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lawa – Newsletter Landwirtschaft
Januar 2022

Sehr geehrte Damen und Herren
Die Anforderungen an einen landwirtschaftlichen Betrieb sind hoch. Mit unseren Kurzbeiträgen unterstützen wir Sie dabei, wichtige Termine und Vorgaben zeitgerecht wahrzunehmen. Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns.
 
 
Betriebsdatenerhebung 2022
Die Gesuchstellung für Direktzahlungen findet vom 1. Februar bis 28. Februar 2022 statt (agate.ch / Kant. Datenerhebung LU). Die Angaben sind durch die Person zu deklarieren, die den Betrieb am 31. Januar 2022 bewirtschaftet hat. Betriebliche Veränderungen, die bis am 1. Mai 2022 stattfinden, können nachgemeldet werden. Die Landwirtschaftsbeauftragten bieten Unterstützung. Eine Kontaktliste mit Fachleuten der lawa befindet sich auf agate.ch.
 
 
Schleppschlauchpflicht
Seit dem 1. Januar 2022 gilt die Pflicht, auf Flächen mit Hangneigungen bis 18 Prozent, Gülle emissionsmindernd auszubringen (Schleppschlauchpflicht), sofern der Betrieb mehr als 3 ha unter 18 Prozent hat. Bis Ende 2023 sind Betriebe von der Pflicht befreit, wenn der Betrieb max.12 ha LN und max. 15 GVE aufweist, oder wenn der Betriebsleiter/die Betriebsleiterin 64 Jahre oder älter ist.
In Agate ist ab Datenerhebung im Februar ersichtlich, welche Betriebe und welche Flächen unter die Schleppschlauchpflicht fallen. Ausnahmegesuche aufgrund von Lieferengpässen oder für einzelne Flächen können bei der Datenerhebung direkt in Agate erfasst werden. Durch die Einführung der Schleppschlauchflicht entfällt die Meldung der Schleppschlaucheinsätze.
 
 
Flächenbereinigungen im GIS
Änderungen bei den Flächen und Kulturen sind während der Datenerhebung im Februar im GIS vorzunehmen. Eine Ausnahme bilden Ackerkulturen: Die Kulturen des Vorjahres sind durch den Code 99999 ersetzt worden. Die neue Kultur kann im GIS oder im numerischen Teil durch Überschreiben (Bleistift-Symbol) erfasst werden.
Auf der Ebene ‘Bewirtschaftungseinheit’ können mit dem entsprechenden Werkzeug (zwei Pfeile in Gegenrichtung) neue Bewirtschaftungseinheiten übernommen oder abgegeben werden. Bei der Übernahme können die Kulturen bei Bedarf mit der Fläche übernommen werden.
 
 
Datenmeldung für Alpungsbeitrag
Schafe, Ziegen und Lamas die im Sommer 2021 gealpt wurden, müssen wie bisher bei der Datenerhebung im Februar inklusive Alpbetrieb und Sömmerungsdauer deklariert werden. Dies ist zusätzlich zur Deklaration in der Tierverkehrsdatenbank TVD erforderlich. Massgebend sind dabei die Verhältnisse vom Alpsommer 2021. Gesömmerte Tiere der Rinder- und Pferdegattung müssen nicht erfasst werden, da die Daten durch die TVD geliefert werden. Der Alpungsbeitrag für den Ganzjahresbetrieb wird jeweils im Oktober ausbezahlt.
 
 
Nicht mehr notwendig – Abgabe des Betriebsdatenblattes
Die Abgabe des unterschriebenen Betriebsdatenblattes an den Landwirtschaftsbeauftragten entfällt ab 2022. Neu ist beim Abschluss der Datenerhebung die Richtigkeit und Vollständigkeit zu bestätigen.
 
 
Unterstützung bei der georeferenzierten Erfassung (Flächen einzeichnen in Agate)
Brauchen Sie beim georeferenzierten Erfassen der Flächen und Kulturen Unterstützung?
Neben dem telefonischen Support durch Mitarbeitende der Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) bieten das BBZN in Schüpfheim und in Hohenrain Unterstützung. Sie haben die Möglichkeit, mit Stefan Emmenegger oder Astrid Lussi einen Termin zu vereinbaren. Der Beratungsaufwand vor Ort wird Ihnen mit einem Betrag von Fr. 100.- / Stunde in Rechnung gestellt. Bitte melden Sie sich für die Terminvereinbarung möglichst früh.

− Stefan Emmenegger, BBZN Schüpfheim, stefan.emmenegger2@edulu.ch, 041 485 88 25
− Astrid Lussi, BBZN Hohenrain, astrid.lussi@edulu.ch, 041 228 30 83

 
 
Mindestabstände bei Tierhaltungsanlagen
Die Dienststelle Umwelt und Energie (uwe) ist seit dem 1. Oktober 2021 für die Beurteilung der Mindestabstände bei Tierhaltungsanlagen zuständig. Die Berechnung nach FAT-Richtlinie 476 bildet dabei die Grundlage für weitergehende Interessenabwägungen und die Berücksichtigung von individuellen Gegebenheiten im Rahmen der Beurteilung. Um für die Vollzugspraxis Klarheit und Orientierung zu bieten, wurde daher das bisherige Merkblatt «Mindestabstände bei Tierhaltungsanlagen» überarbeitet. Die neue Version soll Hilfestellung bei der Mindestabstandsberechnung bieten und dem Gesuchstellenden so grösstmögliche Planungssicherheit geben.
 
 
Gewässerschutzkontrolle
Seit zwei Jahren wird im Rahmen der ordentlichen Kontrollen der Gewässerschutz kontrolliert. Dadurch konnten bei rund der Hälfe der Betriebe mangelhafte Situationen bereinigt werden. In den kommenden zwei Jahren werden die verbleibenden Betriebe kontrolliert. Diese können sich auf die Kontrollen vorbereiten und bereits jetzt mögliche Mängel beheben. Falls bei der Kontrolle dennoch eine mangelhafte Situation festgestellt wird, ist es wichtig, dass diese Situation in der festgelegten Frist bereinigt wird und eine entsprechende Meldung an die Kontrollstelle erfolgt.
 
 
In Situ - Erhaltung genetische Vielfalt von Futterpflanzen
Mit dem Programm «In Situ» (aus dem Lateinischen: vor Ort) erfolgt die Erhaltung und Förderung einheimischen Futterpflanzen direkt auf unseren Wiesen.
Nach dem Pilotjahr von 2019 können im Rahmen der diesjährigen Datenerhebung via Agate erneut Flächen zur Beurteilung und Gesuchstellung an das BLW angemeldet werden. Ein grosser Bedarf besteht bei Fromentalwiesen, Kammgrasweiden und Milchkrautweiden. Bei den Englisch Raigras-Wiesenrispen-Mähweiden ist der Bedarf schon fast abgedeckt.
 
 
Die nächsten Termine
Betriebsdatenerhebung/Gesuch Direktzahlungen
Di, 1. Februar bis Mo, 28. Februar 2022

Neuanmeldung Beurteilung BFF-Objekte Q II
im Rahmen der Strukturdatenerhebung
Di, 1. Februar bis Mo, 28. Februar 2022
 
 
Landwirtschaft und Wald (lawa)
Centralstrasse 33, Postfach
6210 Sursee
Telefon 041 349 74 00
E-Mail lawa@lu.ch
 
 
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