landwirtschaft, Jagd, Natur- und Umweltschutz, Gemeindeverband und Freizeitnutzung.
Im Zentrum stehen fünf Handlungsfelder: eine gezielte Waldbewirtschaftung, die qualitative und quantitative Regulation der Wildbestände, Lebensraumaufwertungen, die Reduktion von Störungen der Wildtiere sowie eine stärkere Vernetzung der Akteurinnen und Akteure.
Die Umsetzung wird nun konkretisiert. Massnahmen mit engem Bezug zur Revision des kantonalen Jagdgesetzes werden prioritär angegangen. Für die erste Umsetzungsphase sind acht Jahre vorgesehen. Die Umsetzung und Wirkung der Strategie werden regelmässig überprüft. In den kommenden Monaten werden die nächsten Schritte konkretisiert, erste Teilprojekte lanciert und die betroffenen Kreise einbezogen.
Kontakt: Sarah Jüstrich (Projektleitung), sarah.juestrich@lu.ch
 
 
Landwirtschaft und Wald (lawa)
Centralstrasse 33, Postfach
6210 Sursee
Telefon 041 349 74 00
E-Mail lawa@lu.ch
 
 
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