Newsletter zu den Corona-Finanzhilfen für den Kultursektor

14.01.2021

Covid-Gesetz Kultur

Sehr geehrte Damen und Herren Kulturveranstalter, Kulturschaffende und Verantwortliche in Kulturbetrieben
Liebe Kolleginnen und Kollegen
 
Der Bundesrat hat am Mittwoch die Corona-Massnahmen zur Eindämmung der Pandemie verschärft und den Lockdown verlängert, was für weite Teile von Gesellschaft und Wirtschaft einschneidende Auswirkungen zeigen wird, gerade auch in der Kultur.
 
Der Regierungsrat hat heute über die Massnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Schäden informiert, so über die Härtefallprogramme, wie über den Entscheid unserer Regierung, die Luzerner Kulturbetriebe und Kulturschaffenden in Zusammenarbeit mit dem Bund weiterhin mit finanziellen Mitteln zu unterstützen. Er hat dazu einem Nachtragskredit in der Höhe von 5,4 Millionen Franken zugestimmt und wird diesen in der Sammelbotschaft Corona-Nachtragskredite beim Kantonsrat im März 2021 beantragen. Der Bund wird gestützt auf das Covid-19-Gesetz einen Betrag in derselben Höhe beisteuern, somit stehen – unter Vorbehalt Zustimmung Kantonsrat – insgesamt weitere 10,8 Millionen Franken für Kulturbetriebe und Kulturschaffende zur Verfügung.
 
Sie finden in diesem Newsletter die Informationen zu den Unterstützungsmassnahmen sowie zu den Eingabeterminen. Auf unserer Website sind die Gesuchsformulare und die entsprechenden Unterlagen für Ausfallentschädigungen für Kulturunternehmen und Transformationsprojekte aufgeschaltet. Diejenigen für die Ausfallentschädigungen für Kulturschaffende werden in Zusammenarbeit mit dem Bund noch erarbeitet. Wir werden Sie wieder informieren, sobald Gesucheingaben möglich sind.
 
Wir drücken Ihnen in dieser schweren Zeit die Daumen!
 
Mit herzlichen Grüssen und bleiben Sie gesund.
 
Stefan Sägesser
Kulturbeauftragter Kanton Luzern
 
 
Ausfallentschädigung für Kulturunternehmen
Die Ausfallentschädigungen für Kulturunternehmen (für abgesagte oder verschobene Veranstaltungen, für den eingeschränkten Betrieb sowie für Betriebsschliessungen) werden weitergeführt. Ausfallentschädigungen sind nicht rückzahlbare Finanzhilfen zur Deckung des coronabedingten Ertragsausfalls.
 
WICHTIG: Während der Gültigkeitsdauer des Covid-19-Gesetzes werden Schäden nicht mehr laufend erfasst und eingereicht. Die Schadensposten müssen in Schadenszeiträumen erfasst und eingereicht werden. Für den Zeitraum 26.9.-31.12.2020 können Gesuche jetzt auf unserer Gesuchsplattform eingereicht werden. Die Frist läuft bis zum 31. Januar 2021.
 
Detailinformationen zur Ausfallentschädigung für Kulturunternehmen
 
Finanzhilfen für Kulturschaffende
Selbständigerwerbende Kulturschaffende haben weiterhin die Möglichkeit, bei der WAS Ausgleichskasse Luzern Corona Erwerbersatzentschädigung zu beantragen.
 
Corona Erwerbsersatzentschädigung WAS wira Luzern
 
Mit Änderung der Covid-19-Kulturverordnung vom 19. Dezember 2020 haben auch selbständige Kulturschaffende wieder Anspruch auf eine AUSFALLENTSCHÄDIGUNG. Für den finanziellen Schaden, der aus der Absage, Verschiebung oder eingeschränkten Durchführung von Veranstaltungen und Projekten oder aufgrund betrieblicher Einschränkungen infolge der Umsetzung staatlicher Massnahmen entsteht, können Kulturschaffende eine Ausfallentschädigung beantragen.
 
Die Vorgaben zur Weiterführung der Ausfallentschädigungen werden zurzeit erarbeitet. Die genauen Informationen werden ab frühestens Mitte Januar vorliegen. Sobald uns diese zur Verfügung stehen, informieren wir an dieser Stelle. Eine Gesuchseingabe ist zurzeit noch nicht möglich. Wir informieren weiter, sobald Gesuchseingaben möglich sind.
 
WEITERFÜHRENDE FINANZIELLE ANLAUFSTELLE für Kulturschaffende ist zurzeit der Verein Suisseculture Sociale. Kulturschaffende erhalten auf Gesuch hin nicht rückzahlbare Geldleistungen zur Deckung der unmittelbaren Lebenshaltungskosten (Corona Nothilfe), sofern sie diese nicht selber bestreiten können.
 
Corona Nothilfe der Suisseculture Sociale
 
Unterstützung von Kulturvereinen im Laienbereich
Für die Unterstützung von Kulturvereinen im Laienbereich sind die jeweiligen Dachverbände zuständig:
 
➙ Wenn die Hauptaktivität des Vereins im Bereich Instrumentalmusik ist:
Schweizer Blasmusikverband SBV: corona@windband.ch.
Für Informationen zur Gesuchseinreichung: Andy Kollegger, 062 822 81 11
 
➙ Wenn die Hauptaktivität des Vereins im Bereich Singen und Jodel (inkl. Trachtenchöre) ist:
Schweizerische Chorvereinigung SCV: an corona@usc-scv.ch.
Für Informationen zur Gesuchseinreichung: Bruno Jakob, 076 429 20 38
 
➙ Wenn die Hauptaktivität des Vereins im Bereich Theater, Tanz oder Trachtengruppen ist:
Zentralverband Schweizer Volkstheater ZSV: gesuche-zsv@gmx.ch.
Für Informationen zur Gesuchseinreichung: Eva Rölli, 052 347 20 90
 
 

Kontakt

Kulturförderung Kanton Luzern
Bahnhofstrasse 18
6002 Luzern
Telefon 041 228 52 06
E-Mail kultur@lu.ch