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Medienmitteilung der Luzerner Polizei
Luzern, 3. März 2022
 
 

Schwerpunktkontrolle – Fahrfähigkeit lag bei rund 94 Prozent

Zentralschweiz

Während der diesjährigen Fasnachtszeit führten die Zentralschweizer Polizeikorps gezielte Verkehrskontrollen mit dem Augenmerk auf die Fahrfähigkeit durch. Es wurden 2’561 Fahrzeuglenkende kontrolliert. 160 davon waren aufgrund von Alkohol-, Betäubungsmittel- oder Medikamentenkonsum nicht fahrfähig und werden an die zuständige Staatsanwaltschaft verzeigt.

Während der Fasnachtszeit vom 5. Februar bis 1. März 2022 kontrollierten die Zentralschweizer Polizeikorps insgesamt 2’561 Fahrzeuge. Dabei waren 160 Personen nicht fahrfähig (Vorjahr 186). Dies ergibt eine Fahrfähigkeit von rund 94 % (Vorjahr rund 93%).

Drei Männer, die dem Verbot des Fahrens unter Alkoholeinfluss unterstehen, wie z.B. Chauffeure im berufsmässigen Personentransport, durften nicht mehr weiterfahren. Sie setzten sich mit einem Alkoholwert von 0,05 mg/l oder mehr ans Steuer.

Bei 16 Männern und 2 Frauen wurde ein Alkoholwert zwischen 0.25 bis 0.39 mg/l gemessen. Eine qualifizierte Alkoholkonzentration von 0.4mg/l oder mehr wiesen insgesamt 31 Personen (28 Männer/3Frauen) auf.

Unter Drogeneinfluss lenkten insgesamt 32 Männer ein Fahrzeug (Vorjahr 44).

Wegen der Einnahme von Medikamenten war bei 3 Personen die Fahrfähigkeit nicht gegeben (Vorjahr 2) und 2 Fahrzeuglenkende waren in übermüdetem Zustand unterwegs (Vorjahr ebenfalls 2).

Die Weiterfahrt wurde bei 71 Personen verhindert. Insgesamt nahm die Polizei 56 Männern und 4 Frauen den Führerausweis auf der Stelle zuhanden der Administrativbehörden ab.
 
 
LUZERNER POLIZEI
Urs Wigger
Mediensprecher / Stv Chef Kommunikation
Kasimir-Pfyffer-Strasse 26
6002 Luzern
Tel + 41 41 248 80 11
info.polizei@lu.ch
 
 
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