Mitteilung

14. Mai 2020

Lebensmittelkontrolle: Über 90 Prozent der Betriebe machen einen guten Job

Die Luzerner Lebensmittelbetriebe hielten sich 2019 grossmehrheitlich an die Vorgaben bezüglich Sicherheit, Hygiene und Deklaration. Dies zeigen die rund 7000 Proben und 1800 Inspektionen der Dienststelle Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz. Insgesamt mussten rund elf Prozent der Proben beanstandet werden, was im üblichen Rahmen liegt. Darunter waren unter anderem Trinkwasserproben, in denen Rückstände des Pflanzenschutzmittels Chlorothalonil festgestellt wurde. Bei den Inspektionen wurden bei über 93 Prozent der Inspektionen gute bis sehr gute Verhältnisse festgestellt.
 
Die Dienststelle Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz hat 2019 rund 7000 Proben aus den Bereichen Lebensmittel, Trinkwasser und Gebrauchsgegenstände wie Geschirr untersucht. 11,4 Prozent mussten beanstandet werden. Die meisten Beanstandungen hatten mikrobiologische Mängel im Bereich der Hygiene als Ursache. Diese sind vielfach auf eine unsachgemässe Handhabung wie die Lagerung bei zu hohen Temperaturen, ungenügende Warentrennung oder Überschreiten der Verbrauchsfristen zurückzuführen.
 
Sicheres Trinkwasser hat hohe Priorität
Bei der Untersuchung von 159 Trinkwasserproben wurden in Proben aus 28 Gemeinden Rückstände des Pflanzenschutzmittels Chlorothalonil bzw. von seinen Abbauprodukten nachgewiesen. In neun Gemeinden wurde der Höchstwert für das Abbauprodukt Chlorothalonilsulfonsäure überschritten. Kantonschemiker Silvio Arpagaus, Leiter der Dienststelle Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz, sagt: «In fast allen Fällen konnten die betroffenen Trinkwasserversorgungen rasch Massnahmen treffen, damit das Wasser die rechtlichen Anforderungen wieder erfüllt.» Die betroffenen Gemeinden liegen in Gebieten, wo verbreitet Ackerbau und Obstbau betrieben wird. «Die Trinkwasserversorgungen sind nicht die Verursacher des Problems», stellt Arpagaus klar. Ab 2020 gelten für neue Stoffe Höchstwerte, darunter ein Abbauprodukt von Chlorothalonil mit der Bezeichnung R471811. Die wenigen Daten, die zum jetzigen Zeitpunkt vorliegen, zeigen, dass dieses in deutlich erhöhter Konzentration vorzukommen scheint und vergleichsweise weit verbreitet ist. Daran wird auch das seit Anfang 2020 geltende Chlorothalonil-Verbot nicht so schnell etwas ändern, da es Jahre oder gar Jahrzehnte dauern kann, bis derartige Rückstände aus dem Trinkwasser verschwinden. Kantonschemiker Silvio Arpagaus sagt: «Sicheres Trinkwasser hat eine hohe Priorität, wir werden die Kontrollen in diesem Bereich intensiv weiterführen.»
 
Bei über 93 Prozent der Betriebe gute bis sehr gute Verhältnisse
Neben der Prüfung von Lebensmitteln haben die Kontrolleure rund 1800 Inspektionen durchgeführt, namentlich in Trinkwasserversorgungen sowie Industrie-, Gewerbe-, Handels- und Verpflegungsbetrieben. Dabei wurden Aspekte wie die Sauberkeit und der Zustand der Infrastruktur, die Ausbildung der Mitarbeitenden oder die Verarbeitung von Lebensmitteln vor Ort geprüft. Bei über 93 Prozent der Inspektionen wurden gute bis sehr gute Verhältnisse festgestellt. Bei 95 Betrieben (6,4 Prozent) wurden grössere Mängel vorgefunden. Diese Betriebe werden verpflichtet, die Mängel zu beheben. «Führt eine Inspektion zu einem unbefriedigenden Resultat, vermindert sich der Zeitraum zur nächsten Kontrolle. Mangelhafte Betriebe werden also häufiger kontrolliert als gute», so Arpagaus.
 
Informationen zu Lebensmitteln haben Verbesserungspotential
Zu jedem Lebensmittel müssen Informationen an Konsumentinnen und Konsumenten abgegeben werden. Arpagaus: «Die Kontrollen zeigen, dass diese Informationen zu häufig mangelhaft sind, und dass die Konsumentinnen und Konsumenten nicht alle oder falsche Angaben erhalten.» So entsprach beispielsweise die Herkunftsangabe von Fleisch bei einem Drittel der geprüften Verpflegungsbetriebe nicht den Tatsachen und das Zutatenverzeichnis von rund der Hälfte der kontrollierten Produkte wiesen Mängel auf. Korrekturmassnahmen wurden bei den betroffenen Betrieben angeordnet, teilweise wurde zudem die Unterstützung durch private Dienstleister empfohlen.»
 
Kontrollen zum Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten
Die Dienststelle Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz stellt mit ihren Kontrollen sicher, dass sich Lebensmittelbetriebe an die gesetzlichen Vorgaben halten. In meist unangemeldeten Kontrollen werden die hygienischen Zustände, die Qualität der Lebensmittel und die korrekte Kennzeichnung geprüft. Dort, wo Mängel festgestellt werden, müssen diese vom Betrieb korrigiert werden. Die Kontrollen dienen dem Konsumentenschutz und sind eine Grundlage, dass Luzerner Lebensmittelproduzenten ihre Waren ins Ausland exportieren dürfen.
 
Anhang
Zahlen und Fakten 2019
Bild: Untersuchung von Trinkwasser

Kontakt

Dr. Silvio Arpagaus
Kantonschemiker
Leiter Dienststelle Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz
Telefon. 041 248 84 03
silvio.arpagaus@lu.ch
 
w w w. lebensmittelkontrolle. lu. ch
twitter. com/kantonschemiker