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Kurzmitteilungen aus dem Regierungsrat
18. Mai 2022
 
 

Stadt Luzern: Regierungsrat genehmigt Teilrevision Zonenplan Stadtteil Littau und den Bebauungsplan Reussbühl Ost (1. Etappe)

Der Grosse Stadtrat Luzern hat am 20. Mai 2021 eine Änderung des Zonenplans Stadtteil Littau im Gebiet Reussbühl Ost, des Bau- und Zonenreglements sowie den Bebauungsplan Reussbühl Ost (1. Etappe) beschlossen. Der Raum Luzern Nord soll in Zukunft eine bedeutende Funktion als Nebenzentrum zum Stadtzentrum Luzern erhalten. Aus diesem Grund erarbeiteten der Kanton Luzern, die Stadt Luzern und die Gemeinde Emmen den Masterplan Stadtzentrum Luzern Nord. Der Bebauungsplan Reussbühl Ost bezweckt hauptsächlich die grundeigentümerverbindliche, etappenweise Umsetzung der Vorgaben aus dem Masterplan sowie dem städtebaulichen Leitbild Stadtzentrum Luzern Nord für die Aufwertung und Entwicklung zu einem belebten, gemischt genutzten Quartier. Die erste Etappe des Bebauungsplans erstreckt sich über die westliche Hälfte des Gebiets Reussbühl Ost zwischen der Reusszopfstrasse im Norden und der Hauptstrasse im Westen. Die Etappierung ist darauf zurückzuführen, dass im gesamten Bebauungsplanperimeter sehr unterschiedliche Bauabsichten und Realisierungshorizonte bestehen. Durch die Etappierung können die bauwilligen Eigentümerschaften ihr Vorhaben realisieren, obwohl die zweite Etappe noch in Erarbeitung ist. Der Regierungsrat hat die Teilrevision des Zonenplans, des Bau- und Zonenreglements und den Bebauungsplan (1. Etappe) genehmigt. Die gegen den Beschluss des Grossen Stadtrats erhobenen Verwaltungsbeschwerden hat er abgewiesen.
 
 

Rothenburg Station: Regierungsrat genehmigt Aufhebung der Baulinien

Der Bahnhof Rothenburg Station wird zu einem attraktiven Umsteigeknoten mit guter Verknüpfung von Bus und Bahn ausgebaut, der für alle hindernisfrei zugänglich ist und die Anforderungen Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) erfüllt. Für die Weiterentwicklung des Entwicklungsschwerpunkts Rothenburg Station sind auch Massnahmen auf der Strasse nötig – insbesondere rund um den Autobahnanschluss Rothenburg. Der Verkehrsfluss entlang der Kantonsstrasse K15a soll mit Lichtsignalanlagen und Busspuren gesteuert werden, um den erwarteten Mehrverkehr zu bewältigen und den Anschlusspunkt zwischen Bus und Bahn am Bahnhof Rothenburg Station zu gewährleisten. Dieses Projekt ist im Topf A des kantonalen Bauprogramms 2019-2022 enthalten. Im Bereich dieser Vorhaben befinden sich neben kommunalen Baulinien auch Baulinien, welche vom Bundesamt für Verkehr (BAV) festgelegt worden sind. Die Baulinien entsprechen nicht mehr den geplanten Vorhaben, sondern stehen diesen im Weg. Der Regierungsrat hat sowohl die Aufhebung der kommunalen Strassenbaulinien, wie vom Gemeinderat Rothenburg beschlossen, genehmigt als auch die Baulinien des BAV entlang der Kantonsstrasse K15a aufgehoben.
 
 

Wechsel in der Schulkommission der Kantonsschule Beromünster

Annette Hug, Mitglied der Schulkommission der Kantonsschule Beromünster seit 2011, tritt per 30. Juni 2022 zurück. Für die Nachfolge konnte Margrit Leisibach Hausheer gewonnen werden. Sie wurde per 1. Juli 2022 vom Regierungsrat in ihr Amt gewählt. Sie leitet verschiedene Chöre und unterrichtet als Fachlehrerin Musik auf der Primarschulstufe.
Für Regula Erni, die per 31. Juli 2021 aus der Kommission ausgetreten ist, konnte ebenfalls eine Nachfolge gefunden werden. Gisela Stirnimann Ehrler übernimmt das Amt ab 1. August 2022. Seit August 2020 unterrichtet sie als Katechetin Religion auf der Mittelstufe und ist in diversen Pfarreien tätig.
 
 

Regierungsrat begrüsst den beschleunigten Ausbau erneuerbarer Energien

Von der Idee bis zum Bau dauert es oftmals mehrere Jahre: Verfahren von Bauprojekten für Wasser- und Windkraftanlagen benötigen in der Schweiz oft viel Zeit. Dies möchte der Bundesrat mit einer Revision des Energiegesetzes ändern und Planungs- und Bewilligungsverfahren von solchen Projekten vereinfachen und straffen. Des Weiteren will der Bundesrat den Ausbau der Photovoltaik vorantreiben. Das eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat die Kantone eingeladen, zur Vorlage Stellung zu nehmen. Der Luzerner Regierungsrat anerkennt den Handlungsbedarf und begrüsst den beschleunigten Ausbau erneuerbarer Energien sehr. Der schnelle Zubau von Anlagen zur Gewinnung von erneuerbaren Energien, wie in der Energiestrategie 2050 vorgesehen, ist für die Sicherstellung der Versorgungssicherheit in unserem Land von zentraler Bedeutung. Weitere Massnahmen wie der Abbau von hemmenden Regulierungen oder eine Flexibilisierung des Umweltrechts sind zu prüfen. Auch der Kanton Luzern hat in seinem Planungsbericht Klima und Energie verschiedene Massnahmen definiert, um den Ausbau der erneuerbaren Energien voranzutreiben. In Bezug auf die vorliegende Vernehmlassungsvorlage des Bundes teilt der Regierungsrat jedoch die in einer gemeinsamen Stellungnahme der gesamtschweizerischen Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz und der Energiedirektorenkonferenz geäusserten Bedenken, dass die Vorlage nicht zur gewünschten Rechtssicherheit führen könnte und deshalb zu überarbeiten ist.

Anhang
Vernehmlassungsantwort
 
 
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Telefon 041 228 60 00
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