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Kurzmitteilungen aus dem Regierungsrat |
22. März 2022 |
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Luzern und Malters: Regierungsrat beantragt Sonderkredit für Hochwasserschutz an der Kleinen Emme
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Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat, für den Hochwasserschutz und die Renaturierung an der Kleinen Emme im Los 2, Abschnitt 5, Renggschachen, in den Gemeinden Luzern und Malters einen Sonderkredit von 21,51 Millionen Franken zu bewilligen. Nach Abzug des Beitrages des Bundes verbleiben dem Kanton Luzern voraussichtlich Kosten von rund 11,83 Millionen Franken. Das Wasserbauprojekt «Hochwasserschutz und Renaturierung Kleine Emme» basiert auf dem Konzept für den Ausbau der Kleinen Emme vom Zufluss der Fontanne bis zu ihrer Einmündung in die Reuss. Bei besagtem Abschnitt sollen der Flusslauf hochwassersicher ausgebaut, dessen Sohle strukturiert und die Längsvernetzung sichergestellt werden. Unter anderem werden die Mündungen Renggbach und Moosgrabenbach renaturiert, beim Wehr Thorenberg ein Umgebungsgerinne mit Fischaufstieg erstellt und wo möglich Gewässeraufweitungen umgesetzt. Allerdings ist die Kleine Emme im Abschnitt Renggschachen stark verbaut und Gewässeraufweitungen sind aufgrund von Restriktionen durch Grundwasserschutzzonen nur eingeschränkt umsetzbar. Das Projekt gewährleistet einen optimalen Hochwasserschutz und erfüllt zeitgemässe Anforderungen an die ökologische Aufwertung und die Längsvernetzung von Fliessgewässern.
Anhang Botschaft
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Regierungsrat beantragt Sonderkredit für Hochwasserschutz und Renaturierung der Kleinen Emme in den Gemeinden Ruswil, Werthenstein und Wolhusen
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Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat, für den Hochwasserschutz an der Kleinen Emme im Los 3, Abschnitte 12 und 13, Ey/Blindei sowie Wolhusen, in den Gemeinden Ruswil, Werthenstein und Wolhusen einen Sonderkredit von 6 Millionen Franken zu bewilligen. Nach Abzug des Beitrags des Bundes verbleiben dem Kanton voraussichtlich Kosten von rund 3,3 Millionen Franken. Mit dem Projekt wird die Abflusskapazität der Kleinen Emme in den Abschnitten Ey/Blindei und Wolhusen erhöht sowie die bestehenden Uferverbauungen verstärkt und erhöht. Zudem werden die bestehenden Schwellen angepasst. Mit diesen Massnahmen soll das Gebiet soweit als möglich vor künftigen Überschwemmungsschäden geschützt werden. Das Projekt gewährleistet einen optimalen Hochwasserschutz und erfüllt zeitgemässe Anforderungen an die ökologische Aufwertung und die Längsvernetzung von Fliessgewässern.
Anhang Botschaft
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Gemeinde Ettiswil: Kantonsstrassenprojekt günstiger als geplant
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Der Regierungsrat unterbreitet dem Kantonsrat die Abrechnung über den Sonderkredit für die Änderung der Kantonsstrasse K 18 und die Lärmschutzmassnahmen an der K 12 und K 18 in der Gemeinde Ettiswil. Für das Projekt bewilligte der Kantonsrat am 27. Januar 2015 einen Sonderkredit von 9,5 Millionen Franken. Das Projekt konnte mit Gesamtkosten von 8'693'326 Franken abgeschlossen werden. Der bewilligte Kredit wurde somit um 806'674 Franken unterschritten. Der pauschale Beitrag der Gemeinde Ettiswil für die Sanierung der kommunalen Meteorwasserleitung in der Willisauerstrasse wurde infolge der tiefer ausfallenden effektiven Kosten von 392'000 Franken auf 101'569 Franken reduziert.
Anhang Botschaft
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Staatskanzlei Luzern
Kommunikation
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6002 Luzern
Telefon 041 228 60 00
E-Mail information@lu.ch |
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