Zur Webansicht
 
 
Newsletter Steuern Luzern
9 / 2022
02.06.2022
 
 

Gesuche um Steuerbefreiung juristischer Personen

Gesuche für eine Steuerbefreiung juristischer Personen, die öffentliche, gemeinnützige oder Kultuszwecke verfolgen, können online auf der Website der Dienststelle Steuern des Kantons Luzern eingereicht werden.

Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung
Juristische Personen, die entweder öffentliche, gemeinnützige oder Kultuszwecke verfolgen, können für den Gewinn und das Kapital, die ausschliesslich diesen Zwecken gewidmet sind, steuerbefreit werden. Es obliegt den juristischen Personen darzulegen, dass die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung gegeben sind (vgl. dazu LU StB Bd. 2 Weisungen StG § 70 Nr. 3). Ergänzend gelten die im Kreisschreiben 12 der Eidgenössischen Steuerverwaltung vom 8. Juli 1994 festgelegten Voraussetzungen sinngemäss auch für das kantonale Recht.

Um die Steuerbefreiung zu erhalten, müssen bei allen Zwecksetzungen sämtliche folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
 Es muss sich um eine juristische Person handeln. In erster Linie dürften Stiftungen und Vereine für die Steuerbefreiung in Frage kommen. Kapitalgesellschaften und Genossenschaften haben auf die Ausschüttung von Dividenden und Tantiemen zu verzichten, was statutarisch festgelegt sein muss.
 Die Aktivitäten und damit auch die Mittelverwendung müssen ausschliesslich auf die öffentliche Aufgabe, auf das gemeinnützige Wohl Dritter oder den Kultuszweck ausgerichtet sein. Erwerbs- oder Selbsthilfezwecke dürfen dabei nicht verfolgt werden.
 Das Vermögenssubstrat muss statutarisch verankert und damit unwiderruflich steuerbefreiten Zwecken gewidmet sein. Auch bei einer allfälligen Auflösung der juristischen Person muss das Vermögen an eine andere steuerbefreite Körperschaft fallen.
 Die vorgegebene Zwecksetzung ist tatsächlich und innert nützlicher Frist zu verwirklichen, reine Absichtserklärungen mittels Statuten führen nicht zu einer Steuerbefreiung. Bloss Kapital anzusammeln und zinsbringend anzulegen genügt somit nicht, um steuerbefreit zu werden.
 Eine juristische Person hat eine separate Spartenrechnung zu führen, wenn sie entweder nur teilweise wegen Verfolgung öffentlicher oder gemeinnütziger Zwecke steuerbefreit ist, oder wenn sie neben öffentlichen/gemeinnützigen Zwecken zusätzlich Kultuszwecke verfolgt.
Gesuche online einreichen
Neu können im Kanton Luzern die Gesuche für eine Steuerbefreiung mittels Antragsformular online auf der Website der Dienststelle Steuern des Kantons Luzern eingereicht werden: www.steuern.lu.ch/juristischepersonen/steuerbefreiung.

Das Antragsformular beinhaltet zwingend auszufüllende Kontaktdaten sowie verschiedene Fragestellungen zur juristischen Person. Zusätzlich werden die Statuten, die letzten beiden Jahresrechnungen und Geschäftsberichte sowie weitere zweckdienliche Unterlagen benötigt. Diese können zusammen mit dem Antragsformular eingereicht werden. Befindet sich eine Körperschaft erst in Gründung, wird empfohlen, die Entwürfe der Statuten sowie weitere Gründungsdokumentationen ebenfalls online zur Vorprüfung einzureichen.
 
 
Dienststelle Steuern
Buobenmatt 1
Postfach 3464
6002 Luzern
Telefon 041 228 56 56
E-Mail steuern@lu.ch
 
 
Impressum | DisclaimerNewsletter verwalten | Abmelden