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Kurzmitteilung
2. Dezember 2021
 
 

COVID-19: Kanton Luzern begrüsst die Vorschläge des Bundes, lehnt aber die Zertifikatspflicht im privaten Rahmen ab

Trotz der Kurzfristigkeit der Vernehmlassung hat die Luzerner Regierung ihre Antwort am 1. Dezember 2021 dem Bund übermittelt. Der Kanton Luzern ist grundsätzlich mit den Vorschlägen des Bundes einverstanden. Die Luzerner Regierung begrüsst, dass der Bund das Heft in die Hand nimmt. So gelten die Massnahmen schweizweit und ein kantonaler Flickenteppich wird verhindert.

Verzicht auf Zertifikatspflicht im privaten Rahmen
Die Einführung einer Zertifikatspflicht für private Treffen im Familien- und Freundeskreis ab elf Personen erachtet der Kanton Luzern aus praktischer Sicht nicht für kontrollierbar und damit nicht für umsetzbar. Auf die Massnahme sollte entsprechend verzichtet werden oder sie soll in eine Empfehlung umgewandelt werden.

Mehr Schutz am Arbeitsplatz
Bei den Massnahmen am Arbeitsplatz kann sich der Kanton Luzern sowohl mit der Variante 1 als auch mit der Variante 2 einverstanden erklären. Voraussetzung für Variante 2 ist, dass der Bund gleichzeitig eine formell-rechtliche Grundlage schafft.

Flächendeckende Testungen an Primar- und Berufsfachschulen: Schwierige Umsetzung
Bei den obligatorischen repetitiven Testungen an Schulen weist der Kanton Luzern ganz allgemein darauf hin, dass flächendeckende Tests auf sämtlichen Schulstufen der Volksschule und der Sekundarstufe II nicht sofort umgesetzt werden können, da vorab die Testkapazitäten ausgebaut und die Organisation an allen Schulen sichergestellt werden müsste.

Kanton schlägt 2G-Regel mit Erhebung von Kontaktdaten als freiwillige Alternative für Betriebe vor
Die Einführung einer Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen von Betrieben und Einrichtungen mit Zertifikatspflicht sowie von zertifikatspflichten Veranstaltungen erachten wir als sinnvolle Massnahme. Als Alternative zur Maskenpflicht soll den betroffenen Einrichtungen und Betrieben sowie Veranstaltungen die freiwillige Möglichkeit der Anwendung der 2G-Regel mit Erhebung von Kontaktdaten und Beschränkung der Personenzahl angeboten werden.
 
 
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