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Kanton und Gemeinden einigen sich auf Berechnungsmodell für Standardkosten für Schulliegenschaften
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Die Vertretungen von Kanton und Gemeinden haben wichtige Weichen für die Ermittlung und Festlegung der Standardkosten für Schulliegenschaften ab dem Budget 2028 gestellt. Die Steuergruppe einigt sich auf das künftige Vorgehen und strebt eine umfassendere Vereinfachung des Finanzierungssystems an.
Detaillierte Informationen lesen Sie in der gemeinsamen Mitteilung des Kantons Luzern und des Verbandes Luzerner Gemeinden VLG.
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