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Mitteilung
24. Mai 2022
 
 

Kommission begrüsst Vereinheitlichung des Beschaffungswesens

Die kantonsrätliche Kommission Wirtschaft und Abgaben (WAK) stimmt einem Beitritt zur revidierten Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB 2019) zuhanden des Kantonsrates einstimmig zu. Auch das kantonale Einführungsgesetz mit den Ausführungsbestimmungen findet einstimmigen Zuspruch in der Kommission. Die Revision führt zu einer deutlich erkennbaren Weiterentwicklung und Verbesserung.

Die kantonsrätliche Kommission Wirtschaft und Abgaben (WAK) des Luzerner Kantonsrates hat unter dem Vorsitz von Yvonne Hunkeler (Die Mitte, Grosswangen) die Botschaft (B 102) «Revision Beschaffungsrecht» vorberaten.

Die Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB 2019) vereinheitlicht das öffentliche Beschaffungsrecht der Kantone und harmonisiert es mit dem Bundesrecht. Der Beitritt zur IVöB 2019 bedingt die Genehmigung des Kantonsrates. Dieser ist auch für den Erlass des Einführungsgesetzes zur IVöB 2019 zuständig, welches die notwendigen Ausführungsbestimmungen regelt. Die WAK begrüsst die angestrebte Vereinheitlichung und erkennt einige Verbesserungen, welche mit der Revision einhergehen. Die Harmonisierung des Beschaffungsrechts dient aus Sicht der Kommission auch der Transparenz.

Weg vom reinen Preiswettbewerb – die Qualität gewinnt an Bedeutung
Die WAK begrüsst den Paradigmenwechsel zu einer breiteren Abstützung der Zuschlagskriterien. So sollen neben dem Preis einer Leistung je nach Beschaffungsgegenstand auch weitere Kriterien wie Nachhaltigkeit, Plausibilität des Angebots, Lebenszykluskosten u.w. zur Anwendung kommen. Es gilt nicht mehr nur das wirtschaftlich günstigste Angebot.

Das Gremium für Beschaffungen soll gestärkt werden
Die WAK übernimmt aus dem Mitbericht der Aufsichts- und Kontrollkommission einen An-trag für eine Gesetzesergänzung. Die Aufgaben des bereits bestehenden interdepartementalen Beschaffungsgremiums sollen durch den Regierungsrat konkretisiert und gestärkt werden.

Die Botschaft (B 102) wird voraussichtlich an der Junisession beraten.
 
 
Yvonne Hunkeler
Präsidentin WAK
Telefon 079 503 03 36
E-Mail info@yvonnehunkeler.ch
 
 
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