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Kurzmitteilungen aus dem Regierungsrat
24. Januar 2022
 
 

Der Regierungsrat äussert sich im Rahmen der Vernehmlassung zu den Teilrevisionen der Raumplanungsverordnung, der Energieeffizienzverordnung und der Niederspannungs-Installationsverordnung

Der Regierungsrat begrüsst im Rahmen des vom Bundesrat eröffneten Vernehmlassungsverfahrens ausdrücklich die Bestrebungen, mit einer Teilrevision der Raumplanungsverordnung den Zubau erneuerbarer Energien zu fördern. Er fordert allerdings bei der Weiterbearbeitung der Vorlage gewisse Präzisierungen. So soll das Aufstellen von Solaranlagen zu Versuchszwecken auf dem freien Feld zumindest vorerst nur befristet bewilligt werden und diese sollen sich nicht negativ auf den Boden oder seine Qualität als Fruchtfolgefläche auswirken dürfen. Des Weiteren regt der Regierungsrat an, dass auf Bundesebene praxistaugliche Lösungsansätze für Konflikte gefunden werden, die sich aufgrund der Blendwirkung von Solaranlagen in Einzelfällen zeigen. Denn obwohl Solaranlagen gefördert werden sollen, vermögen nachbarrechtliche Abwehransprüche die Erstellung solcher Anlagen bisweilen zu verzögern und gar zu verhindern.

Im Weiteren begrüsst der Kanton Luzern die in der Revision der Energieeffizienzverordnung vorgesehenen Anpassungen bei der Berechnungsmethodik zur Einteilung der Personenwagen: Um das Klima-Ziel Netto-null-2050 zu erreichen, sollen die CO2-Emissionen im Verkehr vollständig vermieden werden. Dazu sind Massnahmen auf Bundesebene zwingend. Werden Informationen über den Verbrauch eines Fahrzeuges, die CO2-Emissionen und die Effizienz-Kategorie transparent ausgewiesen, erhalten Käuferinnen und Käufer sowie Mieterinnen und Mieter wichtige Informationen. Dagegen lehnt der Kanton Luzern die mit der Teilrevision der Niederspannungs-Installationsverordnung vorgesehene verkürzte 5-jährige Kontrollperiode für Installationen ab, die sowohl Elemente nach veraltetem als auch nach aktuellem Stand der Technik enthalten. Brände im Elektrobereich würden in erster Linie von Billiggeräten (z.B. importierte Ladegeräte, Werkzeuge, Leuchtmittel) verursacht, nicht von örtlichen Elektroinstallationen, weshalb häufigere Kontrollen keine sicherheitsverbessernde Wirkung erzielten.
 
 

Ersatzwahl als Kommissionsmitglied der Kantonalen Prüfungskommission

Die Kantonale Prüfungskommission überwacht die Qualifikationsverfahren in der beruflichen Grundbildung und wählt die Chefexpertinnen und Chefexperten. Ebenso gehören die Kontroll-Besuche zur Überprüfung der gesetzeskonformen Umsetzung der «praktischen Arbeiten» in ihr Aufgabengebiet. Aufgrund der Demission des Kommissionsmitgliedes Franziska Rohrer hat der Regierungsrat Melanie Toggenburger von der Genossenschaft Migros Luzern in die Kommission gewählt. Sie übernimmt das Mandat per 01. Januar 2022.
 
 
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