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Mitteilung
14. April 2022
 
 

OECD-Mindeststeuer: Kanton Luzern stützt Vorgehen des Bundes

Der Bund hat die besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen den Kantonen in die Vernehmlassung gegeben. Der Kanton Luzern unterstützt das Vorgehen bei der OECD-Mindestbesteuerung. Der Luzerner Finanzdirektor sagt dazu: «Will die Schweiz weiter im internationalen Umfeld als attraktiver Wirtschaftsstandort gelten, so haben wir keine andere Wahl.»

Das eidgenössische Finanzdepartement hat am 11. März 2022 mit Frist bis am 20. April 2022 bei den Kantonen die Vernehmlassung zur OECD-Mindestbesteuerung durchgeführt. Die Finanzdirektorenkonferenz – der Zusammenschluss der 26 kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren – stimmt dem Vorgehen des Bundes mehrheitlich zu.

Der Kanton Luzern ist in den wesentlichen Punkten mit dem vom Bund vorgelegten Plan einig. Reto Wyss, Luzerner Finanzdirektor, sagt: «Der Kanton Luzern anerkennt die Notwendigkeit, die OECD-Mindeststeuer umzusetzen, denn wir wollen im internationalen Umfeld weiterhin kompetitiv sein.» Wichtig sei für ihn, dass ein Teil der Mehreinnahmen des Steuersubstrats in Projekte fliessen werde, welche die Standortattraktivität stärken. Und er fügt an: «Dass die Kantone die Hoheit über ihre konkrete Umsetzung erhalten, ist korrekt. Die Kantone haben unterschiedliche Unternehmensstrukturen, denen wir Rechnung tragen wollen.» In Übereinstimmung mit der Finanzdirektorenkonferenz anerkennt der Kanton Luzern, dass gemäss Bund die Einnahmen durch die OECD-Besteuerung in die jeweiligen Kantonskassen fliessen soll. Der Kanton Luzern wäre jedoch bereit, von diesem Prinzip abzuweichen, falls die Mehrerträge für den Wirtschaftsstandort Schweiz eingesetzt würden.

Internationale Unternehmen sollen unabhängig von ihrem Firmensitz mindestens 15 Prozent Steuern zahlen. Das haben die Mitgliedstaaten der OECD (Organisation für Zusammenarbeit und Entwicklung) so beschlossen.

Anfang 2023 soll die Steuerreform bereits in Kraft treten. Das Parlament wird die Botschaft demnach schon im Sommer 2022 beraten. Die Besteuerung betrifft Unternehmen mit einem Jahresumsatz von 750 Millionen Franken. KMU sind von der OECD-Steuerreform ausgenommen.

Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Leitsatzes in der Luzerner Kantonsstrategie: Luzern steht für Nachhaltigkeit
 
 
Yasmin Kunz
Leiterin Kommunikation
Finanzdepartement
Telefon 041 228 55 39
yasmin.kunz@lu.ch
 
 
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