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Mitteilung
31. März 2022
 
 

Vogelgrippe: Auch die kantonalen Massnahmen werden aufgehoben

Die kantonalen Massnahmen entlang der Reuss, des Vierwaldstätter-, Sempacher-, Baldegger-, Hallwiler- und Zugersees zum Schutz des Hausgeflügels vor der Vogelgrippe werden per 1. April 2022 aufgehoben. Das Risiko, das von Zugvögeln ausgeht, hat sich gemäss Einschätzung des kantonalen Veterinärdiensts zwischenzeitlich verringert.

Seit November 2021 grassierte europaweit die Vogelgrippe. Die Schweiz war nur vereinzelt betroffen und zwar vorwiegend bei Wildgeflügel. Im Kanton Luzern sind keine Fälle von Vogelgrippe bekannt. Der kantonale Veterinärdienst Luzern hat in Zusammenarbeit mit anderen kantonalen Behörden und dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) am 29. November 2021 die nötigen Schutzmassnahmen angeordnet, um eine Ausbreitung der Krankheit zu verhindern. Da sich die Seuchenlage zwischenzeitlich beruhigt hat, werden nun die bestehenden Kontroll- und Beobachtungsgebiete entlang der Reuss, des Vierwaldstätter-, Sempacher-, Baldegger-, Hallwiler-, und Zugersees aufgehoben. Die von den bisherigen kantonalen Massnahmen betroffenen Geflügelhaltenden werden über die Aufhebung direkt informiert.

Weitere Ausbreitung in der Schweiz unwahrscheinlich
Untersuchungen gehen davon aus, dass Fälle von Vogelgrippe zwar weiterhin fast überall in Europa auftreten können. Der Höhepunkt des aktuellen Vogelgrippe-Ausbruchs lag jedoch in der zweiten Januarwoche 2022. Nun ist die Anzahl der Fälle rückläufig. Auch das Risiko einer Einschleppung durch Zugvögel sinkt, da diese ihre Winterquartiere bereits grösstenteils verlassen oder die Sommerquartiere schon erreicht haben. Der kantonale Veterinärdienst beobachtet die Seuchensituation weiterhin aufmerksam und wird nötigenfalls entsprechende Massnahmen erlassen.

Weiterhin aufmerksam bleiben
Auch wenn die kantonalen Massnahmen nun aufgehoben werden, so ist es wichtig, dass die Geflügelhaltenden aufmerksam bleiben, die notwendigen Hygienemassnahmen einhalten und bei unklaren Erkrankungen bei ihren Tieren umgehend den Tierarzt oder den kantonalen Veterinärdienst benachrichtigen.Gemäss momentanem Wissensstand ist es äusserst unwahrscheinlich, dass sich Menschen mit dem Vogelgrippe-Virus infizieren. Personen, die auf Kadaver von Wildvögeln stossen, sind gebeten, diese vorsichtshalber trotzdem nicht zu berühren und den Fund einer Polizeistelle oder dem Veterinärdienst zu melden.
 
 
Dr. Martin Bruegger
Kantonstierarzt
Telefon 041 228 61 31
(erreichbar am Donnerstag, 31. März 2022 von 15 bis 16 Uhr)
 
 
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