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Kurzmitteilungen aus dem Regierungsrat
19. April 2022
 
 

Regierungsrat begrüsst das landwirtschaftliche Verordnungspaket 2022 des Bundes mit Vorbehalt

Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF hat die Kantone eingeladen, zu den Änderungsentwürfen von Ausführungsbestimmungen zum Landwirtschaftsgesetz (Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2022) Stellung zu nehmen. In seiner Vernehmlassungsantwort begrüsst der Luzerner Regierungsrat die administrative Entlastung der Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter und damit einhergehende Vereinfachungen des Vollzugs. Er betont aber auch, dass die Landwirtschaft von den grossen Herausforderungen der kommenden Jahre wie der Erhalt der Biodiversität, der Klimaschutz sowie die Klimaadaption ebenfalls betroffen sein werde. Hinzu kommt die aufgrund der aktuellen Ereignisse wieder zunehmend in den Fokus rückende Ernährungssicherheit, wo es dringend zusätzliche Anstrengungen brauche, um die Abhängigkeit vom Ausland zu mindern. Diese Herausforderungen zu meistern, sei nicht nur im Interesse der gesamten Bevölkerung, sondern insbesondere auch der Landwirtschaft. Hohe Biodiversität, intakter Wasserhaushalt und ausgeglichene Klimaverhältnisse seien Garanten für eine gute landwirtschaftliche Produktion. Es gelte, diese verschiedenen Interessen möglichst in Einklang zu bringen und so die notwendige Transformation der Landwirtschaft voranzubringen. Vor diesem Hintergrund stellt er in seiner Vernehmlassungsantwort zahlreiche Änderungsanträge und regt an, die Neuausrichtung Stossrichtung der totalrevidierten Strukturverbesserungsverordnung nochmals grundlegend zu überprüfen.

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Vernehmlassung Nationalstrassen: Luzerner Regierung grundsätzlich einverstanden

Das eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation hat die Kantone zur Vernehmlassung zum Zahlungsrahmen Nationalstrasse 2024-2027, zum Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrasse, zum Verpflichtungskredit und zur Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassengesetz eingeladen. Die Luzerner Regierung ist mit den Grundzügen der Vernehmlassungsvorlage einverstanden. Das Schlüsselprojekt Bypass Luzern war bereits im Ausbauschritt 2019 enthalten, das Plangenehmigungsverfahren für das Ausführungsprojekt ist in der Zwischenzeit weit fortgeschritten. Parallel dazu wird im Zusammenhang mit der Aufwertung des Autobahnabschnitts Tunnel Schlund bis Portal Süd Tunnel Bypass aktuell eine Entscheidungsgrundlage für die Planung, die Finanzierung und den Bau einer Autobahnüberdeckung bzw. -einhausung ausgearbeitet. Es ist dem Kanton Luzern ein Anliegen, dass dieses Vorhaben im Rahmen der Ausbauschritte so Berücksichtigung findet, dass die erforderlichen Bundesmittel dafür im Zeitpunkt der Umsetzung zur Verfügung stehen. Im Weiteren weist der Luzerner Regierungsrat in seiner Stellungnahme darauf hin, dass der Autobahnanschluss Buchrain die Anforderungen bezüglich Funktionsfähigkeit, Sicherheit und Störanfälligkeit nicht mehr in genügendem Masse erfüllt, weshalb ein Ausbau dieses Anschlusses bereits im Zusammenhang mit dem 6-Spur-Ausbau Verzweigung Rotsee–Buchrain und nicht erst mit der Erweiterung des Abschnitts N14 Buchrain–Rütihof auf 6 Spuren erfolgen soll. Schliesslich merkt der Regierungsrat an, dass bei Nationalstrassenprojekten flankierende Massnahmen auf den umliegenden Kantons- und Gemeindestrassen und eine abgestimmte Planung über alle Staatsebenen hinweg notwendig sind.

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Wechsel in der Schulkommission der Kantonsschule Reussbühl Luzern

Simone Portmann, seit 2015 Mitglied der Schulkommission der Kantonsschule Reussbühl Luzern, tritt per 31. Juli 2022 zurück. Ihre Nachfolge übernimmt Priska Jossen. Sie wird vom Regierungsrat per 1. August 2022 in ihr Amt gewählt. Priska Jossen ist seit September 2007 in verschiedenen Funktionen an der PH Luzern tätig, unter anderem als Dozentin Medienbildung KU und Fachkoordinatorin Medien & Informatik.
 
 
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