Newsletter Strassenverkehrsamt

Dezember 2020

Corona-Virus: Auch wir vom Strassenverkehrsamt haben unseren Beitrag in dieser Situation zu leisten

Um die Verantwortung gegenüber unserer Kundschaft, wie auch gegenüber unseren Mitarbeitenden wahrzunehmen, hat das Strassenverkehrsamt diverse Abläufe neu organisiert. So wird unter anderem nur einer begrenzten Anzahl Kunden der Zutritt zu unserer Dienststelle gewährt, was situativ auch zu Wartezeiten im Freien führen kann. Die Massnahmen dienen dem Schutz Ihrer Gesundheit und der Gesundheit unserer Mitarbeitenden. Dies mit dem Ziel, den Betrieb des Strassenverkehrsamts weiterhin zu gewährleisten, so dass die wesentlichen Dienstleistungen aufrechterhalten werden können.
 
Grundsätzlich gilt aber:
 
- Besuchen Sie unsere Dienststelle nur, wenn dies nicht anders zu regeln ist oder Ihre Geschäfte nicht mittels Online-Schalter oder per Post abgewickelt werden können.
 
- Kommen Sie allein (ohne Begleitperson) zu uns.
 
- Kunden einer Fahrzeugprüfung dürfen Fahrzeug in der Prüfhalle nicht verlassen. Der Kontakt erfolgt über das geöffnete Fenster der Beifahrerseite.
 
- Erscheinen Sie nur, wenn Sie gesund sind!

Neue Verkehrsregeln ab 1. Januar 2021

Am 01. Januar 2021 treten diverse neue Verkehrsregeln in Kraft, welche die Sicherheit erhöhen und den Verkehrsablauf flüssiger machen. Zudem gelten ab 2021 neue Führerausweisregelungen.
 
Das ASTRA bietet auf seiner Webseite eine informative Übersicht über sämtliche anstehenden Änderungen.

100 km/h für leichte Anhängerzüge

Wer mit Personen- oder Lieferwagen einen Anhänger zieht, darf auf Autobahnen neu höchstens mit 100 km/h fahren. Der Anhänger darf nicht schwerer als 3,5 Tonnen sein und muss für diese Geschwindigkeit geeignet sein. Das gilt auch für das Zugfahrzeug und die Reifen. Es empfiehlt sich, vor der Fahrt Fragen zu Höchstgeschwindigkeit und -gewicht mit dem Händler oder Importeur oder im Rahmen der Fahrzeugprüfung beim Strassenverkehrsamt abzuklären.
 
Auf der Homepage des TCS (Tempo 100 für Anhänger auf Schweizer Autobahnen) finden sich dazu nützliche Erläuterungen und Hinweise.

Motorrad: Kein Direkteinstieg mehr in die unbeschränkte Kategorie A

Wer die leistungsstärksten Motorräder fahren will, muss künftig zuerst mindestens zwei Jahre ein auf 35 kW beschränktes Motorrad der Kategorie A fahren. Der Direkteinstieg in die stärkeren Motorradkategorien ist künftig nur noch für Personen möglich, die berufsmässig auf das Führen solcher Motorräder angewiesen sind: Motorradmechaniker, Polizisten und Verkehrsexperten.

Anwendungsfilme zu Strassenverkehrsamts-Themen

Anfangs August wurden im Strassenverkehrsamt Dreharbeiten für unsere drei Informationsfilme realisiert.
 
Ziel dieser drei Filme ist es, die meistgestellten Fragen zu den häufigst diskutierten Themen auf einfache und verständliche Art zu beantworten und zu veranschaulichen. Schauen Sie sich unsere Filme doch auf unserer Webseite an:
 
Der Weg zur Führerprüfung
 
Absolvieren einer Fahrzeugprüfung
 
Die medizinische Alterskontrolle (Ü75)

 

Versicherungswechsel per 1. Januar 2021

Gerade in der Phase des Jahresabschlusses kann es beim Strassenverkehrsamt vermehrt zu langen Wartezeiten kommen.
Um diesen - gerade in Zeiten des Corona-Virus - vorzubeugen, bitten wir Sie die Unterlagen für einen Versicherungswechsel per Post einzusenden oder alternativ den Kasten «Kontrollschilder und Briefe» beim Haupteingang des Strassenverkehrsamts zu verwenden. Die Verarbeitung erfolgt in jedem Falle erst zu Beginn des neuen Jahres. Bitte vergessen Sie nicht vorgängig den Versicherungsnachweis zu bestellen.

Rechnungen im E-Banking empfangen, prüfen und bezahlen

Kein Eintippen mehr von Kontodaten, Betrag und Referenznummer. Mit wenigen Mausklicks können Sie die E-Rechnung/eBill im Online-Banking prüfen und zur Zahlung freigeben. Die E-Rechnung/eBill wird Ihnen elektronisch ins E-Banking zugestellt. Mit der E-Rechnung/eBill behalten Sie stets die volle Kontrolle, denn bei Beanstandungen können Sie die E-Rechnung/eBill per Mausklick ablehnen. In diesem Fall nehmen Sie bitte Kontakt mit der Buchhaltung auf.
Um die E-Rechnung/eBill zu empfangen, benötigen Sie ein E-Banking-Konto bei einem Schweizer Finanzinstitut (Bank oder PostFinance) sowie einen Internetzugang.
Seit 1. Januar 2018 wird für jede Papierrechnung des Strassenverkehrsamtes, welche eine Gebührenposition enthält, eine Gebühr von Fr. 1.50 erhoben (ausgenommen jährliche Verkehrssteuerrechnung). Damit Ihnen künftig keine Kosten entstehen, empfehlen wir Ihnen die Anmeldung zur E-Rechnung/eBill.
 
Für unsere Geschäftskunden bieten wir auch die B2B (Buisness to Buisness) an.
Hinweise zur Anmeldung finden Sie beim Klicken oder Scannen des nachfolgenden QR-Codes.
 
Informationen und eine Videoanleitung finden sie auf unserer Homepage.

Online Sperrung der Halterdaten

Neu können Sie die Sperrung der Halterdaten auch online beantragen, ganz ohne Papier und Briefmarke (Gesuch um Sperrung der Halterdaten). Nach der Sperrung werden die Daten nur noch an Behörden weitergegeben, die Angaben von Amtes wegen benötigen.
Über gesperrte Halter/innen wird an private Organisationen und Personen nur Auskunft erteilt, wenn beim Strassenverkehrsamt nachgewiesen wird, dass die Sperrung sie in der Verfolgung eigener Rechte gegenüber der betreffenden Person behindert. Es genügt, dass die Streitsache glaubhaft gemacht wird und in einem Gerichts- oder Verwaltungsverfahren Auskunft erteilt werden müsste.
Schreiben Sie hier Ihren Text.

Schlusswort

Ein turbulentes Jahr mit unvorstellbaren Ereignissen geht dem Ende zu. Während dieser speziellen und schwierigen Zeit mussten viele Gewohnheiten und Selbstverständlichkeiten angepasst oder sogar abgeschafft werden. Das Wichtigste Gut ist die Gesundheit Aller und dies wird immer so bleiben. Auch im nächsten Jahr wird von uns Allen vieles abverlangt. Hinzu kommen noch viele Änderungen und Neuerungen, die uns stets herausfordern werden um uns auch fortwährend weiter zu entwickeln.
Diesen Weg wollen wir alle gemeinsam gehen, positiv in die Zukunft sehen und hoffen auf eine baldige Normalität. Wir wünschen Ihnen frohe Festtage und ein gesundes neues Jahr.

Kontakt

Strassenverkehrsamt
Postfach 3970
Arsenalstrasse 45
6010 Kriens
Telefon 041 318 11 11
E-Mail informationsstelle.stva@lu.ch