Mitteilung

30. April 2019

Nanopartikel sind in Sonnencrèmes
erst teilweise deklariert

Nanomaterialien sind kleinste Teilchen, welche infolge ihrer besonderen Eigenschaften immer häufiger in Alltagsprodukten eingesetzt werden. Aus gesundheitlicher Sicht sind sie nicht unbestritten. Die Dienststelle Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz des Kantons Luzern hat zehn Sonnenschutzprodukte unter die Lupe genommen: In sieben Produkten konnte die Nanoform nachgewiesen werden – bei drei davon fanden sich keine Angaben zum Einsatz von Nanomaterialien auf dem Produkt.
 
Bei Nanomaterialien handelt es sich um winzige Teilchen, die 1 bis 100 Nanometer gross sind. Dies entspricht etwa einem Tausendstel des Durchmessers eines menschlichen Haares. Da sie ganz besondere chemische oder physikalische Eigenschaften besitzen, werden sie für eine Vielzahl technischer Anwendungen eingesetzt. In Sonnencrèmes wird beispielsweise oftmals Titandioxid als UV-Filter eingesetzt. Bei konventioneller Grösse des Titandioxids weist die Sonnencrème eine starke weisse Färbung auf, als Nanomaterial ist sie farblos beziehungsweise durchsichtig.
 
Die Eigenschaften von Nanomaterialien können sich nachteilig auf die menschliche Gesundheit auswirken – beispielsweise, wenn freigesetzte Partikel in den Körper gelangen, sich dort verteilen und in verschiedenen Organen anreichern. Deshalb kann ein Nanomaterial durchaus andere toxische Eigenschaften aufweisen oder in andere Organe gelangen als ein Nicht-Nanomaterial. Die Risiken dieser neuen Materialien werden derzeit weltweit erforscht. Insbesondere der Einsatz von Titandioxid wurde in den letzten Wochen kontrovers diskutiert.
 
Deklarationspflicht ab Mai 2021
Ab Mai 2021 muss der Einsatz von technisch hergestellten Nanomaterialien in Kosmetika deklariert werden. Alle Bestandteile in Nanoform müssen dann obligatorisch in der Liste der Bestandteile aufgeführt werden, gefolgt vom Wort «Nano» in Klammern. Damit können Konsumentinnen und Konsumenten zwischen nanohaltigen oder konventionellen Produkten entscheiden.
 
Die Dienststelle Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz des Kantons Luzern hat im Rahmen einer Pilotstudie den Einsatz von Titandioxid in zehn Sonnencrèmes aus in- und ausländischer Produktion untersucht. Dabei wurde die Partikelgrösse des UV-Filters Titandioxid mittels Nanopartikel-Screening untersucht und teilweise zusätzlich mit Elektronmikroskopie bestätigt. In sieben Produkten konnte Titandioxid in der Nanoform nachgewiesen werden. Bei vier Produkten war dies für die Konsumenten ersichtlich, da es auf der Etikette deklariert war. Bei drei Produkten fanden sich keine Angaben zum Einsatz von Nanomaterialien auf dem Produkt. Die für die kontrollierten Produkte zuständigen Betriebe wurden über die Befunde informiert und in Hinblick auf die bevorstehenden Änderungen aufgefordert, die erforderlichen Anpassungen einzuleiten.
 
Anhang
Bild: Die Dienststelle Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz des Kantons Luzern hat in zehn Sonnenschutzprodukten die Partikelgrösse des UV-Filters Titandioxid untersucht. In sieben Produkten konnte die Nanoform nachgewiesen werden.

Kontakt

Dr. Silvio Arpagaus
Kantonschemiker Luzern
Telefon 041 248 84 03