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Mitteilung
14. Dezember 2022
 
 

Der Waldentwicklungsplan Kanton Luzern liegt vor

Der Regierungsrat hat den Waldentwicklungsplan (WEP) Kanton Luzern erlassen. Der WEP legt für die Behörden fest, wie die Waldentwicklung und die Waldnutzung nachhaltig zu lenken ist. Neu wurde aus den bisherigen vier regionalen WEP ein WEP Kanton Luzern erstellt. Die Flächen der Vorrangfunktionen wie Schutzwald, Naturvorrang und Wildvorrang wurden angepasst. Aus der öffentlichen Auflage in allen Gemeinden vom Frühling dieses Jahres sind verschiedene Anliegen eingeflossen. Der neue WEP gilt ab 1. Januar 2023.

Das Ziel der Waldentwicklungsplanung ist es, die verschiedenen Funktionen des Luzerner Waldes langfristig und nachhaltig zu sichern. Hierzu sind Ziele und Handlungsgrundsätze zu den Waldfunktionen definiert sowie Vorrangflächen einheitlich ausgeschieden worden. In Themenblättern wird für die anstehenden Herausforderungen das Vorgehen festgelegt. Der Waldentwicklungsplan ist für die Behörden verbindlich. Er besteht aus einem Bericht und der Waldfunktionenkarte. Die Umsetzung erfolgt mittels Beratung durch die Forstfachpersonen, Bewilligungen, Vereinbarungen und Förderprojekten.

Einheitliche Vorrangflächen
Der WEP Kanton Luzern löst die vier bestehenden regionalen WEP ab. Damit gelten für die verschiedenen Waldfunktionen und Vorrangfunktionen über das ganze Kantonsgebiet einheitliche Vorgaben. Die Ausscheidung der Vorrangflächen Schutzwald, Waldschutzperimeter und Naturvorrang wurden aktualisiert. Die bisherige Vorrangfunktion «Besonderer Wildlebensraum» heisst neu «Wildvorrang» und wurde aufgrund neuer Kriterien ausgeschieden. Die Ausrichtung bleibt die gleiche: Diese Gebiete sollen möglichst störungsarm bleiben, um den Lebensraum von verschiedenen Wildtieren zu sichern. Der Wildvorrang umfasst mit neu 41 Prozent der Waldfläche die grösste Vorrangfunktion. Sie kann durch andere Vorrangflächen wie Schutzwald (19 Prozent der Waldfläche) oder Naturvorrang (19 Prozent) überlagert sein. Neu in den WEP aufgenommen wurden insbesondere die Themen Klimawandel und Vitalität des Waldes.

Reduktion von Störungen als wichtiges Ziel
Im Rahmen der Vernehmlassung bei kantonalen Organisationen und Gemeinden sowie bei der öffentlichen Auflage (siehe Infobox unten) kam zum Ausdruck, dass zentrale, langfristige Aufgaben wie die Schutzwaldpflege, nachhaltige Holznutzung und die Förderung der Biodiversität anerkannt und die Regelungen breit unterstützt werden. Hingegen führt die zunehmende Erholungsnutzung des Waldes zu Störungen von Wildtieren sowie zu Konflikten mit der Waldbewirtschaftung. Der Aufenthalt in der Natur und Bewegung an der frischen Luft sind gesund. Die grosse Bedeutung der Erholungsnutzung für die Bevölkerung ist anerkannt, doch die Störungen müssen mit gezielten Lenkungsmassnahmen reduziert werden. Dazu schafft der neue WEP mittels aktualisierten Vorrangflächen und einheitlichen Vorgaben den Rahmen für ausgewogene Lösungen.

Bei der Mitwirkung hat sich auch gezeigt, wie wichtig die Verständigung unter den verschiedenen Akteuren ist. Es braucht mehr Respekt und Wertschätzung für die Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer sowie Verständnis für die Anliegen der verschiedenen Waldnutzenden.

Der neue kantonale WEP wird per 1. Januar 2023 in Kraft treten.


Ergebnisse der öffentlichen Auflage verarbeitet
Der Entwurf des Waldentwicklungsplans (WEP) Kanton Luzern lag vom 11. März bis 9. April 2022 in allen Gemeinden öffentlich auf. Die Dienststelle Landwirtschaft und Wald hat die rund 250 Anpassungsanträge von 106 Organisationen, Einzelpersonen und Gemeinden geprüft. Viele Eingaben betrafen Anpassungen von Wildvorrang- und Naturvorrangflächen. Im Spannungsfeld störungsarme Wildlebensräume und Erholungsnutzung hielten sich die Anliegen, die eine Verschärfung beziehungsweise eine Lockerung der Regelungen verlangten, die Waage. Tourismusregionen forderten mehr Handlungsspielraum in Gebieten mit hoher touristischer Bedeutung. Soweit es sich hier um Gebiete handelt, die im kantonalen Richtplan dafür ausgeschieden sind, sind im neuen WEP Ausnahmen für bestimmte Erholungsinfrastrukturen möglich, sofern in einer Interessenabwägung die wildökologische Bedeutung des Gebietes berücksichtigt wird. Ebenso sind weitere Anliegen aufgenommen worden, die mit dem WEP vereinbar sind. Die Vorrangflächen sind gestützt auf die Eingaben überprüft und wo zielführend angepasst worden (vgl. Bericht über die öffentliche Auflage Teilrevision WEP).

Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Leitsatzes in der Luzerner Kantonsstrategie:
Luzern steht für Lebensqualität
Luzern steht für Nachhaltigkeit

Anhang
Waldentwicklungsplan (WEP) Kanton Luzern
Waldfunktionenkarte WEP Kanton Luzern
Bericht über die öffentliche Auflage Teilrevision WEP
 
 
Bruno Röösli
Abteilungsleiter Wald
Dienststelle Landwirtschaft und Wald
Telefon 079 758 40 34
E-Mail bruno.roeoesli@lu.ch
(erreichbar am Mittwoch, 14. Dezember 2022, von 10.00 bis 12.00 Uhr)
 
 
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