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Kurzmitteilungen aus dem Regierungsrat
11. März 2022
 
 

Regierungsrat begrüsst Änderung der Verordnung über Fernmeldedienste

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat die Kantone eingeladen, zur Änderung der Verordnung über Fernmeldedienste (FDV) Stellung zu nehmen. Der Regierungsrat stimmt den vorgeschlagenen Änderungen der Verordnung grundsätzlich zu. In Anlehnung an die Musterstellungnahme der Regierungskonferenz Militär, Zivilschutz und Feuerwehr beantragt der Regierungsrat indes Ergänzungen. Da 70 Prozent der Notrufe über Mobiltelefone erfolgen, müsse etwa dargelegt werden, wie die Blaulichtorganisationen und die kritischen Infrastrukturen in die Alarmierungs- und Meldeprozesse einbezogen werden. Der Regierungsrat beantragt weiter die Einführung einer Pflicht zur selektiven Blockierung von Internetzugängen oder Adressierungselementen im Zusammenhang mit kritischen Infrastrukturen. Eine entsprechende Blockierung erscheine im Hinblick auf Cyberangriffe, die nebst wirtschaftlichen Auswirkungen auch die Sicherheit des Landes gefährden können, als sinnvoll. Schliesslich sollen die Anbietenden verpflichtet werden, Störungen im Betrieb ihrer Fernmeldeanlagen und -dienste unverzüglich zu melden, wenn bereits 1000 Kunden – nicht wie in der Verordnung vorgesehenen 30'000 Kunden – potenziell von einem Ausfall betroffen sind, der länger als 15 Minuten dauert.
 
 

Regierungsrat begrüsst befristete Ausweitung der Innovationsförderung im Tourismus

Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) hat die Kantone eingeladen, zu einer Änderung des Bundesgesetzes über die Förderung von Innovation, Zusammenarbeit und Wissensaufbau im Tourismus Stellung zu nehmen. Um die Erholung des Tourismus nach der Covid-19-Pandemie zu unterstützen, soll das Förderprogramm Innotour für innovative Projekte im Tourismus für den Zeitraum 2023-2026 ausgeweitet werden. Die Bundesbeiträge für Innotour-Projekte sollen befristet von bislang maximal 50 auf maximal 70 Prozent erhöht werden. Der Tourismus im Kanton Luzern ist von der Covid-19-Pandemie stark betroffen. Im Jahr 2020 ist die Nachfrage nach Tourismusdienstleistungen fast komplett eingebrochen, die Zahl der Hotellogiernächte lag bei rund der Hälfte des Vorjahres. Der Regierungsrat sieht das vorgeschlagene Recovery-Programm als wichtigen Beitrag zur Bewältigung der Pandemiefolgen im Tourismus und unterstützt die befristete Ausweitung der Innovationsförderung durch Innotour.
 
 
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