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Kurzmitteilungen aus dem Regierungsrat
7. Februar 2022
 
 

Unterstellung der strategischen Infrastrukturen der Energiewirtschaft unter die Lex Koller: Regierungsrat unterstützt Anliegen der parlamentarischen Initiative, will jedoch schlankere und einfachere Umsetzungsmöglichkeiten prüfen lassen

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats hat die Kantone eingeladen, zur parlamentarischen Initiative «Unterstellung der strategischen Infrastrukturen der Energiewirtschaft unter die Lex Koller» Stellung zu nehmen. Mit der vorgeschlagenen Änderung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (sogenannte Lex Koller) soll der Erwerb von strategischen Infrastrukturen der Energiewirtschaft – wie Wasserkraftwerke, Strom- oder Gasnetze – eingeschränkt werden, um die Schweizer Volkswirtschaft zu schützen und die Energieversorgung in der Schweiz sicherzustellen. Dieses Anliegen unterstützt der Luzerner Regierungsrat grundsätzlich. Jedoch erachtet er den gewählten Ansatz über die Lex Koller als nicht zielführend, zumal dieser über die eigentlich zu lösenden Probleme rund um den Schutz strategischer Infrastrukturen hinausgeht und damit ein Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit einhergeht. Die vorgeschlagene Änderung der Lex Koller ist zudem sehr umfangreich und verstärkt den Eindruck dieses Gesetzes als «Flickwerk». Der Luzerner Regierungsrat regt deshalb an, andere, schlankere und einfachere Umsetzungsmöglichkeiten – ausserhalb der Lex Koller – zu prüfen.

Anhang
Vernehmlassungsantwort
 
 

Regierungsrat regt Konkretisierungen in der Stromnetzplanung des Bundes an

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat die Kantone eingeladen, zum Szenariorahmen 2030/2040 für die Stromnetzplanung (SRZ) Stellung zu nehmen. Der energiewirtschaftliche Szenariorahmen stellt für die Netzbetreiber eine wesentliche Grundlage dar, um die Netzplanung zu erarbeiten oder zu aktualisieren. Dieses Instrument liegt nun erstmals vor. Der Luzerner Regierungsrat hält in seiner Vernehmlassungsantwort fest, dass eine auch in der Zukunft gesicherte Stromversorgung für die Schweiz und auch den Kanton Luzern von zentraler Bedeutung ist. Mit den aufgezeigten Szenarien werde ein breiter Fächer möglicher Entwicklungen aufgezeigt, der sich mit den energiepolitischen Szenarien des Bundes decke. Auch wurde das internationale Umfeld angemessen berücksichtigt. Er regt jedoch an, dass die heute bereits erkennbaren möglichen netztechnisch relevanten Auswirkungen des fehlenden Stromabkommens mit den EU-Mitgliedstaaten beschrieben werden sollen. Des Weiteren stellt der Regierungsrat den Antrag, die Eintretenswahrscheinlichkeit der einzelnen Szenarien noch deutlicher aufzuzeigen und die damit verbundenen Chancen und Risiken darzustellen. Die sicherheitspolitischen Implikationen der Szenarien sollen in einem eigenen Kapitel verdeutlicht werden. Zudem sei der Bericht innert nützlicher Frist zu überprüfen oder anzupassen, falls netzrelevante Fortschritte erzielt werden. Der Luzerner Regierungsrat weist darauf hin, dass Lösungen mit der EU oder mindestens mit den für die Schweiz relevanten, umliegenden Ländern zu suchen seien, damit unter anderem die Netzstabilität aufrechterhalten werden kann und unnötige Kosten für die Endverbrauchenden vermieden werden können.

Anhang
Vernehmlassungsantwort
 
 

Grosswangen: Regierungsrat bewilligt Öffnung des Ächerligbachs

In der Gemeinde Grosswangen ist der Ächerligbach (Zufluss zum Innerdorfbach) heute auf dem letzten Abschnitt eingedolt. Zur ökologischen Aufwertung soll er nun auf einer Länge von 130 Meter geöffnet, verlegt und revitalisiert werden. Der Ächerligbach wird deshalb mittels eines Bachdurchlasses unter der Gemeindestrasse hindurch in den Innerdorfbach geführt. Dafür sind einige Arbeiten notwendig, wie etwa der Abbruch der Panzersperrelemente – die Kosten des Rückbaus werden durch die armasuisse getragen. Das Gelände ist zudem sehr steil, weshalb es erforderlich ist, die Bachsohle mit grösseren Blöcken zu stabilisieren und ein flacheres Gefälle dazwischen zu bilden. Die geplante Rampe wird eine Länge von rund 100 Metern aufweisen. Die zukünftige Sohlenbreite im offenen Abschnitt wird zwischen 0,5 und 1,2 Meter betragen und die Böschungen werden abgeflacht, damit deren Bewirtschaftung gewährleistet ist. Grundstücke werden lediglich temporär beansprucht, weshalb kein Landerwerb nötig ist. Der Regierungsrat bewilligt das Wasserbauprojekt für die Bachöffnung Ächerligbach.
 
 
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