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Kurzmitteilung
3. Juni 2022
 
 

Regierungsrat begrüsst die Pflicht zur Klimaberichterstattung von grossen Unternehmen

Das Eidgenössische Finanzdepartement hat die Kantone eingeladen, zur Verordnung über die Berichterstattung über Klimabelange Stellung zu nehmen. Hintergrund der neuen Vollzugsverordnung ist der Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt (Konzernverantwortungs-Initiative)». Die Initiative scheiterte am 29. November 2020 am Ständemehr. Der Gegenvorschlag enthält eine Berichterstattungspflicht über nicht finanzielle Belange im Klimabereich. Diese umfasst die Themenbereiche Umwelt (insbesondere CO2-Ziele), Soziales, Arbeitnehmerbelange, Menschenrechte und Korruptionsbekämpfung. So sollen aussagekräftige und vergleichbare Daten zu Klimabelangen und Klimazielen gefördert werden. Der Luzerner Regierungsrat unterstützt die neue Vollzugsverordnung im Grundsatz. Speziell begrüsst er, dass die Vollzugsverordnung klare Regeln zur Klimaberichterstattung für betroffene Unternehmen definiert und dass die Pflicht zur Veröffentlichung der Berichterstattung einheitlich geregelt wird. Des Weiteren sieht der Regierungsrat bei einzelnen Artikel Verbesserungspotenzial. Die Verordnung soll voraussichtlich ab dem Geschäftsjahr 2023 zur Anwendung kommen.

Anhang
Vernehmlassungsantwort
 
 
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