Medienmitteilung der Staatsanwaltschaft

Luzern, 8. Oktober 2021

66 Autokäufer arglistig getäuscht - Beschuldigter muss sich vor Kriminalgericht verantworten

Kanton Luzern
 
Die Staatsanwaltschaft Luzern hat die Untersuchungen gegen einen mutmasslichen Betrüger abgeschlossen. Der Beschuldigte hat über mehrere Jahre hinweg u.a. "Unfallautos" verkauft, welche er bewusst als unfallfrei deklarierte. 66 Personen wurden so arglistig getäuscht. Die Staatsanwaltschaft hat eine Anklage an das Kriminalgericht des Kantons Luzern überwiesen.

 
Die Staatsanwaltschaft Luzern (Abteilung für Wirtschaftsdelikte) hat die Untersuchung gegen einen 38-jährigen Mann aus Serbien abgeschlossen. Ihm wird u.a. vorgeworfen, dass er in der Zeit vom Dezember 2015 bis zum Mai 2017 in mindestens 66 Fällen Unfallfahrzeuge (Autos) verkaufte. Mittels unwahren Inseraten sowie an Besichtigungsterminen spiegelte der Beschuldigte den Käufern arglistig vor, dass es sich bei den Kaufobjekten um unfallfreie Fahrzeuge bzw. nicht Unfallfahrzeuge handelte. Zum Teil vertuschte oder verschwieg er gegenüber den Käufern auch Mängel an den Fahrzeugen. Insgesamt bezahlten die Käufer aufgrund der arglistigen Irreführungen rund 1.6 Mio. Franken an den Beschuldigten bzw. dessen Firma. Hätten die Käufer gewusst, dass es sich um Unfallfahrzeuge oder mangelhafte Autos handelte, hätten sie diese nicht gekauft bzw. nicht zum vereinbarten Preis resp. zu einem tieferen Preis.
 
Die Staatsanwaltschaft hält fest, dass der Beschuldigte wissentlich und willentlich so handelte. Die Staatsanwaltschaft Luzern (Abteilung Wirtschaftsdelikte) hat die Anklage an das Kriminalgericht überwiesen. Ein Verhandlungstermin ist noch nicht bekannt. Der Beschuldigte wird des gewerbsmässigen Betrugs angeklagt. Zudem wird er wegen gewerbsmässiger Geldwäscherei, betrügerischem Konkurs und Pfändungsbetrug, Misswirtschaft und wegen Unterlassung der Buchführung zur Rechenschaft gezogen. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 10 Monaten (unbedingt) und eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 90 Franken (bedingt). Zudem fordert die Staatsanwaltschaft eine obligatorische Landesverweisung. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt für den Angeklagten die Unschuldsvermutung.
 
 



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