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lawa – Newsletter Wald
Februar 2022

Liebe Leserin, lieber Leser
Sie erhalten viermal jährlich Informationen zum Luzerner Wald. Die Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) hält Sie auf diesem Weg über den naturnahen Waldbau, die Holznutzung, weitere Waldleistungen oder die politischen Prozesse auf dem Laufenden.
 
 
Öffentliche Auflage teilrevidierter Waldentwicklungsplan
Ausschnitt Waldfunktionen-Karte
Vom 11. März bis am 9. April 2022 liegt der Waldentwicklungsplan (WEP) öffentlich auf. Der WEP klärt, welche öffentlichen Interessen bei der Nutzung des Waldes wie zu berücksichtigen sind. Vorrangfunktionen sind festgelegt. Aus den bisherigen vier regionalen WEP wird ein WEP Kanton Luzern. Personen, Organisationen und Behörden können sich zum Entwurf äussern. Meinungsäusserungen sind während der Auflagefrist per E-Mail an lawa@lu.ch oder Brief an lawa einzugeben. Der Entwurf ist ausgedruckt bei den Einwohnergemeinden oder digital auf der Webseite einsehbar.
 
 
Klimawandel: Mehr finanzielle Mittel
Der Wald soll «klimafit» werden. Dazu stellt der Bund dem Kanton Luzern in den nächsten vier Jahren zusätzliche Mittel im Umfang von 2,2 Millionen Franken zur Anpassung des Waldes an den Klimawandel zur Verfügung. Zusätzliche kantonale Mittel sind im Aufgaben und Finanzplan AFP 2022–2025 für den Bereich Wald eingestellt, um das Postulat Peyer «Stärkung der Jungwaldpflege» und die Massnahmen aus dem Planungsbericht Klima und Energie umzusetzen.
 
 
Klimawandel: Welche Baumarten?
Mit fortschreitendem Klimawandel verändern sich die Wuchsbedingungen für die Bäume. Einige Baumarten verlieren an Vitalität. Andere Baumarten, vorwiegend Laubhölzer, profitieren und gewinnen flächenmässig an Bedeutung. Doch wo sollen welche Baumarten gefördert werden? Die nationale Plattform «Tree-App» unterstützt die Försterinnen und Förster sowie Waldeigentümerinnen und -eigentümer bei der Wahl geeigneter Baumarten. Der Kanton Luzern hat als erster seine waldbaulichen Empfehlungen in diese Webanwendung integriert. Schauen Sie einfach mal rein.
Mehr: Tree App
 
 
Neue Holzschnitzelheizung in Hohenrain
Die veralteten Ölheizungen für die Wärmeversorgung des Heilpädagogischen Zentrums Hohenrain sowie des Berufsbildungszentrums Natur und Ernährung (BBZN) Hohenrain wurden durch eine neue zentrale Holzschnitzelheizanlage ersetzt. Dabei stand die Nachhaltigkeit an oberster Stelle: Die neue Heizzentrale wird mit Restholz aus dem Wald der Umgebung gespeist. Durch den Ersatz der Ölheizungen werden ungefähr 300 000 Liter Heizöl und 900 Tonnen CO2 jährlich eingespart. Am Projekt waren die kantonalen Dienststellen Immobilien sowie Landwirtschaft und Wald und das BBZN Hohenrain beteiligt.
 
 
Minimale Ausbildung für Holzerntearbeiten
Die Übergangsfrist ist abgelaufen. Es gilt definitiv: Wer Holzerntearbeiten gegen Entschädigung (Anstellung, ab Stock, usw.) ausführt, muss den Grundlagen- und Fortgeschrittenenkurs Holzhauerei besucht haben – ausgenommen im eigenen Wald (jedoch auch angestellte Familienangehörige). Nachbarshilfe ohne Entschädigung ist möglich. Holzerntearbeiten umfassen das Fällen, Entasten, Einschneiden und Rücken von Bäumen mit Brusthöhendurchmesser über 20 cm. Personen, die über viel praktische Erfahrung verfügen, können eine Gleichwertigkeitsanerkennung für den Grundlagenkurs beantragen, nicht jedoch für den Fortgeschrittenenkurs.
Mehr: Merkblatt
 
 
Salweide
Die Salweide gilt neben der Eiche als wertvollstes Insekten-Gehölz. Sie bildet ein eigenes kleines Ökosystem, das zahlreichen Tieren Nahrung und Lebensraum bietet.
Die Salweide und andere Weiden- und Pappelarten erhöhen die Baumartenvielfalt in unseren Wäldern und tragen wesentlich zu einer grösseren Biodiversität im Wald bei. Gerade Salweiden sollten bei der Waldpflege möglichst nicht entfernt werden.
 
 
Bei Ausbruch ASP – Massnahmen im Wald
Bild von Thomas G. auf Pixabay
Es gibt momentan in der Schweiz keinen Fall der Afrikanischen Schweinepest (ASP). Der kantonale Veterinärdienst und die Dienststelle Landwirtschft und Wald (lawa) treffen dennoch Vorsorgemassnahmen. Wird die ASP bei Wildschweinen festgestellt, soll das betroffene Gebiet durch menschliche Aktivitäten nicht gestört werden. Ziel ist es, Wanderbewegungen der Tiere zu minimieren und damit die Virusverbreitung einzudämmen. Im Wald sind folgende Massnahmen, die im konkreten Ereignis- oder Verdachtsfall festgelegt werden, zur Ausrottung der Seuche möglich:
 Waldbesucherinnen und Waldbesucher dürfen sich nur auf befestigten Waldstrassen bewegen.
 Das Kerngebiet darf nicht betreten werden.
 Hunde sind an der Leine zu führen.
 Forstliche Arbeiten sind verboten.
 
 
Landwirtschaft und Wald (lawa)
Centralstrasse 33, Postfach
6210 Sursee
Telefon 041 349 74 00
E-Mail lawa@lu.ch
 
 
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