Medienmitteilung

11. März 2021

Signalisationsanpassung: Rechtsabbiegen bei Rot für Radfahrer

Per 1. Januar 2021 trat eine Gesetzesänderung der Signalisationsverordnung SSV Art. 69a in Kraft, welche es Radfahrern erlaubt bei Rot rechts abzubiegen, sofern dies entsprechend signalisiert ist. An insgesamt 20 Lichtsignalanlagen im Kanton Luzern wird nun das Signal «Rechtsabbiegen für Radfahrer gestattet» angebracht.
 
Anlässlich der Gesetzesänderung wurden sämtliche Lichtsignalanlagen im Kanton Luzern in Zusammenarbeit mit einem externen Verkehrsingenieurbüro auf die Machbarkeit gemäss den Kriterien der Signalisationsverordnung SSV Art. 69a überprüft. Einfluss auf die Beurteilung hatten nebst den Kriterien der Signalisationsverordnung auch die teilweise speziellen örtlichen Gegebenheiten sowie die Empfehlungen der BFU und weiterer sachverständiger Stellen.
 
Die Überprüfung ergab, dass sich 20 Lichtsignalanlagen im ganzen Kanton eignen, um mit dem Signal «Rechtsabbiegen für Radfahrer gestattet» versehen zu werden. Davon befinden sich acht Lichtsignalanlagen in der Stadt Luzern. Die Signale werden am Donnerstag, 18. März 2021 angebracht. Die Arbeiten verursachen keine Verkehrseinschränkungen. Bei drei Lichtsignalanlagen sind vorgängig Markierungsänderungen erforderlich, weshalb die Umsetzung bei diesen Anlagen etwas später erfolgt.
 
Grundsätzlich ist es wichtig zu wissen, dass nur wenn mittels Zusatztafel signalisiert bei Rot rechts abgebogen werden darf und bei Rot abbiegende Radfahrer nie Vortritt haben. Konfliktbereiche wie Fussgängerstreifen und Einmünder sollen mit grosser Vorsicht und reduziertem Tempo befahren werden, da beim Abbiegen bei Rot generell mit querenden Fussgängern gerechnet werden muss.

Kontakt

Verkehr und Infrastruktur (vif)
Andreas Heller
Abteilungsleiter Strasseninspektorat
Telefon 041 288 91 63
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