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Newsletter zu den Corona-Finanzhilfen für den Kultursektor
01.05.2022
 
 
Inhalt
 Grusswort
 Finanzhilfen für selbständige und freischaffende Kulturschaffende
 Ausfallentschädigung für Kulturunternehmen – Gesuche für Schadenszeitraum 01.01. - 30.04.2022
 Transformationsprojekte
 Kulturvereine im Laienbereich
 
 

Grusswort

Geschätzte Kulturschaffende und -interessierte

Dieser Newsletter soll Sie informieren über das neue, zweitletzte Eingabefenster bis Ende Mai, für welches Ausfallentschädigungen zwischen Januar bis Ende April 2022 eingegeben werden können. Das nächste und letzte geplante Eingabefenster wird im Juli starten, für Ausfälle in den Monaten Mai und Juni 2022. Sie finden untenstehend die Informationen und Links auf die entsprechenden Websites.

Wir drücken Ihnen für die kommenden Veranstaltungen, Proben, Aufführungen und Ausstellungen die Daumen und wünschen Ihnen viel Erfolg und gute Gesundheit!

Mit herzlichem Gruss

Stefan Sägesser
Kulturbeauftragter Kanton Luzern
 
 

Finanzhilfen für selbständige und freischaffende Kulturschaffende

Anspruchsberechtigt für Ausfallentschädigungen für Kulturschaffende sind hauptberuflich selbständige und freischaffende Kulturschaffende aus den Bereichen darstellende Künste, Design, Film, visuelle Kunst, Literatur, Musik und Museen (Kulturbereich) mit Wohnsitz im Kanton Luzern.

Kulturschaffende können selbständig, freischaffend oder eine Mischung aus beiden Tätigkeitsformen sein.

Die Voraussetzung für die Einreichung eines Gesuches betreffend Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit ist weiterhin die hauptberufliche Tätigkeit im Kulturbereich und die entsprechende Bestätigung der Selbständigkeit durch die Ausgleichskasse Luzern.

Eine Entschädigung können diejenigen freischaffenden Kulturschaffenden - d. h. Kulturschaffende in befristeten Anstellungsverhältnissen - beantragen, die seit 2018 mindestens vier befristete Anstellungen bei mindestens zwei Arbeitgebern im Kulturbereich nachweisen können.

Der Kanton Luzern berechnet für die Gesuchstellenden beim Vorliegen der Vergleichszahlen der Vorjahre aus selbständiger Erwerbstätigkeit ein hypothetisches, durchschnittliches Monatseinkommen für die Schadensperiode und berücksichtigt diese Ausfälle bei der Berechnung der Ausfallentschädigung.

Vom 1. - 31. Mai können Kulturschaffende für den Schadenszeitraum vom 1. Januar - 30. April 2022 Gesuche über unsere Gesuchsplattform einreichen.
 
 

Ausfallentschädigung für Kulturunternehmen – Gesuche für Schadenszeitraum 01.01. - 30.04.2022

Vom 1. - 31. Mai können Kulturunternehmen für den Schadenszeitraum vom 1. Januar - 30. April 2022 Gesuche über unsere Gesuchsplattform einreichen.
Die Covid-19-Kulturverordung schlägt vor, dass Kulturunternehmen wenn immer möglich umfassende Gesuche einreichen, welche die vereinbarten Gagen der selbständigen Kulturschaffenden mit einberechnen und an diese ausgerichtet werden.
 
 

Transformationsprojekte

Mit dieser Finanzhilfe können Projekte unterstützt werden, welche die Anpassung von Kulturunternehmen an die durch die Covid-19-Epidemie veränderten Verhältnisse bezwecken, z.B. durch eine strukturelle Neuausrichtung oder durch Publikumsgewinnung. Details dazu finden Sie hier.

Bis am 30. November 2022 können Gesuche für Transformationsprojekte über unsere Gesuchsplattform eingereicht werden.
 
 

Kulturvereine im Laienbereich

Kulturvereine im Laienbereich wenden sich zur Entschädigung finanzieller Einbussen im Zusammenhang mit Veranstaltungen weiterhin an die zuständigen Dachverbände.

Richten Sie Ihr Gesuch an einen der folgenden Verbände:

➜Wenn die Hauptaktivität des Vereins im Bereich Instrumentalmusik ist:
Schweizer Blasmusikverband SBV: corona@windband.ch.
Für Informationen zur Gesuchseinreichung: Andy Kollegger, 062 822 81 11

➜ Wenn die Hauptaktivität des Vereins im Bereich Singen und Jodel (inkl. Trachtenchöre) ist:
Schweizerische Chorvereinigung SCV: an corona@usc-scv.ch.
Für Informationen zur Gesuchseinreichung: Bruno Jakob, 076 429 20 38

➜ Wenn die Hauptaktivität des Vereins im Bereich Theater, Tanz oder Trachtengruppen ist:
Zentralverband Schweizer Volkstheater ZSV: gesuche-zsv@gmx.ch.
Für Informationen zur Gesuchseinreichung: Eva Rölli, 052 347 20 90

Veranstalter im Laienbereich gelten auch als Kulturunternehmen (und sind dementsprechend berechtigt, Gesuche um Ausfallentschädigung gemäss obenstehenden Ausführungen einzureichen), sofern sie ein Veranstaltungsbudget von mindesten 50 000 Franken aufweisen und einen Schaden von mindestens 10 000 Franken erleiden.

 
 
Kulturförderung Kanton Luzern
Bahnhofstrasse 18
6002 Luzern
Telefon 041 228 52 06
E-Mail kultur@lu.ch
 
 
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