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Mitteilung
23. März 2022
 
 

Ukraine-Krieg: Zusätzlicher Sozialdienst für Schutzbedürftige

Aufgrund der zu erwartenden weiteren Zuweisungen von Schutzbedürftigen richtet die Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen den Sozialdienst Schutzbedürftige ein. Er nimmt seine Arbeit am Donnerstag an der Baselstrasse auf und betreut Personen mit Status S, die ihre Existenz nicht aus eigenen Mitteln sichern können.

Verfügen Schutzbedürftige (Status S) nicht über die finanziellen Mittel, um für ihren Lebensunterhalt aufzukommen, haben sie Anspruch auf Sozialhilfe. Der Umfang der Sozialhilfeleistungen entspricht demjenigen von Asylsuchenden und dient in erster Linie der Sicherung der Existenz von bedürftigen Personen. Um die Anfragen von Schutzbedürftigen aus der Ukraine decken zu können, richtet die Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen (DAF) einen neuen Sozialdienst ein. Er nimmt seine Arbeit am Donnerstag auf.

Betreuung bisheriger Klientel ebenfalls sichern
Stand 23. März wurden dem Kanton Luzern durch das Staatssekretariat für Migration (SEM) 214 Personen mit Status S zugewiesen. Sie sind in kantonalen Unterkünften untergebracht. Die DAF hat keine Kenntnis davon, wie viele Personen im Kanton privat untergebracht sind. Sie geht davon aus, dass es sich zurzeit um rund 100 bis 150 Personen handelt. Das SEM rechnet mit rund 50'000 Personen, die bis Ende Mai in der Schweiz den Schutzstatus beantragen werden. Luzern nimmt gemäss Verteilschlüssel 4.8 Prozent davon auf.

Anhand der Prognosen des SEM erwartet die DAF, dass dem Kanton Luzern innert kurzer Zeit rund 2500 Personen zugewiesen werden, die Anspruch auf Sozialhilfe haben könnten. Sie kommen zusätzlich zu den rund 3600 Klientinnen und Klienten, die ein ordentliches Asylverfahren durchliefen und vom Sozialdienst der DAF betreut werden. «Uns ist wichtig, auch die Betreuung der bestehenden Klientinnen und Klienten im bisherigen Umfang aufrecht zu erhalten», sagt Silvia Bolliger, Leiterin der Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen.

Wichtig: Termin vereinbaren
«Unsere Kapazitäten beim bestehenden Sozialdienst an der Brünigstrasse 25 reichen nicht aus, um Schutzbedürftige aus der Ukraine und unser bisheriges Klientel zu betreuen», so Bolliger. Deshalb wird an einem externen Standort ein weiterer Sozialdienst aufgebaut. Die DAF nutzt dazu die bisherigen Räumlichkeiten des Contact Tracings an der Baselstrasse 61b. Auch personell greift sie auf ehemalige Angestellte des Contact Tracings zurück. Sie werden von Mitarbeitenden des regulären Sozialdienstes unterstützt. Die fachliche Leitung liegt bei Judith Koch, Abteilungsleiterin des Sozialdienstes DAF.

Schutzbedürftige in finanzieller Not können sich montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr und 13.30 bis 17 Uhr per Telefon (041 228 53 00) melden und werden anschliessend zu einem Aufnahmegespräch eingeladen. Gespräche finden nur mit vorgängiger Terminvereinbarung statt. Zur Überbrückung bis zum Aufnahmegespräch erhalten Betroffene Nothilfe.

Auch für privat untergebrachte Schutzbedürftige
Gemäss SEM sind von den rund 11’000 in der Schweiz registrierten Schutzbedürftigen fast die Hälfte privat oder bei Gastfamilien untergebracht. Auch privat Untergebrachte können sich an den Sozialdienst für Schutzbedürftige wenden. Dies, sofern sie den Schutzstatus S erhalten haben, offiziell dem Kanton Luzern zugewiesen sind und sich in finanzieller Notlage befinden. Gastfamilien wenden sich bei Fragen oder Anliegen mittels Online-Formular an die DAF. Das Formular ist auf der Ukraine-Infoseite des Kantons verfügbar.

Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Leitsatzes in der Luzerner Kantonsstrategie: Luzern steht für Zusammenhalt
 
 
Silvia Bolliger
Leiterin Dienststelle Asyl und Flüchtlinge
Telefon 041 228 58 91
 
 
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