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lawa – Newsletter Landwirtschaft
April 2022

Sehr geehrte Damen und Herren
Die Anforderungen an einen landwirtschaftlichen Betrieb sind hoch. Mit unseren Kurzbeiträgen unterstützen wir Sie dabei, wichtige Termine und Vorgaben zeitgerecht wahrzunehmen. Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns.
 
 
Betriebsdatenerhebung 2022 - Nacherhebung
Haben auf Ihrem Betrieb seit der Betriebsdatenerhebung Veränderungen bezüglich Bewirtschaftende, Flächen oder BFF-Kulturen (inklusive Bäume) stattgefunden? Dann müssen Sie auf agate.ch die Nacherhebung vornehmen. Diese findet vom 15. April bis am 2. Mai 2022 statt. Wie Sie im Detail vorgehen, ist im angefügten Merkblatt beschrieben. Beachten Sie, dass das Freischalten auf agate.ch mit erneutem Abschluss nicht in jedem Fall notwendig ist.
 
 
Bald aktuell: Setzzeit der Rehkitze
In die Erntezeit des ersten Schnittes fällt in den meisten Regionen des Kantons Luzern auch die Setzzeit der Rehkitze. Rehgeissen bevorzugen zum Setzen Mähwiesen in Waldrandnähe. Ihre Tarnung kann den Kitzen beim Mähen der Wiese das Leben kosten. Deshalb ist es wichtig, dass Wiesen am Abend vor dem Schnitt verblendet oder am Mähtag nach Kitzen abgesucht werden. Eine grosse Anzahl Jungtiere kann so vor dem qualvollen Mähtod gerettet werden. Kontaktieren Sie rechtzeitig die örtliche Jagdgesellschaft, die Sie gerne unterstützt.
 
 
Futterbaugutachten
Auf Betrieben mit einem hervorragenden Futterbau können höhere Erträge erreicht werden als in der Wegleitung Nährstoffbilanz/Futterbilanz des Kantons Luzern maximal zugelassen sind. Betriebe, welche höhere Erträge geltend machen wollen, können dies mit dem Formular «Futterbaugutachten» dokumentieren. Die Anmeldefrist für Futterbaugutachten 2022 endet am 1. Mai 2022. Bei Betriebsumstellungen oder beim Wechsel der Betriebsleitung müssen bestehende Futterbaugutachten erneuert werden.
 
 
HODUFLU – Anpassungen Standardnährstoffgehalte
Das Bundesamt für Landwirtschaft BLW hat auf agage.ch/hoduflu die neue Gehaltstabelle veröffentlicht. Produkte mit alten Nährstoffgehalten können ab dem 1.1.2022 nicht mehr verwendet werden. Es müssen neue Produkte generiert werden. Folgende Produkte wurden angepasst:

Hofdünger:
Rindvieh Milch und Mutterkühe/Aufzucht / Gülle Verdünnung 1:0.5
Rindvieh Milch und Mutterkühe/Aufzucht / Gülle Verdünnung 1:1
Rindvieh Rindermast / Gülle Verdünnung 1:0.5
Rindvieh Rindermast / Gülle Verdünnung 1:1
Rindvieh Rindermast / Mist
Schweine Mast / Mist
Schweine Zucht / Mist
 
 
Vogelgrippe – Aufhebung der Massnahmen in der Schweiz
Während die Vogelgrippe in ganz Europa grassierte, erkrankten in der Schweiz diesen Winter nur einzelne Vögel: in einem Geflügelbetrieb im Kanton Zürich, im Kanton Schaffhausen am Rhein und im Tierpark Bern. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV hatte in Absprache mit den kantonalen Behörden sofort die nötigen Schutzmassnahmen angeordnet und konnte eine weitere Ausbreitung der Krankheit verhindern. Da sich die Seuchenlage beruhigt hat, haben die Behörden die Massnahmen gegen die Vogelgrippe per 1. April 2022 aufgehoben.
 
 
Ostern steht vor der Tür
Die Natur bringt gerade ein Meer von Blüten heraus. Wiesen und Bäume werden saftig grün, die neu erwachte Kraft ist förmlich spürbar. Lassen wir uns von dieser Energie anstecken und nutzen sie, um all unsere Aufgaben zu meistern und gleichzeitig für Familie und Freunde dazusein. In diesem Sinne wünschen wir Ihnen glückliche Feiertage und ein frohes Osterfest.
 
 
Die nächsten Termine
Meldung Futterbaugutachten
bis 1. Mai 2022

Meldung nachträgliche Veränderungen (Flächen, Bäume, Bewirtschafterwechsel)
15. April bis 2. Mai 2022

Meldungen Hauptkulturen
1. Februar bis 2. Mai 2022
 
 
Landwirtschaft und Wald (lawa)
Centralstrasse 33, Postfach
6210 Sursee
Telefon 041 349 74 00
E-Mail lawa@lu.ch
 
 
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