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Mitteilung
1. Februar 2022
 
 

Afrikanische Schweinepest: Schutzmassnahmen weiterhin einhalten

Italien hat diesen Januar Fälle von Afrikanischer Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen in den Regionen Piemont und Ligurien gemeldet. Diese Regionen liegen rund 135 Kilometer von der Schweizer Grenze entfernt. Damit hat sich die Seuchenlage der ASP in West-Europa erneut deutlich verändert, wobei für die Schweinehalter im Kanton Luzern weiterhin keine akute Gefahr von allenfalls infizierten Wildschweinen ausgeht. Für Menschen ist die Krankheit völlig ungefährlich.

Seit einigen Jahren grassiert die Afrikanische Schweinepest (ASP) in vielen Ländern Osteuropas. Betroffen sind sowohl Wild- als auch Hausschweine. Mittlerweile ist auch der Nordosten Deutschlands aufgrund der Einwanderung von infizierten Wildschweinen aus dem Grenzgebiet von Polen von ASP betroffen. Der aktuellste Ausbruch in Italien ereignete sich jedoch mehrere hundert Kilometer entfernt von anderen ASP-Fällen, sodass davon ausgegangen werden muss, dass die Verschleppung der Krankheit auf menschliche Faktoren zurückzuführen ist (mit ASP-Virus verseuchtes Material und/oder Fleisch). In Italien wurden in der Region Piemont (Provinz Alessandria) und in der Region Ligurien (Provinz Genua und Savona) bisher 15 positiv auf ASP getestete Wildschweinkadaver in einem Radius von ca. 20 Kilometern gefunden. Italien hat die entsprechenden Bekämpfungsmassnahmen aufgenommen. Die ASP ist damit deutlich näher an die Schweiz herangerückt, wobei für die Schweinehalter im Kanton Luzern weiterhin keine akute Gefahr von allenfalls infizierten Wildschweinen ausgeht. Das grösste Risiko bildet nach wie vor die Einschleppung der ASP, die auf menschliche Faktoren zurückgeht.

Schutzmassnahmen weiterhin strikte beachten
Um das Risiko einer Einschleppung der Krankheit in die Schweiz zu minimieren, sind nach wie vor folgende Schutzmassnahmen strikt zu beachten.

Für Schweinehalterinnen und -halter gilt:

  • Keine Speisereste an Haus- oder Wildschweine verfüttern. Das ist grundsätzlich verboten.
  • Strikte Zutrittskontrolle für betriebsfremde Personen (wie z.B. Fahrer von Transportfahrzeugen, Berater, Kontrolleure und Tierarzt) sicherstellen.
  • Der Stall soll nur über eine Hygieneschleuse (inklusive dem Tragen stalleigener Kleidung und Stiefel) betreten werden. Dies gilt für sämtliche Personen, die zum Stall Zutritt haben.
  • Sämtliche Mitarbeiter des Betriebs sollen geschult werden. Verschiedene Informationsmaterialien sind auf der Webseite des Bundesamts für Landwirtschaft (BLV) erhältlich (www.blv.admin.ch).
  • Jeder Kontakt von Hausschweinen mit Wildschweinen muss verhindert werden. Dies kann z.B. mittels einer doppelten Umzäunung der Ausläufe sichergestellt werden (in einem Abstand von mindestens 1.5 Metern aufgestellt, mindestens 1.5 Meter hoch und 20-50 cm tief im Boden verankert).
  • Die Lagerung von Futter und Einstreu darf für Wildschweine nicht zugänglich sein.
  • Bei Anzeichen fieberhafter Allgemeinerkrankungen in einem Schweinebestand muss der Bestandstierarzt beigezogen werden. Dieser kann eine Ausschlussuntersuchung auf ASP einleiten.

    Für Privatpersonen (z.B. Reisende, Jägerinnen und Jäger) gilt:

  • Reisende dürfen kein Wildschwein- oder Schweinefleisch aus den betroffenen Regionen einführen.
  • Das Verfüttern von Küchenabfällen an Haus- oder Wildschweine ist verboten.
  • Speiseabfälle müssen in verschlossenen Müllbehältern entsorgt werden.
  • Nach Jagdreisen müssen Kleidung und Fahrzeuge gereinigt und desinfiziert werden. Es soll auf Jagdtrophäen verzichtet werden.

    Das bestehende nationale ASP-Früherkennungsprogramm für Wildschweine wird weiterhin von den Kantonen durchgeführt und dient dazu, tote oder krank geschossene Wildschweine auf ASP zu beproben. Die Liste der zur Probenahme berechtigten Tierärztinnen und Tierärzte sowie die Details zum Vorgehen sind auf der Webseite des Veterinärdienstes des Kantons Luzern auffindbar (Veterinärdienst - Kanton Luzern).

    Meist unspezifische Symptome
    Bei der ASP handelt es sich um eine Viruserkrankung, von der ausschliesslich Haus- und Wildschweine betroffen sein können. Für Menschen ist sie gänzlich ungefährlich. Infizierte Haus- oder Wildschweine sterben meist innert weniger Tage. Bei der Übertragung spielen sehr häufig Blut oder mit Blut verunreinigte Gegenstände eine Rolle. Zudem kann das Virus auch durch verunreinigte Kleidung und Schuhe, kontaminierte Transportfahrzeuge und Geräte sowie Instrumente von einem Betrieb zum anderen übertragen werden – und das auch über grosse Entfernungen hinweg. Die Symptome von ASP sind meist unspezifisch – ausser therapieresistentes Fieber und plötzliche Todesfälle.

    Anhang:
    Link zum Portal des Bundesamts für Landwirtschaft (BLV)
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    Dr. Martin Bruegger
    Kantonstierarzt
    Telefon 041 228 6131
    (erreichbar am Dienstag, 1. Februar 2022 von 13.30 – 15.00 Uhr)
     
     
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