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Mitteilung
29. November 2021
 
 

Covid-19: Auffrischimpfung für unter 65-Jährige ab 1. Dezember 2021 verfügbar

Am Freitag hat Swissmedic den Impfstoff Spikevax von Moderna für die Auffrischimpfung für unter 65-jährige Personen zugelassen. Somit können sich alle Personen ab 18 Jahren, bei denen die vollständige Immunisierung mindestens sechs Monate zurückliegt, im Kanton Luzern ab 1. Dezember 2021 für eine Auffrischimpfung anmelden oder spontan boostern lassen. Der Impfstoff Comirnaty von Pfizer/BioNTech ist bereits seit Mitte November für die Booster-Impfung für Personen ab 16 Jahren zugelassen.

Auffrischimpfungen (auch Booster-Impfungen genannt) werden im Kanton Luzern ab 1. Dezember 2021 ohne Priorisierung nach Alter oder anderen Kriterien an allen Impfstandorten im Kanton Luzern verabreicht – mit oder ohne Anmeldung. «Ich bin sehr froh, hat der Bund jetzt auch endlich den Impfstoff von Moderna für die Booster-Impfung von Personen unter 65 Jahren zugelassen. Das ist ein weiterer wichtiger Schritt bei der Bekämpfung der Pandemie. Ich rufe alle Personen dazu auf, sich boostern zu lassen, sobald es für sie möglich ist», sagt Regierungsrat Guido Graf, Gesundheits- und Sozialdirektor des Kantons Luzern. «Ich hoffe, die Luzerner Bevölkerung nutzt die Gelegenheit, damit wir gut geschützt Weihnachten feiern können.» Bis und mit 30. November 2021 können sich nur Personen ab 65 Jahren und besonders gefährdete Personen anmelden oder spontan boostern lassen. Ab dem 1. Dezember 2021 können dann alle Interessierten einen dritten Impftermin buchen.

Genügend Impfkapazitäten und Impfstoff
Im ganzen Kanton stehen gut verteilt genügend Impfkapazitäten zur Verfügung, um allen Personen, deren Grundimmunisierung vor mindestens sechs Monaten erfolgte, eine Auffrischimpfung anzubieten. Der Kanton Luzern hat gemäss heutigem Kenntnis- und Wissensstand von allen Impfstoffen genügend Dosen vorrätig.

Booster-Impfung mit gleichem Impfstoff wie vorgängige Impfung
Die Auffrischimpfung ist ab 1. Dezember 2021 an allen Impfstandorten (in den kantonalen Impfzentren in Luzern, in Willisau und in Hochdorf, auf dem Impfschiff, im Impftruck, an den dezentralen Impfstandorten in den Gemeinden sowie in den drei Standorten des Luzerner Kantonsspitals LUKS) verfügbar. Die Auffrischimpfung erfolgt jeweils mit dem gleichen Impfstoff, der bereits bei der ersten und zweiten Impfung eingesetzt wurde. Auf dem Impfzertifikat ist ersichtlich, welcher Impfstoff verabreicht wurde. An den verschiedenen Impfstandorten werden die Impfstoffe wie folgt eingesetzt:

  • Impfzentrum Messe Luzern: Moderna
  • Impfzentrum Willisau: Moderna, Pfizer/BioNTech
  • Impfzentrum Hochdorf: Moderna
  • LUKS Luzern: Moderna, Pfizer/BioNTech, Johnson&Johnson (keine Auffrischimpfung möglich)
  • LUKS Sursee: Moderna, Pfizer/BioNTech
  • LUKS Wolhusen: Moderna, Pfizer/BioNTech
  • Dezentrale Impfangebote in den Gemeinden: Moderna
  • Autobahnraststätte Neuenkirch-Ost: Johnson&Johnson (keine Auffrischimpfung möglich)
  • Impftruck: Moderna
  • Impfschiff: Moderna

    An all diesen Standorten ist es nach wie vor möglich, die erste und zweite Impfung zu erhalten.

    Spontane Auffrischimpfung ohne Anmeldung
    Auf dem Impfschiff, im Impftruck und in den dezentralen Impfangeboten in den Gemeinden ist die Auffrischimpfung bis Weihnachten ohne Anmeldung erhältlich (Walk-in). Allerdings ist mit längeren Wartezeiten, teilweise im Freien, zu rechnen. Die Öffnungszeiten sind auf lu.ch/covid_impfung zu finden.

    Auffrischimpfung mit Anmeldung und fixem Impftermin
    Um Wartezeiten zu vermeiden, lohnt sich ein fixer Impftermin in den kantonalen Impfzentren in Luzern, Willisau und Hochdorf oder im LUKS mit den Standorten Luzern, Sursee und Wolhusen. Für die kantonalen Impfzentren erfolgt die Anmeldung zur Auffrischimpfung über die Website des Kantons Luzern unterlu.ch/covid_impfung. Für die Auffrischimpfung im LUKS erfolgt die Anmeldung über MeinLUKS. Bei der Terminauswahl ist zu beachten, dass jeweils nur Termine der nächsten drei Wochen zur Auswahl stehen. Personen, die beispielsweise im August 2021 das zweite Mal geimpft wurden, können jetzt noch keinen Termin für Februar 2022 buchen. Sie können sich jedoch registrieren und erhalten dann vom System eine Nachricht, sobald eine Impfung möglich ist.
    Personen ohne Zugang zum Internet können sich bei der kantonalen Impfhotline 041 228 45 45 melden (Mo bis Fr, 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr). Aufgrund der hohen Nachfrage ist bei der Hotline mit längeren Wartezeiten zu rechnen.

    Notwendige Dokumente für die Auffrischimpfung
    Personen, die einen Termin für eine Booster-Impfung erhalten, müssen zur Impfung ihr Impfzertifikat mitbringen. Es dient als amtlicher Nachweis, dass die letzte Impfung länger als sechs Monate her ist. Zugleich ist auf dem Impfzertifikat dokumentiert, welcher Impfstoff verwendet wurde. Personen ohne Impfzertifikat müssen zurückgewiesen werden. Ebenfalls zurückgewiesen werden alle Personen, deren zweite Impfung weniger lang als sechs Monate zurückliegt. Wir bitten die Bevölkerung, bereits bei der Buchung sicherzustellen, dass die Frist von sechs Monaten eingehalten wird. Zudem ist ein amtlicher Ausweis mitzubringen und, falls vorhanden, die Krankenkassenkarte.

    Weitere Informationen zur Auffrischimpfung und zur Impfung generell sind unterlu.ch/covid_impfung auffindbar.
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    Dr. Stephan Luterbacher
    Kantonsapotheker
    Telefon 041 228 67 31
    (erreichbar am 29. November 2021 zwischen 15.00 und 16.00 Uhr)
     
     
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