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Newsletter Freiwilligenarbeit 01/2022
Wissenswertes und Informatives aus der Arbeit der Koordinationsstelle für Freiwilligenarbeit der Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen (DAF)
 
 

Vorwort

 
Sehr geschätzte Damen und Herren Sozialvorstehende
Sehr geschätzte Freiwillige

Seit über drei Monaten herrscht Krieg in der Ukraine. Während dieser Zeit haben mehr als sechs Millionen Menschen die Ukraine verlassen. In der Schweiz haben bisher über 50'000 Menschen Zuflucht gesucht. Derzeit befinden sich über 2’000 Schutzbedürftige in der Zuständigkeit des Kantons Luzern. Gemäss Schätzungen des Staatssekretariats für Migration SEM könnten je nach Verlauf des Konflikts bis Ende Herbst weitere 80’000-150’000 geflüchtete aus der Ukraine in die Schweiz kommen.

Dieser Zustrom ist einzigartig und übertrifft den Zustrom aus den Jahren 2015/2016 bei Weitem – zum einen betreffend Anzahl, und zum anderen betreffend Tempo.

Konkret bedeuten die aktuellen Flüchtlingsbewegungen für Bund, Kantone und Gemeinden eine so nie dagewesene Anstrengung. Diese ist nur mit einer engen Koordination der drei Staatsebenen überhaupt zu bewältigen und dank der grossen Initiative von Privatpersonen, unter anderem auch von Ihnen.

In diesem Sinne danke ich Ihnen sehr herzlich für Ihr grosses Engagement, das Sie als Freiwillige leisten. Ihre Unterstützung ist sehr wichtig und wertvoll, und zwar in zweierlei Hinsicht; einerseits für die geflüchteten Ukrainerinnen und Ukrainern, indem Sie diesen helfen, sich im Alltag besser und schneller zurechtzufinden, und andererseits für den Kanton Luzern, indem Sie unsere Arbeit mit Ihrem Einsatz ergänzen.

Die ukrainischen Geflüchteten haben einen hohen Informationsbedarf, um sich hier im Kanton Luzern zurechtzufinden. Und auch Personen, welche die Schutzsuchenden privat bei sich aufgenommen haben oder sich in der Freiwilligenarbeit engagieren, stellen sich viele Fragen. Aus diesem Grund stellen wir seit Anfang Mai Informationsbroschüren für Personen mit Status S und für Gastgebende von Personen mit Status S zur Verfügung. Ich bin überzeugt, dass die Broschüren auch für Ihre Freiwilligenarbeit hilfreich sind.

Wir wissen nicht, wie sich der Krieg in der Ukraine entwickelt. Hinzu kommt, dass sich die Flüchtlingsströme aus nicht europäischen Ländern in den warmen Jahreszeiten intensivieren werden. Das SEM geht für die ordentliche Asylmigration von der Plangrösse von 18'000 Asylgesuchen im Verlauf des Jahres 2022 aus. Es ist mir ein grosses Anliegen, dass wir alle uns zugewiesenen Asylsuchenden unabhängig von ihrer Herkunft gleichermassen bei uns aufnehmen, unterbringen und betreuen. Ich danke Ihnen sehr, dass ich dabei auf Ihre Unterstützung zählen darf.

Dass sich Menschen freiwillig engagieren, ist insbesondere in der heutigen Zeit alles andere als selbstverständlich. Umso mehr danke ich Ihnen noch einmal herzlich für Ihre sehr geschätzte freiwillige Arbeit.

Guido Graf, Regierungsrat
Vorsteher Gesundheits- und Sozialdepartement

 
 

Grosses Engagement durch Freiwillige

Zahlreiche Luzernerinnen und Luzerner haben sich beim Kanton Luzern via Infoline oder Koordinationsstelle Freiwilligenarbeit (FWA) für ein Engagement gemeldet.

Wir haben alle Meldungen aufgenommen und führen nun eine Liste nach Wahlkreisen/Regionen und Hilfsangeboten.

Die Koordinationsstelle FWA fragt die Freiwilligen bei Bedarf gerne für einen Einsatz an.

Viele der im Rahmen der Flüchtlingswelle 2015/2016 neu aufgebauten Freiwilligengruppen haben seit Beginn der aktuellen Flüchtlingswelle ihre Unterstützungstätigkeiten wiederaufgenommen. Teilweise wurden die Gruppen mit neuen Freiwilligen ergänzt, oder es wurden neue Freiwilligengruppen gebildet.

So war es möglich, ankommende Geflüchtete durch Freiwilligenarbeit rasch zu unterstützen.
 
 

Informationsbroschüren und Informationen auf Website

 
Seit Anfang Mai stellen wir Informationsbroschüren für Personen mit Status S sowie für Gastgebende von Personen mit Status S zur Verfügung. Diese Broschüren dürften Sie auch bei Ihrer Freiwilligenarbeit unterstützen.

Die Broschüren enthalten die wichtigsten Informationen unter anderem betreffend Registrierungen, Asylsozialhilfe, Gesundheit, Versicherungen, Arbeit, Wohnen, Schule, Haustiere, Auto.

Die Informationen für Personen mit Status S sind sowohl in deutscher wie auch in ukrainischer Sprache vorhanden.

Hier finden Sie die Broschüren:
Broschüre 1: Informationen für Gastgebende von Personen mit Status S
Broschüre 2: Informationen für Personen mit Status S (Deutsch)
Broschüre 3: Informationen für Personen mit Status S (Ukrainisch)

Zahlreiche Informationen finden Sie auch auf der Ukraine-Infoseite.
 
 

Leitplanken für Freiwilligenarbeit

An der Informationsveranstaltung mit den Gemeinden, die der Kanton Luzern am 12. Mai 2022 durchgeführt hatte, äusserten die Gemeinden den Wunsch, dass wir eine Orientierungshilfe zur Ausgestaltung der Freiwilligenarbeit geben.

Dementsprechend bitten wir Sie, folgende Leitplanken in Ihrer sehr geschätzten Freiwilligenarbeit zu beachten.
 Die Schutzbedürftigen haben viel durchgemacht. Sie sollen zuerst hier ankommen, zur Ruhe kommen und sich stabilisieren. Wir bitten Sie zu respektieren, wenn Schutzbedürftige nicht an freiwilligen Angeboten teilnehmen möchten.
 Die Schutzbedürftigen sind grundsätzlich mündige und grösstenteils sehr selbstständige und gut vernetzte Personen, die den Umständen entsprechend sehr agil sind, wenn es darum geht, sich hier in der Schweiz zurechtzufinden. Wir bitten Sie, dies zu beachten und die Schutzsuchenden mit Ihrer Freiwilligenarbeit weiter zu befähigen, sich bestmöglich eigenständig in der Schweiz zu bewegen.
 Um die Privatsphäre von ukrainischen Schutzsuchenden zu wahren, bitten wir Sie, Besuche nur auf explizite Einladung unserer Klientinnen und Klienten wahrzunehmen und sich dabei insbesondere in kantonalen Unterkünften, in denen zahlreiche Personen wohnhaft sind, an gesittete Besuchszeiten zu halten.
 Die Schutzbedürftigen erhalten wie alle Personen aus dem Asylbereich Sozialhilfe, falls sie in finanzieller Not sind. Mit der Asylsozialhilfe sind die persönlichen Ausgaben zu decken. Wir sind Ihnen dankbar, wenn Sie die Geflüchteten darüber informieren, wo sie zu günstigen Konditionen Lebensmittel, Kleider und Utensilien für den täglichen Bedarf einkaufen können (z.B. Caritas-Laden, Discounter, Brockenhäuser usw.)
 Die Rechtsberatung von Schutzbedürftigen ist professionellen Stellen zu überlassen.
 Der Status S ist wie bei Asylsuchenden rückkehrorientiert. Entsprechend ist bis auf die Sprachförderung keine weitere Integrationsförderung vorgesehen. Die Anmeldung zu Deutschkursen von professionellen Sprachkursanbietern erfolgt ausschliesslich über die DAF. Weitere Infos finden Sie in diesem Newsletter.
 
 

Kantonale Sprachkurse für ukrainische Schutzsuchende

Die Anmeldungen in die Sprachkurse erfolgen ausschliesslich durch die DAF an die Anbieter.

Ab dem 20. Mai können sich Personen mit Status S mit Deutschförderbedarf mittels Online-Formular auf der DAF-Webseite anmelden (Link zu Anmeldeformular folgt).

Für die richtige Einschätzung des Deutschniveaus müssen diese vorgängig einen Einstufungstest absolvieren.

Wir arbeiten vorwiegend mit Institutionen zusammen, die vom Kanton subventioniert werden. Diese finden Sie hier.

Die subventionierten Kursplätze stehen prioritär den Personen mit Schutzstatus S zur Verfügung, die sich bei der DAF gemeldet haben. Selbstzahlende Personen mit S-Status, die sich nicht bei der DAF angemeldet haben, besuchen das allgemeine Sprachförderangebot auf dem Platz Luzern.
 
 

Sprachkurse Freiwilligenangebote

Zur Unterstützung beim Spracherwerb durch Freiwilligenangebote können Lehrmittel (Deutsch A1 und A2, Büchler Verlag) bei der DAF bei Bedarf gratis bezogen werden.

Wir bitten Sie, einen Termin für die Abholung an der Brünigstrasse 25, 1. Stock zu vereinbaren (E-Mail:integration.daf@lu.ch, Tel. 041 469 41 40).
 
 

Kostenbeteiligung Bund

Um sich an den Kosten für die Unterbringung und Betreuung von Personen im Asyl- und Flüchtlingswesen zu beteiligen, leistet der Bund Abgeltungen über sogenannte Globalpauschalen.

Für Personen mit Status S gilt - wie für Asylsuchende und vorläufig Angenommene - die Globalpauschale 1. Diese beträgt 1500 Franken pro Monat und Person.

Bei dieser Pauschale handelt es sich um ein sogenanntes Pro-Kopf-Abgeltungssystem. Diese Pauschale ist nicht personenbezogen zu verwenden, sondern vielmehr bedarfsbezogen.
 
 

Schutzbedürftige dürfen keinen eigenen Mietvertrag abschliessen

Für die Unterbringung von Schutzbedürftigen ohne Aufenthaltsbewilligung (Status S) gelten die gleichen Bestimmungen wie für Asylsuchende aus dem ordentlichen Verfahren. Diese sind in der kantonalen Asylverordnung geregelt.

In Bezug auf die Schutzsuchenden aus der Ukraine hat der Bundesrat entschieden, eine Ausnahmeregelung zu treffen, indem Geflüchtete auch zu Privaten einreisen durften und damit eine Erstwohnsitzwahl in der Konstellation mit einer Gastfamilie möglich gemacht. Wechselt eine Person mit Schutzstaus S ihre Unterkunft nach einem Erstaufenthalt bei einer Gastfamilie, untersteht sie wieder der kantonalen Gesetzgebung und muss sich dort aufhalten, wo ihr eine Unterkunft zugewiesen wird.

Der Status S ist rückkehrorientiert. Sobald zumutbar, werden die Personen mit Status S in ihre Heimat zurückkehren müssen. Mieter, die ihre Wohnungen direkt an Personen mit Status S vermieten, gehen deshalb das Risiko ein, dass ihre Mieter aus der Schweiz ausreisen, ohne die Wohnung ordentlich gekündigt zu haben. Auch besteht die Möglichkeit, dass sie die über die Asylsozialhilfe erhaltenen Mietkosten nicht an den Vermieter weiterleiten werden. In solchen Fällen werden geschuldete Mietzinse nicht durch den Kanton gedeckt, da dieser nicht Vertragspartner ist. Der Kanton Luzern hat sich aufgrund von nicht wahrgenommenen Mieterverpflichtungen in den vergangenen Jahren immer wieder mit rechtlichen Auseinandersetzungen mit Vermietern befassen müssen. Der Kanton Luzern hält auch aus diesen Gründen an den gesetzlichen Bestimmungen fest, wonach Personen mit Status S keine eignen Mietverhältnisse eingehen dürfen. Weiter kommt hinzu, dass die Haftpflichtversicherung des Kantons Luzern bei Mietverträgen, die direkt durch die Schutzbedürftigen abgeschlossen werden, keine Gültigkeit hat.

In diesem Sinne bitten wir Sie zu beachten, dass Freiwillige, welche direkte Mietverhältnisse vermitteln, unter Umständen das Risiko eingehen, in einen Konflikt mit «geprellten» Vermietern involviert zu werden.
 
 

Freiwilligenarbeit durch Personen mit Status S

Zum Schutze von Personen mit Status S ist die Abgrenzung zwischen Freiwilligenarbeit und bewilligungspflichtiger Erwerbstätigkeit restriktive auszulegen. In unklaren Einzelfällen ist mit dem Amt für Migration Luzern (migration@lu.ch; Tel. 041 228 77 81) Rücksprache zu nehmen.

Freiwilligenarbeit ist unbezahlte Arbeit zu Gunsten anderer. Geleistet wird sie im Auftrag einer Organisation oder in Eigeninitiative. Es sind Tätigkeiten, die nicht eigentliche Lohnarbeiten darstellen und welche die Berufsarbeit und die Wirtschaft nicht konkurrieren. Grundlegend ist, dass die Tätigkeit ideellen, sozialen, wohltätigen Zwecken oder dem Schutz der Umwelt dient und nicht bezahlt wird. Eine Spesenentschädigung ist möglich. Die Tätigkeit darf im Jahresdurchschnitt 6 Stunden pro Woche nicht überschreiten und wird unentgeltlich erbracht. Es gelten dabei die Standards von Benevol Schweiz.

Es gibt zwei Arten von Freiwilligenarbeit; die informelle sowie die institutionalisierte. Der Freiwilligencharakter der Tätigkeit definiert sich bei der institutionalisierten Freiwilligenarbeit in erster Linie durch den Zweck der Institution, für welche die Tätigkeit ausgeführt wird. Bei der informellen Freiwilligenarbeit definiert sich der Freiwilligencharakter durch die Eigeninitiative und den Willen des Freiwilligen, eine unbezahlte Arbeit zu Gunsten einer ihm vertrauten Person zu leisten. Die Tätigkeit ist dabei im Regelfall einmalig und immer ohne wiederkehrenden Charakter.
 
 

Zusammenarbeit mit Rock Your Life!

Im Herbst 2021 startete das Mentoringprogramm für MNA in Zusammenarbeit mit Rock your Life!

RYL! stellt vier bis fünf minderjährigen Jugendlichen aus der Asylunterkunft Grosshof während 18 Monaten einen Mentor oder eine Mentorin zur Verfügung. Dabei werden in Zusammenarbeit mit den Betreuungspersonen der Asylunterkunft Grosshof und der Koordinationsstelle FWA Ziele und Unterstützungsbedarf der Jugendlichen vereinbart. Es finden regelmässig Austauschtreffen statt.
 
 

Stadtkeller lädt Freiwilligengruppen ein

Das Restaurant Stadtkeller in der Luzerner Altstadt lädt Freiwilligengruppen zusammen mit den Flüchtlingspersonen herzlich zu einem schönen Folklore Abend inkl. Nachtessen oder einem feinen Mittagessen ein. Sie sollen die Möglichkeit haben, fein zu essen, sich auszutauschen und eine gemütliche Zeit miteinander zu verbringen.

Interessierte Freiwilligengruppen können sich gerne bei der Koordinationsstelle Freiwilligenarbeit melden.

Im Herzen der Luzerner Altstadt bietet der historische Stadtkeller alle Highlights der Schweiz. Schwingende Fahnen, Alphornklänge und Jodelgesänge, dargeboten von unserer Band in authentischen Trachten. Atemberaubende Bilder und Videos von der Schweizer Landschaft und ihren Sehenswürdigkeiten begleiten die Live-Show jeweils abends bis Ende Oktober. Der Stadtkeller beitet eine Auswahl feinster Schweizer Spezialitäten, welche nach bewährten Rezepten neuinterpretiert werden. So viel Schweiz an einem Abend finden Sie nur im Stadtkeller Luzern!
www.swissfolkloreshow.com
www.stadtkeller.ch

Wir danken dem Stadtkeller herzlich für dieses Angebot.
 
 

Probetraining beim FC Südstern

Der Trainer Toni Duarte lädt Jugendliche im Alter von ca. 16 bis 25 Jahren ein, an einem oder mehreren Probetraining(s) der Mannschaft 4 Liga (Active Regionalliga) des Vereins FC Südstern in Luzern teilzunehmen.

Die Einladung gilt sportlichen fussballbegeisterten Jugendlichen, die Interesse haben, sich zu integrieren und allenfalls einem Fussballverein beizutreten.
Die Trainings finden jeweils dienstags und donnerstags von 20.30 bis 22.00 Uhr statt. Trainingsort ist vorwiegend auf der Luzerner Allmend neben der swissporarena.

Anmeldungen sind zu richten an:
Toni Duarte
076 418 99 12
duarte.fcs1930@gmail.com

Wir danken Toni Duarte und dem FC Südstern herzlich für dieses Angebot.
 
 

Kultur und Begegnungszentrum Prostir

Das Kultur- und Begegnungszentrum Prostir setzt sich zum Ziel, ein Ort der Begegnung für Ukrainer und Ukrainerinnen zu sein, die sich durch den Krieg in einer schwierigen Situation befinden. Gleichzeitig soll es aber auch Begegnungen mit der Luzerner Bevölkerung fördern.

Im «Prostir» gibt es verschiedene Angebote für Erwachsene und Kinder, so z.B. ein vielfältiges Kursangebot im Bereich Musik, Tanz und Bewegung, Malateliers und Spielflächen mit zahlreichen Spielzeugen.

Auch medizinische und psychologische Beratung von ehrenamtlichen hochqualifizierten Spezialistinnen und Spezialisten sind im Angebot.

Die Räumlichkeiten befinden sich im Studentenheim Kunstbox an der Staffelnhofstrasse 7 in 6015 Luzern. Öffnungszeiten sind jeweils mittwochs, samstags und sonntags von 14:00 bis 18:00.

Getragen wird das ukrainische Kulturzentrum Prostir vom Verein «Freunde der Music-Box».

Weitere Informationen finden Sie auf der Website: Willkommen (prostir.ch)
Kontakt: prostir.luzern@gmail.com

Wir danken dem Verein «Freunde der Music-Box» herzlich für dieses Angebot.
 
 

medgate bietet neu Übersetzungsdienst

medgate ist eine medizinische Hotline für geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer in der Schweiz. Sie ist für die Betroffenen kostenlos.

Seit Anfang April 2022 steht den Anrufenden beim Gespräch mit der Ärztin oder dem Arzt von Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr ein interner Übersetzungsdienst für eine Beratung auf Russisch zur Verfügung.

Die Hotline ist unter der Telefonnummer 058 387 77 20 täglich von 8 bis 20 Uhr erreichbar.

Geflüchtete aus der Ukraine mit dem Schutzstatus S sind in der Schweiz auch krankenversichert. Da es aber ein paar Tage dauern kann, bis die Geflüchteten einen Termin zur Registrierung erhalten und schliesslich die entsprechenden Papiere in den Händen halten, kann eine Unsicherheit entstehen bezüglich des Zugangs zu medizinischen Dienstleistungen in der Schweiz. Hier springt medgate ein.

Konkret können Betroffene medgate nutzen, die z.B. ein Rezept verlängern müssen, unter einer akuten Infektionskrankheit leiden oder psychische Probleme haben.

Im Kanton Luzern müssen Leistungserbringer wie z.B. Spitäler, Hausärzteschaft etc. bei Bedarf selbst Dolmetschende stellen.
 
 
KANTON LUZERN
Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen
Brünigstrasse 25
Postfach 2544
6002 Luzern
 
 
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