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Kurzmitteilungen aus dem Regierungsrat
26. Januar 2022
 
 

Regierungsrat genehmigt «Dreilindenparkzone» der Stadt Luzern

An der Urnenabstimmung vom 29. November 2020 beschlossen die Stimmberechtigten der Stadt Luzern Änderungen des Zonenplans in 19 Gebieten (unter anderem in den Gebieten Seeburg, Dreilindenpark, Zentral- und Hochschulbibliothek sowie Lukaskirche) sowie Änderungen des Bau- und Zonenreglements. Am 7. September genehmigte der Regierungsrat die Mehrzahl dieser Änderungen des Zonenplans und des BZR (Kurzmitteilungen aus dem Regierungsrat vom 22. September 2021), die unbestritten waren. Nun hat der Regierungsrat auch die Änderung der Nutzungsplanung im Gebiet Dreilinden genehmigt und gleichzeitig die zwei dagegen erhobenen Beschwerden abgewiesen, soweit darauf einzutreten war. Die neu geschaffene «Dreilindenparkzone» bezweckt den Erhalt der denkmalgeschützten Baugruppe Dreilinden – eine schlossähnliche Villa, ein Ökonomiegebäude, ein Pförtnerhaus, eine künstliche Torruine, verschiedene Marmorskulpturen und eine Grotte – und des im Inventar der schützenswerten Ortsbilder (ISOS) eingetragenen öffentlichen Parks. Die «Dreilindenparkzone» regelt im Weiteren die Nutzung der historischen Bauten. Noch ausstehend ist der Entscheid über die Änderung des Zonenplans im Gebiet Seeburg und eine dagegen erhobene Verwaltungsbeschwerde.
 
 

Beromünster: Regierungsrat genehmigt die Teilrevision der Ortsplanung in den Gebieten Bifang und Schwarzenbach

An der Gemeindeversammlung vom 26. Oktober 2021 beschlossen die Stimmberechtigten der Gemeinde Beromünster eine Änderung des Zonenplans im Gebiet Bifang und im Ortsteil Schwarzenbach sowie eine damit zusammenhängende Änderung des Bau- und Zonenreglements (BZR). Die Änderung des Zonenplans im Gebiet Bifang betrifft unter anderem den Neubau eines Pflegewohnheims und das Realisieren eines Kompetenzzentrums für Gesundheit und Pflege. Da es sich bei der Gemeinde Beromünster um eine sogenannte Kompensationsgemeinde handelt, darf sie nur Neueinzonungen vornehmen, wenn sie flächengleich eine Auszonung vornimmt. Dies geschieht im Ortsteil Schwarzenbach: Dort wurde die Auszonung einer Fläche in der Wohn- und Dorfzone in die Landwirtschaftszone beschlossen. Der Regierungsrat genehmigt die Teilrevision der Ortsplanung in den Gebieten Bifang und Schwarzenbach.
 
 

Stadt Luzern: Regierungsrat genehmigt neue Nutzungsplanung und Bebauungsplan im Gebiet Lindenstrasse, Littau

An seiner Sitzung vom 10. Juni 2021 beschloss der Grosse Stadtrat Luzern eine Änderung der Bau- und Zonenordnung Littau im Gebiet Lindenstrasse, des Bau- und Zonenreglements Littau sowie den Bebauungsplan B 141.1 Lindenstrasse. An dieser Sitzung beschloss das Luzerner Stadtparlament zudem die Aufhebung des Bebauungsplans B1 Fluhmühle. Mit den Beschlüssen werden grundeigentümerverbindliche Vorschriften festgelegt, damit entlang der Lindenstrasse eine Aufwertung und bauliche Erneuerung stattfinden kann. Der neue Bebauungsplan berücksichtigt das kantonale Sanierungsprojekt Kantonstrasse K 13. Der Regierungsrat stimmt der neuen Nutzungsplanung im Gebiet Lindenstrasse zu.
 
 

Eschenbach: Regierungsrat genehmigt die Erweiterung der Kiesabbauzone

Die Stimmberechtigten der Gemeinde Eschenbach haben an der Urnenabstimmung vom 26. September 2021 eine Erweiterung der Abbauzone für die Kiesgrube Eschenbach beschlossen. In dieser Kiesgrube baut die Einwohnergemeinde seit mehreren Jahrzehnten Rohstoffe ab und verarbeitet diese im arealinternen Kieswerk. Um die Kiesvorkommen im Westen der Abbauzone zu erschliessen, haben die Stimmberechtigten die Erweiterung beschlossen, indem rund 100'000 Quadratmeter, die sich in der Landwirtschaftszone befinden oder Waldareal sind, der Abbauzone zugeteilt werden. Dabei wird mit einem zusätzlichen Gesamtbauvolumen von etwa 1,8 Millionen Kubikmetern und mit einer Abbaudauer von etwa 19 Jahren gerechnet. Der Regierungsrat genehmigt die Änderung des Zonenplans im Gebiet Kiesgrube Eschenbach und – damit zusammenhängend – des Bau- und Zonenreglements der Gemeinde Eschenbach.
 
 
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