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Mitteilung
14. März 2022
 
 

Kommission stimmt Härtefallhilfe für zweite Jahreshälfte 2021 einstimmig zu

Der Regierungsrat beantragt dem Luzerner Kantonsrat einen Zusatzkredit von rund 9 Millionen Franken für die Verwendung der zweiten Tranche der Bundesratsreserve. Zudem sollen mit einem Nachtragskredit zum Voranschlag 2022 Luzerner Unternehmen auch im zweiten Halbjahr 2021 mit Härtefallbeiträgen unterstützt werden. Die kantonsrätliche Kommission Wirtschaft und Abgaben (WAK) hat die Vorlage vorberaten und empfiehlt einstimmig die Zustimmung.

Die Kommission Wirtschaft und Abgaben des Luzerner Kantonsrates hat unter dem Vorsitz von Yvonne Hunkeler (Die Mitte, Grosswangen) die Botschaft (B 103) «Härtefallmassnahmen für Luzerner Unternehmen – Unterstützung zweites Halbjahr 2021 (2. Tranche Bundesratsreserve)» vorberaten.

Der Bund stellt dem Kanton Luzern aus der sogenannten Bundesratsreserve zusätzliche Mittel von rund 9 Millionen Franken zur Verfügung. Der Kanton Luzern kann diese für ergänzende Härtefallmassnahmen für besonders stark von der Pandemie betroffene Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 5 Millionen Franken einsetzen. Die Mittel gehen vollumfänglich zu Lasten des Bundes.

Für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von unter 5 Millionen Franken müssen die Kosten für Härtefallbeiträge für das zweite Halbjahr 2021 mit den bereits früher zur Verfügung gestellten Mitteln gedeckt werden. Für die Beiträge an diese Unternehmen ist ein Nachtragskredit zum Voranschlag 2022 von 6'795’300 Franken notwendig.

Der Kanton Luzern ist wirtschaftlich auf gutem Weg
Aus gesamtheitlicher Sicht ist im Kanton Luzern die Wirtschaft auch während der Coronapandemie erfreulich stabil geblieben. Nach Auffassung der Kommission ist es trotzdem notwendig, dass die Regierung nach wie vor ergänzende Härtefallhilfe leistet.

Langsam aber sicher steuern wir auf das Ende der Pandemie zu. Ein schrittweiser Ausstieg aus dem Unterstützungsmodus wird somit anstehen. Aus Sicht der WAK ist es wichtig, dass die Regierung diesen Weg nun Schritt für Schritt aufgleist.

Die Botschaft (B 103) wird voraussichtlich an der März-Session beraten.
 
 
Yvonne Hunkeler
Präsidentin WAK
Telefon 079 503 03 36
info@yvonnehunkeler.ch
 
 
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