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Mitteilung
5. April 2022
 
 

Covid-19: Kanton Luzern hebt ergänzende Massnahmen auf und entlässt KFS aus seinem Auftrag zur Krisenbewältigung

Nachdem der Bundesrat die besondere Lage per Ende März 2022 beendet hat, hebt der Kanton Luzern die restlichen kantonalen Massnahmen auf. Gleichzeitig hat die Luzerner Regierung den kantonalen Führungsstab aus seinem Auftrag zur Bewältigung der Covid-19-Pandemie im Kanton Luzern entlassen.

Angesichts der positiven Entwicklung der epidemiologischen Lage hat der Bundesrat am 30. März 2022 die von ihm am 28. Februar 2020 ausgerufene besondere Lage per 31. März 2022 beendet und die damit verbundene Covid-19-Verordung des Bundes ausser Kraft gesetzt. Somit gilt in der Schweiz seit 1. April 2022 epidemienrechtlich wieder die normale Lage, und auch die zuletzt noch gültigen Massnahmen wurden aufgehoben, namentlich die Isolationspflicht für Infizierte sowie die Maskentragpflicht im öffentlichen Verkehr und in Gesundheitseinrichtungen.

Aufgrund der Rückkehr in die normale Lage liegt die Zuständigkeit für die Anordnung von notwendigen Schutz- und Bekämpfungsmassnahmen nun wieder ausschliesslich bei den Kantonen.

Regierung beendet besondere Notlage und hebt kantonale Covid-Verordnung auf
Angesichts dieser Ausgangslage hat der Luzerner Regierungsrat die besondere Notlage im Kanton Luzern heute Vormittag ebenfalls beendet und die Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie aufgehoben.

Auch ohne die Verordnung behält der Kanton Luzern gestützt auf das Epidemiengesetz des Bundes sowie das kantonale Gesundheitsgesetz die Kompetenz, Massnahmen zur Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten und somit auch von Covid-19 anzuordnen, wenn dies aufgrund der Entwicklung der epidemiologischen Lage wiederum notwendig würde.

Empfehlungen für Luzerner Gesundheits- und Betreuungseinrichtungen
In der aktuellen epidemiologischen Situation ist es insbesondere in Gesundheits-, Pflege- und Betreuungseinrichtungen zum Schutz von Patientinnen und Patienten bzw. Bewohnerinnen und Bewohnern sowie von Mitarbeitenden weiterhin sinnvoll, Hygiene- und Abstandsregeln beizubehalten, in Innenräumen eine Hygienemaske zu tragen oder Ausbruchsuntersuchungen durchzuführen. Deshalb hat die Dienststelle Gesundheit und Sport (DIGE) mit der Dienststelle Soziales und Gesellschaft (DISG) und Vertreterinnen und Vertretern der betroffenen Einrichtungen entsprechende Massnahmen erarbeitet. Die Empfehlungen sind hier zu finden.

Kantonaler Führungsstab aus seinem Auftrag zur Krisenbewältigung entlassen
Mit der Beendigung der besonderen Notlage im Kanton Luzern entlässt die Luzerner Regierung den Kantonalen Führungsstab aus seinem Auftrag zur Bewältigung der Covid-19-Pandemie im Kanton Luzern. Der Regierungsrat dankt den Mitgliedern des Kantonalen Führungsstab unter Stabschef Vinzenz Graf herzlich für das ausserordentliche Engagement. Seit 1. April 2022 erfolgt die Beurteilung der epidemiologischen Lage und die Anordnung von möglicherweise notwendigen Massnahmen wieder ausschliesslich durch die Dienststelle Gesundheit und Sport bzw. den Regierungsrat. Zu diesem Zweck wird sich die Task Force Corona weiterhin periodisch treffen.

Ausgestaltung Übergangsphase in Konsultation bei den Kantonen
In seiner Medienmitteilung vom 30. März 2022 betonte der Bundesrat, dass bis im Frühling 2023 eine Übergangsphase mit erhöhter Wachsamkeit und Reaktionsfähigkeit angezeigt sei. Die Ziele und die Aufgabenverteilung zwischen Bund und Kantone in dieser Phase hat der Bundesrat in einem Grundlagenpapier festgehalten, das bis am 22. April 2022 bei den Kantonen in Konsultation ist.
 
 
Staatskanzlei Luzern
Kommunikation
Bahnhofstrasse 15
6002 Luzern
Telefon 041 228 60 00
E-Mail information@lu.ch
(erreichbar am Dienstag, 5. April 2022 von 16.00 bis 17.00 Uhr)
 
 
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