Mitteilung

19. März 2021

Regierungsrat nimmt Stellung zu offenem Brief von Luzerner Gastronomen

Der Luzerner Regierungsrat reagiert auf einen offenen Brief der «AG Gastgewerbe Luzern», der heute in der Luzerner Zeitung abgedruckt war. Darin wird die Gesamtregierung mit dem Vorwurf konfrontiert, Gastrobetriebe zu wenig zu unterstützen. Dabei wurden gewisse Sachverhalte missverständlich oder unzutreffend dargelegt. Dem Regierungsrat ist es ein Anliegen, die Bevölkerung transparent und korrekt zu informieren. Darum nimmt sie Stellung zum Inhalt des Inserates.

 
In einem offenen Brief wirft die «AG Gastgewerbe Luzern» den politischen Entscheidungsträgern in Bund und Kanton vor, zu wenig gegen die prekäre Situation der Gastrobetriebe zu tun. Die Luzerner Regierung anerkennt die hohe Bedeutung der Gastronomie für Wirtschaft und Gesellschaft und ist sich der aktuell schwierigen Situation für die Unternehmen bewusst. Deshalb führen die zuständigen Departemente seit Dezember Gespräche mit den offiziellen Branchenverbänden und haben auch Vertreter der «AG Gastgewerbe Luzern» empfangen. Die kantonale Verwaltung arbeitet mit Hochdruck daran, die notleidenden Unternehmen rasch mit Liquidität zu versorgen, Unternehmensstrukturen zu sichern und Arbeitsplätze zu erhalten.
 
Der Luzerner Regierung ist es ein Anliegen, sachlich auf die einzelnen Kritikpunkte einzugehen und die Sachverhalte klarzustellen.
 
1. Die AG behauptet, der Kanton Luzern entschädige behördlich geschlossene Gastrobetriebe mit 10 Prozent des Umsatzausfalls. Zutreffend ist: Der Kanton Luzern entschädigt Gastronomiebetriebe für die Fixkosten während der behördlichen Schliessung. Das heisst, für die Dauer der Schliessung werden Betriebe mit 25 Prozent des Jahresumsatzes der Vergleichsjahre entschädigt. Bis Ende Februar 2021 waren Gastronomiebetriebe insgesamt 5 Monate geschlossen. Anteilsmässig werden die Fixkosten darum mit einer Zahlung in der Höhe von 10 Prozent des Jahresumsatzes der Vergleichsjahre abgegolten.
 
2. Die AG behauptet, die Auszahlung der Härtefallgelder dauere viel zu lange. Zutreffend ist: Bisher sind 683 Härtefallgesuche von behördlich geschlossenen Restaurants eingegangen (Stand 19. März). 75 Prozent davon konnten abschliessend beurteilt werden. So wurden über 37 Millionen Franken gesprochen. Die Lösung zur Entschädigung für behördlich geschlossene Betriebe besteht seit dem 20. Januar 2021. Entsprechend konnten die Gesuche für behördlich geschlossene Betriebe erst ab diesem Datum behandelt werden. Im Vergleich mit anderen Branchen ist festzuhalten, dass die Gastronomie als erstes von einer vereinfachten Lösung profitieren konnte.
 
3. Die AG behauptet, der Regierungsratspräsident wehre sich gegen die Bestrebungen des Bundesrats, Gastrobetriebe mit einem Jahresumsatz von über 5 Mio. Franken zu unterstützen. Zutreffend ist: Der Regierungspräsident unterstützt es, dass die Härtefallbeiträge an grössere Unternehmen vollständig vom Bund finanziert werden. Der Regierungsrat hat sich am 5. Februar 2021 mit Vertretern der «AG Gastgewerbe Luzern» zu einem Austausch getroffen. Man hat sich gemeinsam darauf verständigt, die Lösung des Bundes für Unternehmen mit einem Umsatz von über 5. Mio. Franken abzuwarten.
 
4. Die AG behauptet, dass ein Schreiben der «AG Gastgewerbe» an den Luzerner Gesundheitsdirektor bis heute unbeantwortet blieb. In diesem Schreiben schlägt die «AG Gastgewerbe» dem Luzerner Gesundheitsdirektor vor, ihn bei der Testoffensive zu unterstützen und in den Gastronomielokalen Covid-19-Tests durchzuführen. Zutreffend ist: Der Gesundheitsdirektor hat diesen Brief persönlich innert kürzester Frist (am 1. Februar 2021) beantwortet und zwar dahingehend, dass die Tests in Anlehnung an die Strategie des Bundes möglichst vor Ort stattfinden müssen, ohne dass testwillige Personen zuerst grössere Distanzen zurücklegen müssen.
 
5. Die AG behauptet der Kanton Luzern habe sich nicht für die vollständige Öffnung der Restaurants ab 22. März ausgesprochen. Zutreffend ist: Die Regierung hat immer gefordert, dass die Restaurants so rasch wie möglich vollständig öffnen dürfen, sofern dies die epidemiologische Lage zulässt.
 
Der Regierungsrat begrüsst es, dass sich Branchenvertreter in die politische Diskussion eingeben und lädt Vertreter der «AG Gastgewerbe Luzern» zu einem erneuten Gespräch ein. In Anbetracht der schwierigen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lage zählt der Regierungsrat auf die Unterstützung aller Beteiligten, die rasche Unterstützung der Luzerner Unternehmen fortan nicht unnötig durch politische Kampagnen weiter zu erschweren.
 
 
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Die AG «AG Gastgewerbe Luzern» impliziert, dass sich in Gastgewerbe und Gastronomie eine ausserordentliche Konkurswelle ereigne. Öffentlich zugänglich Zahlen seit 2017 zeigen jedoch, dass schweizweit 2020 das Jahr mit der tiefsten Anzahl Konkurseröffnungen in dieser Branche war. Die bisherige Tendenz 2021 zeigt sogar noch tiefere Werte. Für den Kanton Luzern zeigen sich bisher im 2021 weniger Konkurse als im selben Zeitraum der Vorjahre. 2020 gab es lediglich drei Konkurse mehr als 2019, aber trotzdem deutlich weniger als noch 2018 und 2017.

Kontakt

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