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lawa – Newsletter Landwirtschaft
Februar 2022

Sehr geehrte Damen und Herren
Die Anforderungen an einen landwirtschaftlichen Betrieb sind hoch. Mit unseren Kurzbeiträgen unterstützen wir Sie dabei, wichtige Termine und Vorgaben zeitgerecht wahrzunehmen. Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns.
 
 
Betriebsdatenerhebung 2022 abschliessen
Das Onlineportal Agate ist bis am 28. Februar für die Betriebsdatenerhebung geöffnet. Falls Sie beim Eintragen der Daten Unterstützung benötigen, wenden Sie sich an den Landwirtschaftsbeauftragten Ihrer Gemeinde, an die Fachpersonen der Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) oder an die zuständigen Personen des BBZN Hohenrain und Schüpfheim. Wir werden im April-Newsletter informieren, wie betriebliche Veränderungen, die bis am 1. Mai stattfinden, noch gemeldet werden können.
− Stefan Emmenegger, BBZN Schüpfheim, stefan.emmenegger2@edulu.ch, 041 485 88 25
− Astrid Lussi, BBZN Hohenrain, astrid.lussi@edulu.ch, 041 228 30 83
 
 
In Situ - Erhaltung genetische Vielfalt von Futterpflanzen
Mit dem Programm «In Situ» (aus dem Lateinischen: vor Ort) erfolgt die Erhaltung und Förderung einheimischen Futterpflanzen direkt auf unseren Wiesen.
Nach dem Pilotjahr 2019 können im Rahmen der diesjährigen Datenerhebung via Agate erneut Flächen zur Beurteilung und Gesuchstellung an das BLW angemeldet werden. Ein grosser Bedarf besteht bei Fromentalwiesen, Kammgrasweiden und Milchkrautweiden. Bei den Englisch Raigras-Wiesenrispen-Mähweiden ist der Bedarf schon fast abgedeckt.
 
 
Zugänge von Schweinen melden
Die Meldung des Zuganges von Schweinen ist seit über 10 Jahren obligatorisch und erfolgt über Agate. Die fehlende Zugangsmeldung ist bei Kontrollen dennoch ein häufiger Mangelpunkt. Sie können das Melden der Schweinezugänge einer Drittperson, zum Beispiel Ihrem Händler, übertragen. Stellen Sie sicher, dass die Meldungen in jedem Fall korrekt erfolgen. Dies können Sie in Ihrem Agate-Account überprüfen und erinnern Sie ggf. den Mandatnehmer an seine Pflicht. Im Tierseuchenfall ist die Rückverfolgbarkeit der Tierbewegungen essentiell.
 
 
Auch im Winter: RAUS an die frische Luft!
Tierwohlbeiträge für den regelmässigen Auslauf im Freien (RAUS) setzen eine Mindestzahl an Tagen voraus, welche die Tiere auch im Winter im Freien verbringen: Vom 1. November bis zum 30. April ist den Tieren an mindestens 13 Tagen pro Monat Auslauf (Weide, Auslauffläche oder Aussenklimabereich) zu gewähren.
 
 
Holz- und Schwertransporte in der Frost- bzw. Tauperiode vermeiden
Schwertransporte sind in der Frost- bzw. Tauperiode auf Güterstrassen zu vermeiden, da die Fundationsschichten durch eindringendes Hangwasser geschwächt sind. Die Tragfähigkeit der Strasse ist herabgesetzt, so dass erhebliche Schäden entstehen können. Der Vorstand der Genossenschaft kann übermässige Beanspruchungen wie Holztransporte, Baustellentransporte usw. während dieser Zeit zum Schutz der Strasse untersagen. Wir empfehlen den Genossenschaften, eine Meldepflicht für Schwer- oder Holztransporte zu vereinbaren, sofern diese in den Statuten oder im Reglement nicht bereits definiert ist.
 
 
Vorübergehende Beeinträchtigung von BFF
Auf Biodiversitätsförderflächen (BFF) sind bauliche Eingriffe generell sowie temporäre Zweckentfremdung während der Vegetationszeit (beispielsweise Zeltlager, Sportanlass, Fest-Parkplatz, Holzlagerung) bewilligungspflichtig. Eine Bewilligung führt in der Regel zum Verlust der entsprechenden Beiträge und zu Auflagen an die Wiederansaat nach dem Eingriff. Mit einer Bewilligung führt die Beeinträchtigung der BFF nicht zu einem Mangel bei einer Kontrolle.
 
 
Elektronischer Versand von Dokumenten durch den Veterinärdienst Luzern
Der Veterinärdienst Luzern wird in naher Zukunft bestimmte Dokumente nicht mehr per Post, sondern per E-Mail an die Nutztierhalterinnen und -halter versenden. Beispielsweise Informations- oder Beanstandungsschreiben, welche auch eine Rechnung enthalten können. Diese sind mit einer elektronischen Signatur versehen, welche die gleiche Gültigkeit hat, wie eine handschriftliche Unterzeichnung. Wir bitten Sie deshalb, allfällige E-Mails von Seiten Veterinärdienst und die mitgeschickten Anhänge zu öffnen und zur Kenntnis zu nehmen. Nutztierhaltende, bei denen keine Mailadresse hinterlegt ist, erhalten die Dokumente wie bisher per Post.
 
 
Die nächsten Termine
Betriebsdatenerhebung/Gesuch Direktzahlungen
Di, 1. Februar bis Mo, 28. Februar 2022

Neuanmeldung Beurteilung BFF-Objekte Q II
im Rahmen der Strukturdatenerhebung
Di, 1. Februar bis Mo, 28. Februar 2022
 
 
Landwirtschaft und Wald (lawa)
Centralstrasse 33, Postfach
6210 Sursee
Telefon 041 349 74 00
E-Mail lawa@lu.ch
 
 
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